Gute Zeiten – schlechte Zeiten
Zuerst die gute Nachricht: aktuellen Statistiken zufolge sinkt die Zahl der Arbeitslosen in diesen Wochen nahezu kontinuierlich. Andererseits ist in diesem Zusammenhang aber zu bemängeln, dass sich die Zahl der Hartz-IV-Empfänger im Zuge dessen leider nicht reduziert hat. Ganz im Gegenteil, und die gegenwärtigen Prognosen verheißen ebenfalls nichts Gutes. Ein Zeichen dafür, dass seitens der Agenturen für Arbeit womöglich wieder einmal die Zahlen beschönigt worden sind? Oder sollte man diese Gegebenheiten doch eher als ein Symbol dafür werten, dass in Sachen Hartz IV & Co. so einiges falsch läuft? Nun ja, das Eine schließt das Andere ja nicht zwangsläufig aus….
Hoffnung für die einen, Stress für die anderen
Aber an Ideen mangelt es offenbar nicht. So ist die so genannte Bürgerarbeit in diesem Zusammenhang derzeit in nahezu aller Munde. Im Klartext bedeutet es, dass die gemeinnützigen Arbeiten wie zum Beispiel die Betreuung älterer Menschen (sprich: leichte Tätigkeiten), Straßenreinigungsarbeiten unterschiedlichster Art et cetera weiterhin ausgedehnt werden sollen. Mit dem Ziel, Kosten zu sparen und zugleich all' jene eine Möglichkeit auf einen neuen Arbeitsplatz zu bieten, denen generell vergleichsweise schlechte Chancen zugeschrieben werden. In erster Linie sind von derartigen Regierungsplänen freilich die Arbeitslosen betroffen, die in Gebieten leben, in denen ohnehin eine schlechte Infrastruktur gegeben ist. Das "Bürgerarbeits-Projekt" befindet sich derzeit noch in der Testphase. Auf freiwilliger Basis ist aber schon jetzt eine Beteiligung an entsprechenden Projekten möglich.
Drücken gilt nicht…!
Im Hinblick auf die gemeinnützige Bürgerarbeit ist zunächst eine dreijährige Befristung vorgesehen. Grundsätzlich soll die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden betragen bei einem monatlichen Bruttolohn in Höhe von 900 Euro. Übrigens gilt (natürlich) auch hier: Hartz-IV-Empfänger, die entsprechende Job-Angebote ablehnen, dürfen mit denselben Konsequenzen rechnen, wie dies bislang auch bei Ablehnung eines regulären Arbeitsangebotes der Fall ist: Kürzung oder Streichung von Leistungen.





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