Darf die ARGE das Guthaben aus der Betriebs+Nebenkostenzahlung einbehalten
Hallo zusammen: Ich habe da ein Problem mit der ARGE: Ich bewohne eine 36qm Dachgeschosswohnung, die Miete beträgt monatlich 365,00€ enthalten sind da schon 85,00€ Nebenkosten.Mein Vermieter hat jetzt errechnet,das sich ein Guthaben von 79,79€ ergibt.Habe die Unterlagen bei der ARGE in Kopie eingereicht und heute rief mich die SB an und sagte mir,das mir vom Guthaben etwa 9,00€ zustehen würden.Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.Von meinen Leistungen werden monatlich 10,00€ zur Miete einbehalten,als Eigenbeteiligung.Eine Freundin von mir hat eine ähnliche Wohnung,wie auch die Wohnfläche und bezahlt das selbe bzw.die ARGE überweist die Miete.Sie hat ein Guthaben von 85,00€,das ihr vollständig ausgezahlt wird.Wir haben nicht die selbe SB,aber das kann doch nicht angehen.Bei frühern Guthaben wurde es mir auch immer ausgezahlt und jetzt kommen die so.Gibt es da einen neuen Paragraphen oder ein neues Urteil??Hab schon mehrfach gegoogelt,aber nichts gefunden…war jemand von Euch mal in so einer Lage…wie wurde es bei Euch gerechnet..Ist es rechtens das die ARGE von dem einem was behält und von anderen das Geld auszahlen…das ist verwirrend..über Antworten würde ich mich freuen,vielleicht hat jemand von Euch auch einen Ratgeber oder ähnliches wo ich was nachlesen kann.Weil das ist mir einfach zu hoch 
Lieben Dank im vorraus für die Antworten…liebe Grüße ….tina
Darf die ARGE das Guthaben aus der Betriebs+Nebenkostenzahlung einbehalten wurde am Montag, 24. Mai 2010 um 14:21 Uhr von olletina in den Kategorien Ihre Geschichte veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Abrechnung, Betriebskosten, Dachgeschosswohnung, Fläche, Guthaben, Hartz 4, Miete, Nachzahlung, Nebenkosten, Räume, Vermieter, Wohnung vergeben. Bisher ein Kommentar. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.
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Hallo,
Auf dem Amt können Sie Dir ganz genau zeigen wie das Berrechnet wird mir war das auch nie klar. Mein Sachbearbeiter hat es mir dann mal mit Zeit ganz genau gezeigt danach habe ich es dann auch verstanden. Und ja es gibt Betriebskostenabrechnungen mit Rückzahlungen die angerechnet werden.