Bewerbungen schreiben – aber wie?!
Mit handgeschriebenen Bewerbungsschreiben kann man heutzutage wohl kaum noch einen Blumentopf gewinnen, soviel ist sicher. Also muss ein PC her. Woher aber nehmen, wenn nicht stehlen? So ein Rechner kostet schließlich eine „Kleinigkeit“. Geld, das viele wirklich bedürftige Hartz-IV-Empfänger nun einmal nicht haben. Die Arge hat unlängst einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie zwar die Vielzahl der Langzeitarbeitslosen nur allzu gern aus den „Arbeitslosen-Statistiken“ entfernen würde, aber tatsächlich diesbezüglich aktiv zu werden, fällt den Sachbearbeitern in der Regel ja bekanntlich eher schwer. Da ist guter Rat freilich teuer. Denn wie bitteschön, soll es angesichts der wahrhaftig nicht gerade „üppigen“ Sozialleistungen überhaupt möglich sein, einen Computer aus eigener Tasche zu zahlen?
Kein Anspruch auf einen PC…
Jeder Arbeitgeber, der in der heutigen Zeit eine Bewerbung in Händen hält, welche noch mit Kugelschreiber- oder Füllertinte geschrieben wurde, kann sich wohl kaum des Eindrucks erwehren, dass der Bewerber lediglich ein sehr geringes Interesse daran hat, den (ausgeschriebenen) Job tatsächlich auch zu ergattern. Schließlich ist es doch in der Tat so, dass es viele, viele (Langzeit-)Arbeitslose gibt, die genau in dieser Art und Weise verfahren, um zwar einerseits ihrer Bewerbungspflicht nachzukommen, damit ihr Anspruch auf die sozialen Leistungen des Staates weiterhin bestehen bleibt. Andererseits ist es mit derartigen Bewerbungsschreiben eh‘ so gut wie sicher, dass eine Absage erfolgen wird….
Die Gerichte sind anderer Meinung
Trotz alledem: die ARGE zahlt keinen Cent, wenn es um die Erstanschaffung eines PC geht. Dieses „unterstreichen“ sowohl das Landessozialgericht NRW sowie auch das Sozialgericht Detmold. Natürlich ist in der heutigen Zeit ein PC in nahezu jedem Haushalt vorhanden; allerdings scheint dieser Aspekt für das eine oder andere Gericht nicht von Belang zu sein. Ein echter „Rattenschwanz“ also für bedürftige Hartz-IV-Empfänger….





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