— Archiv für Mai 2010 —

— Freitag, 28. Mai 2010 —

Bewerbungen schreiben – aber wie?! [ Keine Kommentare ]

Mit handgeschriebenen Bewerbungsschreiben kann man heutzutage wohl kaum noch einen Blumentopf gewinnen, soviel ist sicher. Also muss ein PC her. Woher aber nehmen, wenn nicht stehlen? So ein Rechner kostet schließlich eine „Kleinigkeit“. Geld, das viele wirklich bedürftige Hartz-IV-Empfänger nun einmal nicht haben. Die Arge hat unlängst einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie zwar die Vielzahl der Langzeitarbeitslosen nur allzu gern aus den „Arbeitslosen-Statistiken“ entfernen würde, aber tatsächlich diesbezüglich aktiv zu werden, fällt den Sachbearbeitern in der Regel ja bekanntlich eher schwer. Da ist guter Rat freilich teuer. Denn wie bitteschön, soll es angesichts der wahrhaftig nicht gerade „üppigen“ Sozialleistungen überhaupt möglich sein, einen Computer aus eigener Tasche zu zahlen?

 

Kein Anspruch auf einen PC…

Jeder Arbeitgeber, der in der heutigen Zeit eine Bewerbung in Händen hält, welche noch mit Kugelschreiber- oder Füllertinte geschrieben wurde, kann sich wohl kaum des Eindrucks erwehren, dass der Bewerber lediglich ein sehr geringes Interesse daran hat, den (ausgeschriebenen) Job tatsächlich auch zu ergattern. Schließlich ist es doch in der Tat so, dass es viele, viele (Langzeit-)Arbeitslose gibt, die genau in dieser Art und Weise verfahren, um zwar einerseits ihrer Bewerbungspflicht nachzukommen, damit ihr Anspruch auf die sozialen Leistungen des Staates weiterhin bestehen bleibt. Andererseits ist es mit derartigen Bewerbungsschreiben eh‘ so gut wie sicher, dass eine Absage erfolgen wird….

 

Die Gerichte sind anderer Meinung

Trotz alledem: die ARGE zahlt keinen Cent, wenn es um die Erstanschaffung eines PC geht. Dieses „unterstreichen“ sowohl das Landessozialgericht NRW sowie auch das Sozialgericht Detmold. Natürlich ist in der heutigen Zeit ein PC in nahezu jedem Haushalt vorhanden; allerdings scheint dieser Aspekt für das eine oder andere Gericht nicht von Belang zu sein. Ein echter „Rattenschwanz“ also für bedürftige Hartz-IV-Empfänger….

— Mittwoch, 26. Mai 2010 —

Immer auf die Kleinen…. [ Keine Kommentare ]

Das reale Leben kann hart sein. Sehr hart. Für die einen mehr, für die anderen eben weniger. Mit solchen Ungerechtigkeiten muss man halt leben lernen. Als Erwachsener ist es allerdings in der Regel leichter, mit derartigen Dingen umzugehen. Kinder haben es dahingegen nicht selten ein wenig schwerer, überhaupt nachvollziehen zu können, was denn da in der „Welt der Großen“ so alles vor sich geht…. Erst recht, wenn die Agenturen für Arbeit ihre „Finger im Spiel“ haben….

Unzumutbare Gegebenheiten…

So sicherlich auch die Kinder einer Familie in Gelsenkirchen. Deren Eltern hatten nämlich beim Bundessozialgericht auf „Mehrbedarf“ für ihren schwerbehinderten Sohn geklagt, weil die beantragten, zusätzlichen Leistungen von der Arge – aus welchen Gründen auch immer – nicht gewährt worden waren. Zuschläge zum ALG II seien für Kids, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, nicht vorgesehen. Sogar mit der so genannten Härtefallregelung war in diesem Fall nichts zu machen.

All‘ jenen, die der Ansicht sind, Hartz-IV-Empfänger bekommen eh‘ zu viel Geld, sei gesagt, dass der Vater des betroffenen Jungen sehr wohl einer geregelten, beruflichen Tätigkeit nachgeht. Nur leider reichen die monatlichen Einkünfte vorn und hinten nicht aus, sodass die Familie auf „ergänzende Hartz-IV-Leistungen“ angewiesen ist. Ein Mehrbedarf für schwerbehinderte Leistungsempfänger beläuft sich in der Regel auf rund 17 Prozent, was im vorliegenden Fall etwa 35 Euro bedeutet hätte. Viel Geld für die Familie aus Gelsenkirchen…

Alles eine Frage der Definition

Andere hingegen dürften derartige „Summen“ wohl eher für „Peanuts“ halten. Nämlich unter anderem diejenigen, denen schon allein aufgrund bestehender Gesetzgebungen per se andere, „attraktivere“, staatliche Zuwendungen zustehen. So werden in den Medien aktuell immer wieder kritische Stimmen laut, dass Arbeitnehmer aus anderen europäischen Staaten bereits nach kurzzeitiger Beschäftigungsdauer in Deutschland Anspruch auf bestimmte, zusätzliche Sozialleistungen haben. Hat irgendjemand eine Erklärung dafür?

— Montag, 24. Mai 2010 —

Darf die ARGE das Guthaben aus der Betriebs+Nebenkostenzahlung einbehalten [ Ein Kommentar ]

Hallo zusammen: Ich habe da ein Problem mit der ARGE: Ich bewohne eine 36qm Dachgeschosswohnung, die Miete beträgt monatlich 365,00€ enthalten sind da schon 85,00€ Nebenkosten.Mein Vermieter hat jetzt errechnet,das sich ein Guthaben von 79,79€ ergibt.Habe die Unterlagen bei der ARGE in Kopie eingereicht und heute rief mich die SB an und sagte mir,das mir vom Guthaben etwa 9,00€ zustehen würden.Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.Von meinen Leistungen werden monatlich 10,00€ zur Miete einbehalten,als Eigenbeteiligung.Eine Freundin von mir hat eine ähnliche Wohnung,wie auch die Wohnfläche und bezahlt das selbe bzw.die ARGE überweist die Miete.Sie hat ein Guthaben von 85,00€,das ihr vollständig ausgezahlt wird.Wir haben nicht die selbe SB,aber das kann doch nicht angehen.Bei frühern Guthaben wurde es mir auch immer ausgezahlt und jetzt kommen die so.Gibt es da einen neuen Paragraphen oder ein neues Urteil??Hab schon mehrfach gegoogelt,aber nichts gefunden…war jemand von Euch mal in so einer Lage…wie wurde es bei Euch gerechnet..Ist es rechtens das die ARGE von dem einem was behält und von anderen das Geld auszahlen…das ist verwirrend..über Antworten würde ich mich freuen,vielleicht hat jemand von Euch auch einen Ratgeber oder ähnliches wo ich was nachlesen kann.Weil das ist mir einfach zu hoch 
Lieben Dank im vorraus für die Antworten…liebe Grüße ….tina
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