Klagen über Klagen
Die Anzahl der Klagen von Hartz-IV-Empfängern und anderen Beziehern von Sozialleistungen hat hierzulande drastisch zugenommen. Allein im Saarland beispielsweise hat sich die Quote in den vergangenen Monaten mehr als verdoppelt!
Weil unter anderem Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichtes in Düsseldorf, die Meinung vertritt, dass die Kläger es in diesem Zusammenhang meist ziemlich einfach haben, ist es durchaus möglich, dass sich am Hartz-IV-System in Zukunft durchaus einiges ändern könnte. Inklusive natürlich einer Neubearbeitung der sozialrechtlichen Gegebenheiten für Sozialleistungsbezieher. Diesbezüglich nannte er unter anderem den möglichen Wegfall der Prozesskostenbeihilfe, der seiner Ansicht nach in hohem Maße zu einem solchen "Klage-Boom" beitrage.
Explizite Prüfung vonnöten
Auch der Aspekt, dass es keineswegs unbedingt erforderlich sei, dass Hartz-IV-Empfänger und andere Leistungsbezieher vor Gericht von einem Rechtsbeistand vertreten würden, müsse in den meisten Fällen unbedingt eingehender geprüft werden.
Solche Nachrichten werden dem einen oder anderen Hartz-IV-Bezieher sicherlich ein Dorn im Auge sein, ohne Frage. Aber eine derartige, grundlegende Änderung des Sozialrechtssystems würde allerdings eine hundertprozentige, klare (Neu-)Strukturierung sowie eine einheitliche Festlegung von Finanzleistungen et cetera erfordern, um dadurch beispielsweise auch die Fehlerquote seitens der ARGE-Mitarbeiter zu reduzieren.
Klagen kann sehr wohl von Vorteil sein…
All' dies mag so manchen Sozialleistungsempfänger möglicherweise "abschrecken" und von einer eventuell geplanten Klageeinreichung abhalten. Aber andererseits wird wohl die folgende Tatsache Motivation genug sein, auch weiterhin den bequemen Fernsehsessel gegen den harten Stuhl beim (Amts-)Gericht einzutauschen und "munter" weiter zu klagen.
Aktuelle Zahlen belegen übrigens, dass allein in den letzten Monaten in Nordrhein-Westfalen über 25.000 Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen sind. Und sage und schreibe circa 50 Prozent (!) konnten die Kläger positiv für sich entscheiden!





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