Schonvermögen bei Hartz IV wird erhöht
Bundesrat, Pressemitteilung vom 26.03.2010
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.03.2010 dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden.
Vor diesem Hintergrund trifft es Sofortmaßnahmen, um krisenbedingte Einnahmeausfälle der Sozialversicherungssysteme aufzufangen. Um den Beitragssatz zur Arbeitsförderung stabil zu halten, wandelt das Gesetz das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2010 in einen Zuschuss um, wodurch der Bund auf Rückzahlungen von voraussichtlich rund 16 Milliarden Euro verzichtet. Der Gesundheitsfonds erhält einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro.
Das Gesetz verbessert auch den Schutz der Arbeitnehmer im Falle des Arbeitsplatzverlustes. Hierzu werden die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen von 250 auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben.
Quelle: Bundesrat
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