— Archiv für Dezember 2009 —
— Sonntag, 13. Dezember 2009 —
Nun, da Frau von der Leyen ihren neuen Posten als Arbeitsministerin innehat, kann doch eigentlich gar nichts mehr schiefgehen, oder? Schließlich hat sie in der Vergangenheit auf dem politischen Parkett über die Jahre hinweg viele Erfahrungen sammeln können. Warum aber stellen sich die Länder gegen die geplanten Vorhaben der ehrgeizigen Politikerin? Vielleicht, weil sie Reformen plant, die in ihrer jetzigen Konstellation offenbar langfristig überhaupt nicht zu realisieren sind? Oder weil die Agenturen für Arbeit und die Kommunen schlichtweg nicht (mehr) ohne einander arbeiten können und sich folglich (noch erfolgreich) zur Wehr zu setzen versuchen? Man weiß es nicht. Denn Fakt ist in jedem Fall, dass die Pläne der Ursula von der Leyen unter anderem auch vorsehen, dass die Tätigkeitsfelder in bezug auf die Handhabe der Hartz-IV-Vorgänge in Zukunft – zumindest in formeller Hinsicht – aufgeteilt werden sollen. Aber kann das gut gehen? Inwiefern bringt das Vorteile? Und vor allem: für wen?
Eine einheitliche Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger wäre nicht nur die einfachste und effizienteste Lösung für alle Seiten, sondern wohl auch die Variante, die der deutschen Verfassung am ehesten entspricht. Also spricht sich unter anderem die CDU dafür aus, eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes anzustreben und infolge dessen zum Beispiel aus den Agenturen für Arbeit eigenständige Institutionen des öffentlichen Rechts zu machen.
Frau von der Leyen indes lehnt diese Vorhaben kategorisch ab. Eine sehr entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang unter anderem der Aspekt der Arbeitsmarktförderung von ALG-II-Beziehern. Sicher ist, dass definitiv mit vergleichsweise aufwendigen Konsequenzen zu rechnen sein wird; und zwar sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in bezug auf die damit einhergehende organisatorische Strukturierung. Denn nicht nur eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nähme eine Menge Zeit in Anspruch, auch die Realisierung der Pläne der neuen Arbeitsministerin. Ohne Frage.
Gesetzt den Fall, dass tatsächlich zwei eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen werden können, müssen hohe Kosten für die Umstrukturierung des Ganzen in Kauf genommen werden. Soviel steht fest. Aber auch die immensen, dauerhaft anfallenden, finanziellen Aufwendungen für die beiden separaten Verwaltungen et cetera sind nicht gerade unerheblich. Insofern ist eine weitergehende, eingehende Prüfung beider Varianten, sowohl die der CDU, als auch die Pläne der SPD von großer Relevanz. Wir Steuerzahler dürfen uns aber – zumindest so, wie es zum gegebenen Zeitpunkt aussieht – auf einen erneuten, tiefen Griff in unsere Haushaltskassen "freuen". Na, das ist doch auch was…!
— Samstag, 12. Dezember 2009 —
Seit einiger Zeit gelten (wieder einmal) aktualisierte Regelsätze für die Gemeinde der Hartz-IV-Leistungsempfänger. So beträgt beispielsweise die Leistungshöhe für Alleinerziehende bzw. alleinstehende Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, schlappe 359 Euro. Der (ebenfalls volljährige) Partner bezieht 323 Euro aus dem "Arbeitslosengeld-II-Topf", 14- 17jährige Kinder erhalten 287 Euro, jüngere im Haushalt lebende Familienmitglieder bekommen 251 Euro vom Staat. Für Kleinkinder zwischen 0 und 5 Jahren wiederum ist ein Regelsatz von monatlichen 215 Euro vorgesehen. Nicht gerechnet die Zusatzleistungen und eventuellen Mehrzuwendungen.
Freilich: alles zusammengenommen kann sich unter Umständen schon ein recht "stattliches Sümmchen" ergeben. Zwar heißt es zumeist, den Gürtel ein bisschen enger zu schnallen, aber mit ein wenig Flexibilität, Disziplin und einem gewissen Organisationstalent lässt sich der Alltag für Hartz-IV-Empfänger durchaus recht "akzeptabel" gestalten. Wenn da nur nicht ständig diese Ungewissheit wäre. Eine Ungewissheit, die sich in erster Linie auf die "Launen" und den "Ideenreichtum" der Herren Volksvertreter und ARGE-Mitarbeiter bezieht. Denn wer weiß schon, wann und ob in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten mit Kürzungen der Hartz-IV-Regelleistungen zu rechnen ist?
Rentner beispielsweise gucken im nächsten Jahr aller Wahrscheinlichkeit nach tief in die Röhre. Grund hierfür ist die zu erwartende Reduzierung der Lohnsumme aufgrund des starken Anstiegs der Kurzarbeitsrate. Nun mag manch' einer sicherlich noch immer die Hoffnung hegen, dass in dieser Hinsicht die aktuell festgelegte, so genannte "Schutzklausel" greifen mag. Denn diese tritt bekanntlich in der Regel für den Fall einer zu erwartenden Kürzung der (gesetzlichen) Rentenbezüge in Kraft. Aber auch hier gibt es aus der Sicht unserer Politiker ein "Schlupfloch". Und zwar in Form einer Nullrunde. Denn wenn schon keine Rentenkürzungen durchgesetzt werden können, so geht man schlicht und einfach einen Schritt weiter (bzw. zurück…) und gewährt den Rentnern deshalb im Endeffekt – nichts! So einfach ist das.
Zu berücksichtigen ist diesbezüglich im Übrigen noch ein weiterer, relevanter Faktor. Nämlich das Arbeitslosengeld II. Denn auch, wenn es viele noch immer nicht so recht wahrhaben wollen, so sind die Anpassungen der Hartz-IV-Regelsätze doch sehr eng mit der jeweiligen Erhöhung der gesetzlichen Rentensätze verbunden. In der Folge – aber in diesem Punkt hält sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Deutsche Rentenversicherung noch ein wenig bedeckt – gibt es auch für Hartz-IV-Leistungsempfänger keinen müden Euro zusätzlich. Aber nicht verzagen – das Bundesverfassungsgericht fragen. Denn schon in wenigen Wochen wird es sich klären, ob die ALG-II-Regelungen überhaupt verfassungskonform sind. Man darf also auch weiterhin (an-)gespannt bleiben.
— Freitag, 11. Dezember 2009 —
„Gott ist ein Spielkind“, behaupten einige. Und was ein Gott kann, kann wohl auch die Politik. Zumindest auf der eigenen Spielwiese: Mit Steuersenkungen und Hartz IV. Der „Volksfreund“ berichtet von der Planung der Regierung, die Steuern zu senken, was zur Folge hätte, dass die Länder mit weniger Geld auskommen müssten. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist in Planung; es soll zum neuen Jahr in Kraft treten, worüber die Länderkammer am 18.12.2009 entscheidet.
Karten neu mischen und auf den Tisch packen
Nun hat die schwarz-gelbe Regierung natürlich Verständnis für die Ärgernisse der Länder, hat dann wohl einen Stapel Karten gezückt, ordentlich gemischt und einer durfte abheben. Ausgerechnet die Karte kam, zu der bestimmt wurde, der Bund könnte sich an Hartz IV Zahlungen beteiligen. Praktische Entscheidung: Schon seit Jahren prügelt man sich verbal über die Aufteilung der Miet- und Heizkosten für Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist der Bundestag in seinen Entscheidungen ja recht wankelmütig: Vergangene Woche erst wurde entschieden, dass im Jahr 2010 der Bundeszuschuss an die Kommunen von 26 auf 23,6 Prozent p. a. gesenkt wird. Städte und Gemeinden kriegen dafür mehr.
Bundesbeteiligung seit Jahren rückläufig
Seit drei Jahren führt der Bund seine Beteiligungen zurück, obwohl die Aufwendungen steigen. Irgendwo stellt sich doch die Frage, ob wirklich nur Spielchen betrieben und Steuern und Gelder für Hartz IV hin und her geschoben werden oder ob da ein Sinn dahintersteckt. Wirkt ein wenig so, als halte man an alten Gesetzen fest: Hartz IV gibt es nun schon eine Weile. Zu dieser Zeit wurden Dinge beschlossen, die heute überarbeitungswürdig sind – was aber gänzlich ignoriert wird. Solange sich nicht grundsätzlich etwas ändert, werden die Spielchen mit Steuersenkungen und Hartz IV bestehen bleiben.