— Archiv für Dezember 2009 —
— Montag, 14. Dezember 2009 —
Um es einmal auf den Punkt zu bringen: die vielen schwarzen Schafe in unserer Gesellschaft, die zu Unrecht Arbeitslosengeld II und andere Formen der Unterstützung beziehen, sind de facto in erster Linie verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen oftmals zu drakonischen Mitteln greifen (müssen), um ihre "Schäfchen" voll und ganz unter Kontrolle zu haben. Denn nur auf diese Weise lässt sich offensichtlich auf die Dauer ein Sozialhilfebetrug größeren Ausmaßes explizit verhindern. Obwohl andere, die es wissen müssen, nicht selten gar der Meinung sind, dass übertriebene Kontrollaktionen und Überprüfungsmaßnahmen lediglich ein "Tropfen" auf den berühmten "heißen Stein" seien. Man würde somit also nurmehr die Spitze des Eisberges offenlegen.
Und auch diejenigen, die wirklich bedürftig und auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, geraten so ins Hintertreffen. Für wen ist es schon angenehm, die Karten offen auf den Tisch zu legen, um es dadurch zu ermöglichen, überhaupt in den "Genuss" von ALG-II-Hilfen kommen zu können und darüber hinaus auch noch den scheinbar willkürlichen "Überwachungs-Aktivitäten" ausgesetzt zu sein. Vielen Dank all' jenen "schwarzen Schafen", die auch weiterhin fröhlich ihre Leistungen vom Staat kassieren.
So gehören unangekündigte Besuche und Hausdurchsuchungen nicht selten zum "Repertoire" engagierter Staatsdiener, um einen möglichen Leistungsmissbrauch aufzudecken. In so manchen Fällen eine durchaus gerechtfertigte Aktion, ohne Frage. Aber muss man sich diese umfangreichen Einschüchterungstaktiken tatsächlich auch in vollem Umfang gefallen lassen? Die Antwort lautet klar und deutlich: "Nein"! In diesem Zusammenhang sei zwar betont, dass die "Vertreter des Volkes" in den meisten Fällen dann vor der Haustür erscheinen, wenn begründete Verdachtsmomente aufgetreten sind, die es zu klären gilt, jedoch gibt es durchaus Ausnahmen.
Hartz-IV-Empfänger haben sehr wohl das Recht, den Beamten den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern. Nichtsdestotrotz macht nur ein geringer Anteil der "Heimgesuchten" auch tatsächlich Gebrauch von diesem Recht. Angst vor Leistungsentzug? Sicherlich. Gemäß der offiziell geltenden Durchführungsverordnung sind die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit jedoch sogar dazu verpflichtet, die "verdächtigen Personen" über dieses Recht in Kenntnis zu setzen. Grundlage hierfür ist der Artikel 13 des Grundgesetzes, nach welchem die Unverletzlichkeit der Wohnung in jedem Fall zu berücksichtigen ist. Übrigens gehören nicht nur die privaten Wohnräumlichkeiten in die Kategorie, die es zu "schützen" gilt, sondern auch Betriebs- und Geschäftsräume gehören dazu.
Überhaupt sind unangekündigte Besuche oder auch Durchsuchungen privater und geschäftlicher Räumlichkeiten als überflüssig zu bewerten, da bekanntlich im Vorfeld eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der einzureichenden Einkommens- und Vermögensnachweise seitens der Antragsteller besteht. Diese macht es (fast) unmöglich, einen Betrug zu begehen. Aber eben auch nur "fast"….
Nun könnte man meinen, dass die Staatsdiener in der Folge, sprich: bei einer erfolgten Zutrittsverweigerung der Wohnungen zu überprüfender Personen ohnehin am "längeren Hebel" seien, und die Leistungen einzustellen in der Lage seien. Aber das Gegenteil ist der Fall. Leistungsempfänger und bedürftige Personen müssen wissen, dass im Hinblick auf die Durchführung von Hausbesuchen et cetera keine Mitwirkungspflicht ihrerseits besteht. Dieses ist sogar in den Paragraphen 60 bzw. 66 des Sozialgesetzbuches so festgelegt.
Ein kleines "Hintertürchen" ist vom Gesetzgeber für die Vertreter des Staates dennoch vorhanden: beantragte Leistungen können demgemäß durchaus abgelehnt werden, sofern der gegebene Sachverhalt es nicht anders ermöglicht, den "Fall" zu klären…!
— Sonntag, 13. Dezember 2009 —
Nun, da Frau von der Leyen ihren neuen Posten als Arbeitsministerin innehat, kann doch eigentlich gar nichts mehr schiefgehen, oder? Schließlich hat sie in der Vergangenheit auf dem politischen Parkett über die Jahre hinweg viele Erfahrungen sammeln können. Warum aber stellen sich die Länder gegen die geplanten Vorhaben der ehrgeizigen Politikerin? Vielleicht, weil sie Reformen plant, die in ihrer jetzigen Konstellation offenbar langfristig überhaupt nicht zu realisieren sind? Oder weil die Agenturen für Arbeit und die Kommunen schlichtweg nicht (mehr) ohne einander arbeiten können und sich folglich (noch erfolgreich) zur Wehr zu setzen versuchen? Man weiß es nicht. Denn Fakt ist in jedem Fall, dass die Pläne der Ursula von der Leyen unter anderem auch vorsehen, dass die Tätigkeitsfelder in bezug auf die Handhabe der Hartz-IV-Vorgänge in Zukunft – zumindest in formeller Hinsicht – aufgeteilt werden sollen. Aber kann das gut gehen? Inwiefern bringt das Vorteile? Und vor allem: für wen?
Eine einheitliche Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger wäre nicht nur die einfachste und effizienteste Lösung für alle Seiten, sondern wohl auch die Variante, die der deutschen Verfassung am ehesten entspricht. Also spricht sich unter anderem die CDU dafür aus, eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes anzustreben und infolge dessen zum Beispiel aus den Agenturen für Arbeit eigenständige Institutionen des öffentlichen Rechts zu machen.
Frau von der Leyen indes lehnt diese Vorhaben kategorisch ab. Eine sehr entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang unter anderem der Aspekt der Arbeitsmarktförderung von ALG-II-Beziehern. Sicher ist, dass definitiv mit vergleichsweise aufwendigen Konsequenzen zu rechnen sein wird; und zwar sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in bezug auf die damit einhergehende organisatorische Strukturierung. Denn nicht nur eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nähme eine Menge Zeit in Anspruch, auch die Realisierung der Pläne der neuen Arbeitsministerin. Ohne Frage.
Gesetzt den Fall, dass tatsächlich zwei eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen werden können, müssen hohe Kosten für die Umstrukturierung des Ganzen in Kauf genommen werden. Soviel steht fest. Aber auch die immensen, dauerhaft anfallenden, finanziellen Aufwendungen für die beiden separaten Verwaltungen et cetera sind nicht gerade unerheblich. Insofern ist eine weitergehende, eingehende Prüfung beider Varianten, sowohl die der CDU, als auch die Pläne der SPD von großer Relevanz. Wir Steuerzahler dürfen uns aber – zumindest so, wie es zum gegebenen Zeitpunkt aussieht – auf einen erneuten, tiefen Griff in unsere Haushaltskassen "freuen". Na, das ist doch auch was…!
— Samstag, 12. Dezember 2009 —
Seit einiger Zeit gelten (wieder einmal) aktualisierte Regelsätze für die Gemeinde der Hartz-IV-Leistungsempfänger. So beträgt beispielsweise die Leistungshöhe für Alleinerziehende bzw. alleinstehende Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, schlappe 359 Euro. Der (ebenfalls volljährige) Partner bezieht 323 Euro aus dem "Arbeitslosengeld-II-Topf", 14- 17jährige Kinder erhalten 287 Euro, jüngere im Haushalt lebende Familienmitglieder bekommen 251 Euro vom Staat. Für Kleinkinder zwischen 0 und 5 Jahren wiederum ist ein Regelsatz von monatlichen 215 Euro vorgesehen. Nicht gerechnet die Zusatzleistungen und eventuellen Mehrzuwendungen.
Freilich: alles zusammengenommen kann sich unter Umständen schon ein recht "stattliches Sümmchen" ergeben. Zwar heißt es zumeist, den Gürtel ein bisschen enger zu schnallen, aber mit ein wenig Flexibilität, Disziplin und einem gewissen Organisationstalent lässt sich der Alltag für Hartz-IV-Empfänger durchaus recht "akzeptabel" gestalten. Wenn da nur nicht ständig diese Ungewissheit wäre. Eine Ungewissheit, die sich in erster Linie auf die "Launen" und den "Ideenreichtum" der Herren Volksvertreter und ARGE-Mitarbeiter bezieht. Denn wer weiß schon, wann und ob in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten mit Kürzungen der Hartz-IV-Regelleistungen zu rechnen ist?
Rentner beispielsweise gucken im nächsten Jahr aller Wahrscheinlichkeit nach tief in die Röhre. Grund hierfür ist die zu erwartende Reduzierung der Lohnsumme aufgrund des starken Anstiegs der Kurzarbeitsrate. Nun mag manch' einer sicherlich noch immer die Hoffnung hegen, dass in dieser Hinsicht die aktuell festgelegte, so genannte "Schutzklausel" greifen mag. Denn diese tritt bekanntlich in der Regel für den Fall einer zu erwartenden Kürzung der (gesetzlichen) Rentenbezüge in Kraft. Aber auch hier gibt es aus der Sicht unserer Politiker ein "Schlupfloch". Und zwar in Form einer Nullrunde. Denn wenn schon keine Rentenkürzungen durchgesetzt werden können, so geht man schlicht und einfach einen Schritt weiter (bzw. zurück…) und gewährt den Rentnern deshalb im Endeffekt – nichts! So einfach ist das.
Zu berücksichtigen ist diesbezüglich im Übrigen noch ein weiterer, relevanter Faktor. Nämlich das Arbeitslosengeld II. Denn auch, wenn es viele noch immer nicht so recht wahrhaben wollen, so sind die Anpassungen der Hartz-IV-Regelsätze doch sehr eng mit der jeweiligen Erhöhung der gesetzlichen Rentensätze verbunden. In der Folge – aber in diesem Punkt hält sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Deutsche Rentenversicherung noch ein wenig bedeckt – gibt es auch für Hartz-IV-Leistungsempfänger keinen müden Euro zusätzlich. Aber nicht verzagen – das Bundesverfassungsgericht fragen. Denn schon in wenigen Wochen wird es sich klären, ob die ALG-II-Regelungen überhaupt verfassungskonform sind. Man darf also auch weiterhin (an-)gespannt bleiben.
— Freitag, 11. Dezember 2009 —
„Gott ist ein Spielkind“, behaupten einige. Und was ein Gott kann, kann wohl auch die Politik. Zumindest auf der eigenen Spielwiese: Mit Steuersenkungen und Hartz IV. Der „Volksfreund“ berichtet von der Planung der Regierung, die Steuern zu senken, was zur Folge hätte, dass die Länder mit weniger Geld auskommen müssten. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist in Planung; es soll zum neuen Jahr in Kraft treten, worüber die Länderkammer am 18.12.2009 entscheidet.
Karten neu mischen und auf den Tisch packen
Nun hat die schwarz-gelbe Regierung natürlich Verständnis für die Ärgernisse der Länder, hat dann wohl einen Stapel Karten gezückt, ordentlich gemischt und einer durfte abheben. Ausgerechnet die Karte kam, zu der bestimmt wurde, der Bund könnte sich an Hartz IV Zahlungen beteiligen. Praktische Entscheidung: Schon seit Jahren prügelt man sich verbal über die Aufteilung der Miet- und Heizkosten für Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist der Bundestag in seinen Entscheidungen ja recht wankelmütig: Vergangene Woche erst wurde entschieden, dass im Jahr 2010 der Bundeszuschuss an die Kommunen von 26 auf 23,6 Prozent p. a. gesenkt wird. Städte und Gemeinden kriegen dafür mehr.
Bundesbeteiligung seit Jahren rückläufig
Seit drei Jahren führt der Bund seine Beteiligungen zurück, obwohl die Aufwendungen steigen. Irgendwo stellt sich doch die Frage, ob wirklich nur Spielchen betrieben und Steuern und Gelder für Hartz IV hin und her geschoben werden oder ob da ein Sinn dahintersteckt. Wirkt ein wenig so, als halte man an alten Gesetzen fest: Hartz IV gibt es nun schon eine Weile. Zu dieser Zeit wurden Dinge beschlossen, die heute überarbeitungswürdig sind – was aber gänzlich ignoriert wird. Solange sich nicht grundsätzlich etwas ändert, werden die Spielchen mit Steuersenkungen und Hartz IV bestehen bleiben.
— Donnerstag, 10. Dezember 2009 —
Eines ist sicher: wenn es noch lange so weiter geht und der geringer werdende Anteil der arbeitenden Bevölkerung weiterhin die kontinuierlich steigende Zahl der so genannten Bedürftigen finanzieren muss, dann muss in diesem unserem Lande über kurz oder lang mit einem "Finanz-Kollaps" gerechnet werden.
Die folgenden Zahlen sollte man sich einmal in aller Ruhe "auf der Zunge zergehen" lassen:
40 Millionen Arbeitnehmer "gegen"
7 Millionen Hartz-IV-Leistungsempfänger und
3,5 Millionen Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG I)
Mehr als 1,5 Millionen Kurzarbeiter (Tendenz auch weiterhin steigend)
20,5 Millionen Rentner.
…
Wie soll es in Anbetracht dessen also noch möglich sein, dauerhaft die steigenden Kosten, die sich ja auf immer "schmalere Schultern" verteilen, zu tragen? Die Folgen – in erster Linie auch für die Arbeitnehmer selbst – liegen doch klar und eindeutig auf der Hand: die Steuerzahler werden weiterhin zur Kasse gebeten und ordentlich "geschröpft". Wer verliert vor diesem bedrohlichen Hintergrund nicht auch die Lust daran, arbeiten zu gehen und Tag für Tag die Marotten des Chefs zu ertragen oder sich mit unsympathischen Abteilungsleitern auseinanderzusetzen?
Objektiv betrachtet stehen "Bedürftige", die auf Staatskosten leben, die also Hartz-IV-Leistungen beziehen, oft ebenso gut dar – zumindest in finanzieller Hinsicht. Und sie genießen darüber hinaus auch ein sehr hohes Freizeitpensum. Herzlichen Glückwunsch.
Auf den Punkt gebracht: wer in unserer heutigen Zeit bzw. in der gegenwärtigen, "durchwachsenen" wirtschaftlichen Situation noch bereitwillig acht-, zehn- oder zwölfstündige Arbeitstage über sich ergehen lässt, ist praktisch selber schuld. Wie weit ist es mit unserem Sozialstaat schon gekommen? Und was erwartet uns diesbezüglich noch? Dass wir dringend umdenken müssen, ist Fakt. Die Sozialmodelle von Griechenland und Schweden führen es doch nur allzu deutlich vor Augen. Wir sollten nur genauer hinsehen, um zu erkennen, "wo der Hase lang läuft".
Ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen dazu entschließen, es den vielen anderen Hartz-IV-Empfängern gleichzutun und ebenfalls regelmäßig Monat für Monat die herrlich beruhigenden Unterstützungsgelder, die der deutsche Staat ja (noch) so bereitwillig "verteilt", in ein wahrlich sorgenfreies Leben zu investieren? (Eines sei in diesem Zusammenhang gesagt: hier ist keineswegs die Rede von den Menschen, die tatsächlich bedürftig sind, weil sie aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Schicksalsschlägen auf die finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sind!)
Ein solcher "Zustand". sprich: solch' attraktive Möglichkeiten für Bürger bereitet sich bekanntlich aus wie ein Lauffeuer. Die soziale Freigiebigkeit Deutschlands ist deshalb seit Jahren sogar über die Landesgrenzen hinaus ein Begriff. Schon in kurzer Zeit wird sich die Zahl der 7 Millionen Hartz-IV-Empfänger vervielfacht haben….
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