— Archiv für November 2009 —
— Freitag, 13. November 2009 —
War noch vor wenigen Tagen in Regierungskreisen eine Debatte darüber entbrannt, wie es mit den Bildungschancen für Kinder aus Hartz-IV-Familien steht, und ob es gegebenenfalls sogar spezielle Bildungsgutscheine geben wird, so ist die Sache mit der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung offenbar wohl auch jetzt noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil. Man stellt sich nicht nur im Hinblick auf die Bildungsförderung quer, sondern selbst bei so "lapidar" erscheinenden Aspekten, wie der Finanzierung von Monatsfahrkarten für Schüler.
Vor einigen Wochen hatte beispielsweise eine junge Frau aus Ostfriesland Klage eingereicht, um auf diese Weise auf "höchster Ebene" durchzusetzen, eine finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, um dadurch die Kosten für die benötigte Schülermonatsfahrkarte aufbringen zu können. In Anbetracht der Tatsache, dass das Leben auf Hartz-IV-Niveau in der Tat nicht immer einfach ist, und die Tagessätze bekanntlich oft nicht einmal die Anschaffung lebensnotwendiger Dinge zu gewährleisten vermögen, ist ein regelmäßig aufzubringender Kostenaufwand für die Fahrt zur Berufsschule – so wie es aktuell der Fall war – in Höhe von 58,70 Euro eine wahrlich stattliche Summe.
Die Richter des Bundessozialgerichtes in Kassel sahen dies aber offenbar ein wenig anders und wiesen die Klage der jungen Frau ab. Mit der Begründung, dass die Forderung der Ostfriesin jeglicher rechtlichen Grundlage entbehre, weil Hartz-IV-Leistungen nicht auch noch die schulische Ausbildung subventionieren müssten. Dies sei ausschließlich Sache des BAFöG-Amtes.
Fakt ist in jedem Fall, dass der Bereich der Bildungsförderung (ganz gleich, ob schulische oder berufliche Ausbildung) bis dato mehr als unzureichend durch die soziale Gesetzgebung abgedeckt wird. Demnach ist in diesem Zusammenhang dringend Handlungsbedarf gefragt!
http://www.nealine.de/news/Soziales/hartz-iv-empfaenger-muessen-schuelermonatskarte-selber-bezahlen-1937827559.html
— Donnerstag, 12. November 2009 —
Nun, da die Bundestagswahl entschieden ist, ist nach Ansicht der neuen Minister offenbar Handlungsbedarf gefragt. Die neue Regierung will somit unter anderem durch die Verabschiedung neuer Richtlinien und Gesetzgebungen deutlich machen: "Wir tun was". Bleibt nur zu hoffen, dass nicht nur die neue Regierung selbst von den Neuerungen profitiert, sondern dass auch Hartz-IV-Empfänger etwas davon haben.
So ist zum Beispiel geplant, dass eine Pauschalisierung der gewährten Unterkunftskosten für (Langzeit-)Arbeitslose "in Angriff genommen" werden soll. Der GdW (Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen) indes hält dagegen. Als einer der Gründe für die Ablehnung der Regierungspläne wurde unter anderem eine mögliche Zurückhaltung hinsichtlich neuer Investitionen für Wohnungsbau-Unternehmen genannt. In diesem Zusammenhang spielen freilich auch die derzeitigen Gegebenheiten in bezug auf die Energiespar-Verordnung eine wichtige Rolle. Ein gewisses Maß an Effizienz und Wirtschaftlichkeit müsse zumindest gewährleistet sein.
Wie ein Sprecher des GdW darüber hinaus mitteilte, sei es unabdingbar, gestiegene Netto-Kaltmieten (beispielsweise nach Modernisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schonen und gleichzeitig Kosten zu sparen) durch die Bundesagentur für Arbeit anzuerkennen und Hartz-IV-Empfänger diesbezüglich nicht "im Regen stehen zu lassen". Zusätzlich erhofft sich der GdW die Bereitstellung weiterer Mittel, um auf diese Weise eine verbesserte Wohnraumversorgung zu ermöglichen. Insbesondere die Haushalte, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien, sollten mit entsprechenden Subventionen von staatlicher Seite rechnen dürfen.
Womit der DGB seine Daseinsberechtigung noch begründet, fragen sich nicht nur viele Arbeitslosengeld zwei Empfänger. Seit Jahren sinkende Einkommen, Tarifverträge, die nichts mehr wert sind, Kündigungsschutz, der keiner mehr ist. Ein sogenannter DGB Arbeitsmarktexperte namens Wilhelm Adamy mahnt davor, die Hartz IV Empfänger alle über einen Kamm zu scheren. Man dürfe Hartz IV Empfänger „keinesfalls immer mit geringqualifizierten Langzeitarbeitslosen“ gleichsetzten. So Herr Adamy bei seiner „DGB-Sonderauswertung“ (Download der Statistik im PDF) der aktuellen Arbeitsmarktstatistik. Adamy, so macht es den Anschein, hat bisher wohl angenommen, Hartz IV Empfänger kommen in der Regel aus der Gosse – und verbleiben auch da. Eine ganz eigene Spezies also, nichts hoch gebildetes. Andererseits: Es gibt genügend Studien, die man sich einfach sparen kann. Diese gehört zweifelsohne dazu.
Die Diskriminierungsphase, dass man Menschen, die von Arbeitslosengeld oder Leistungen vom Sozialamt leben müssen, als arbeitsfaul oder asozial abstempelt, glaubte man doch endlich überwunden zu haben. Nun kommt so ein ganz Schlauer ausgerechnet vom DGB daher und macht Kaffeesatz-Lesungen aus Arbeitsmarktstatistiken. Jeder Hartz IV Empfänger hätte einem Vertreter der Gewerkschaft noch vor einigen Jahren mehr zugetraut als derartig niveauloses Palaver. Irgendwie muss wohl auch der Herr Adamy seine garantiert gut bezahlte Arbeitszeit beim DGB mit irgendwelchen Tätigkeiten ausfüllen. Vielleicht plagt ihn ansonsten das schlechte Gewissen? Denn viel zu tun scheint die Gewerkschaft zurzeit nicht zu haben. Ein bisschen Gemecker auf die neue Regierung hier, ein bisschen Statistiken studieren da – fertig ist der DGB.
Arbeitgeber sagen, wer als nächster Hartz IV bekommt, ohne wenn und aber. Wer nicht hören will, wird es spüren. Spätestens wenn man bereits ab 13. Monat von Arbeitslosengeld zwei lebt. Herr Adamy stellte jedenfalls fest, dass es von durchschnittlich 3,5 Millionen Arbeitslosen tatsächlich gut 200.000 Hartz IV Empfänger mit Abitur gibt. Über Sinn und Unsinn dieser Studie lässt sich also kräftig streiten – Fakt ist doch: Hier muss angesetzt werden, wozu auch der DGB aufgerufen ist! Neue Chancen am Arbeitsmarkt schaffen – das sollte die Folge solcher Studien sein; nicht die Verwunderung, dass sogar Abiturienten arbeitslos sind.
Quelle: http://bildungsklick.de/a/70358/gute-ausbildung-doch-kein-schutz-vor-arbeitslosigkeit/
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