— Sonntag, 15. November 2009 —
Da ist Phantasie gefragt: Hartz IV und die Wohnungseinrichtung [ Ein Kommentar ]
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten Bedürftige im Falle eines (erforderlichen) Umzugs als Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit für die (erste) Einrichtung der Wohnung einen Grundbetrag von 930 Euro. Jedoch unterliegt dies stets – natürlich – der Einzelfallprüfung. Unter Umständen, sprich: sofern keinerlei Grundausstattung vorhanden ist, wie zum Beispiel Bett, Schrank, Kochgelegenheit & Co., haben Hartz-IV-Empfänger durchaus auch die Option, eine Summe von 1.414 Euro zu erhalten. Dies kann unter anderem nach einer Trennung oder nach einem Wohnungsbrand oder Ähnliches der Fall sein. Wobei es in letzterem Fall zumeist völlig andere, zusätzliche Regelungen zu beachten gilt und die gewährte Unterstützung sogar noch ein bisschen höher ausfallen könnte.
Manch' einer wird sich in dieser Hinsicht sicherlich auch die Frage stellen, wie es denn bitteschön möglich sein soll, von einem solch' niedrigen Anfangsbudget eine komplette Wohnung einzurichten. Wie gut, wenn man da ein bisschen Phantasie aufbringen kann. Und wenn man darüber hinaus gute Freunde hat, die einem zur Seite stehen. Denn die sind in einer derartigen Situation in der Regel die ersten, die mit dem einen oder anderen geliehenen Möbelstück aushelfen könnten, um so zumindest die "kritische" Anfangsphase zu überbrücken.
Aber auch bei speziellen Gebraucht-Möbelmärkten (in bestimmten Orten steht hier vor allem (Langzeit-)Arbeitslosen ein recht großes Angebot zur Verfügung) kann man – eine kleine Portion Glück vorausgesetzt – durchaus fündig werden und die neue Wohnung somit auf eine optisch recht ansprechende Art und Weise einrichten.
Im Folgenden eine kleine Auflistung dessen, was möglich ist:
350 Euro – Küche, welche mit Kochgelegenheit, Backofen, zwei Schränken, Spüle und Arbeitsfläche ausgestattet ist
100 Euro – für ein Zwei-Personenbett inklusive Matratze
75 Euro für einen Wohnzimmerschrank
50 Euro für einen Schlafzimmerschrank
50 Euro für ein Kinderbett inklusive Matratze
50 Euro für einen kleinen Schlafzimmerschrank (Kinderzimmer)
10 Euro für zwei Teppiche
20 Euro für einen Schreibtisch
100 Euro für die Bestuhlung der (gesamten) Wohnung inklusive Sofa fürs Wohnzimmer
50 Euro für Lampen
50 Euro für die Einrichtung des Badezimmers
Macht alles in allem einen Gesamtaufwand von 555 Euro. Es geht also doch.
Das Problem dürfte für den einen oder anderen Hartz-IV-Empfänger jedoch sein, den "inneren Schweinehund" zu überwinden, um einen Gebraucht-Möbelladen überhaupt zu betreten. Nichtsdestotrotz sei diesbezüglich gesagt: "Von nischt kommt nischt…."




