— Archiv für November 2009 —

— Sonntag, 15. November 2009 —

Da ist Phantasie gefragt: Hartz IV und die Wohnungseinrichtung [ Ein Kommentar ]

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten Bedürftige im Falle eines (erforderlichen) Umzugs als Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit für die (erste) Einrichtung der Wohnung einen Grundbetrag von 930 Euro. Jedoch unterliegt dies stets – natürlich – der Einzelfallprüfung. Unter Umständen, sprich: sofern keinerlei Grundausstattung vorhanden ist, wie zum Beispiel Bett, Schrank, Kochgelegenheit & Co., haben Hartz-IV-Empfänger durchaus auch die Option, eine Summe von 1.414 Euro zu erhalten. Dies kann unter anderem nach einer Trennung oder nach einem Wohnungsbrand oder Ähnliches der Fall sein. Wobei es in letzterem Fall zumeist völlig andere, zusätzliche Regelungen zu beachten gilt und die gewährte Unterstützung sogar noch ein bisschen höher ausfallen könnte.

 

Manch' einer wird sich in dieser Hinsicht sicherlich auch die Frage stellen, wie es denn bitteschön möglich sein soll, von einem solch' niedrigen Anfangsbudget eine komplette Wohnung einzurichten. Wie gut, wenn man da ein bisschen Phantasie aufbringen kann. Und wenn man darüber hinaus gute Freunde hat, die einem zur Seite stehen. Denn die sind in einer derartigen Situation in der Regel die ersten, die mit dem einen oder anderen geliehenen Möbelstück aushelfen könnten, um so zumindest die "kritische" Anfangsphase zu überbrücken.

 

Aber auch bei speziellen Gebraucht-Möbelmärkten (in bestimmten Orten steht hier vor allem (Langzeit-)Arbeitslosen ein recht großes Angebot zur Verfügung) kann man – eine kleine Portion Glück vorausgesetzt – durchaus fündig werden und die neue Wohnung somit auf eine optisch recht ansprechende Art und Weise einrichten.

 

Im Folgenden eine kleine Auflistung dessen, was möglich ist:

 

350 Euro – Küche, welche mit Kochgelegenheit, Backofen, zwei Schränken, Spüle und Arbeitsfläche ausgestattet ist

100 Euro – für ein Zwei-Personenbett inklusive Matratze

75 Euro für einen Wohnzimmerschrank

50 Euro für einen Schlafzimmerschrank

50 Euro für ein Kinderbett inklusive Matratze

50 Euro für einen kleinen Schlafzimmerschrank (Kinderzimmer)

10 Euro für zwei Teppiche

20 Euro für einen Schreibtisch

100 Euro für die Bestuhlung der (gesamten) Wohnung inklusive Sofa fürs Wohnzimmer

50 Euro für Lampen

50 Euro für die Einrichtung des Badezimmers

 

Macht alles in allem einen Gesamtaufwand von 555 Euro. Es geht also doch.

 

Das Problem dürfte für den einen oder anderen Hartz-IV-Empfänger jedoch sein, den "inneren Schweinehund" zu überwinden, um einen Gebraucht-Möbelladen überhaupt zu betreten. Nichtsdestotrotz sei diesbezüglich gesagt: "Von nischt kommt nischt…."

 

— Samstag, 14. November 2009 —

TLZ trifft den Nagel auf den Kopf [ Keine Kommentare ]

Angesichts der Themen der letzten Tage, rund um DDR, SED, PDS und Margot Honnecker, möchte ich es nciht versäumen, einen sehr guten Artikel der TLZ (Thüringer Allgemeinen Zeitung) vom 10.11.2009 zu veröffentlichen. Der Trifft den Nagel einfach auf den Kopf. Da kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

margot honnecker

— Freitag, 13. November 2009 —

Heiner Geißler gegen Hartz IV [ Keine Kommentare ]

Der ehemalige Sozial- und Gesundheitsminister Heiner Geißler (CDU) bezeichnete anlässlich einer Pressekonferenz zum Buch „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ von Dr. Wolfgang Gern und Dr. Franz Segbers Hartz IV als „grundgesetzwidrig“, wie das Portal gegen-hartz.de berichtet. Insbesondere der erste Artikel des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, sei angegriffen; wer ALG II beziehen muss, könne nicht menschenwürdig leben, sagte Geißler. Wie das Portal die Worte Geißlers beschreibt, lässt sich zusammenfassen, dass die Jobcenter willkürlich handeln und entsprechend bestrafen würden, wenn ein Arbeitslosengeld zwei Empfänger nicht wie vorgeschrieben handeln würde.

Ist Geißler ernst zu nehmen?

Nun stellt sich allerdings die Frage, wie sehr Geißlers Worte ernst genommen werden können. Medienwirksam sind seine Worte zweifelsohne, bei genauerer Betrachtung aber nicht sonderlich wertvoll: Natürlich werden Hartz IV Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, mit Kürzungen bestraft. Das aber durchzieht das ganze Leben: Wer nicht nach den Regeln – also den Gesetzen – handelt, wird bestraft. Die Willkür und die Tatsache, dass Hartz IV zweifelsohne wenig mit Menschenwürde zu tun hat, einmal außer Acht gelassen, sondern rein objektiv betrachtet. Allerdings ist Heiner Geißler nicht derjenige, der sich an Gesetzen stört. Geißler war es, der im November 1999 in Verbindung mit schwarzen Konten aufflog. Er räumte die Spendenaffäre ein. Geißler war es auch, der da sagte: „Dieser Pazifismus der 30er Jahre hat Auschwitz erst möglich gemacht.“ (Quelle: Wikipedia). Medienwirksamkeit oder ernst gemeinte Absichten? Das ist zwar nicht die Frage, wenn es um die Menschenwürde bei Hartz IV geht, allerdings vielleicht eine Überlegung, die man anstellen sollte, bevor man sich ausgerechnet auf Heiner Geißler bezieht.

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