— Archiv für November 2009 —

— Sonntag, 8. November 2009 —

“Unabhängige Nächstenliebe” oder doch eher “Veräppelung” in Sachen “Hartz-IV-Beratung”? [ Keine Kommentare ]

Da soll man sich als Hilfesuchender bzw. als Bedürftiger – also auch als Hartz-IV-Empfänger – bei den so genannten "unabhängigen" Beratungsstellen, wie zum Beispiel der Caritas oder der Diakonie et cetera gut aufgehoben fühlen, und nun das: So vollkommen unabhängig und objektiv, wie die Arbeit dieser Wohltätigkeitsorganisationen ja angeblich sein soll, ist das alles gar nicht?

Allein im Großraum Köln sind rund 23 solcher "unabhängiger" Institutionen zugegen – alle werden bzw. wurden zum größten Teil finanziert durch Gelder der Stadt Köln oder durch die Bundesagentur für Arbeit. Von einer Gesamtsumme von mehr als 240.000 Euro ist in diesem Zusammenhang sogar die Rede. Und nun soll damit Schluss sein? Aus und vorbei mit der kompetenten Beratung durch hilfsbereite Sachbearbeiter? "Aus die Maus" – mit wertvollen Tipps, Kontaktadressen, Ratschlägen rund um die facettenreiche "ALG-II-Welt"? Dabei geben sowohl die Diakonie, als auch die Caritas frei und offen zu, dass der Beratungsbedarf in jedem Fall außerordentlich hoch sei.

Wenn nun in Anbetracht der Tatsache, dass künftig offenbar den Beratungsstellen die offenbar so dringend benötigten finanziellen Mittel gestrichen werden sollen, keine Beratung mehr möglich ist, wohin dann mit all' den hilfesuchenden, oftmals sogar mit starken Existenzängsten belasteten Menschen? Sollen die sich etwa an die ARGE wenden? Bei allem Respekt, aber von einer objektiven, unabhängigen Betreuung kann doch in dieser Institution wohl beileibe nicht (immer) die Rede sein, mit Verlaub….

Also ein bisschen mehr Engagement bitteschön! Armut, Zweifel, Ängste und Sorgen lassen sich ganz sicher am wenigsten durch einen aufwändigen Verwaltungsapparat eindämmen oder ganz verhindern. Und genau dieser Aspekt ist doch gegeben, wenn sich Diakonien, die Caritas und die vielen anderen Organisationen die Taschen mit Geldern der ARGE "vollstopfen" lassen. Aber dass es auch anders – und in der Tat "objektiv" – zugehen kann, stellt unter anderem die Beratungsstelle KEAs immer wieder auf eine sehr eindrucksvolle Weise unter Beweis. 

Eine gute und kompetente Beratung sollte also in erster Linie von Herzen kommen – Verantwortung übernehmen für Menschen, die es in (finanzieller) Hinsicht nicht so gut getroffen haben, wie andere, ist demnach selbst ohne die staatlichen Subventionen durchaus realisierbar. Die KEAs macht es vor. Ein wahres "Licht im Dunkel" der Unabhängigkeit……


— Samstag, 7. November 2009 —

Anzahl der Hartz IV Empfänger könnte weiter steigen [ Keine Kommentare ]

Reformen laufen meistens gleich ab: Sie klingen gut (Gesundheitsreform: „Das System wird vereinfacht“ – klingt gut, ist mies. Hartz IV: „Das System wird gerechter“ – gut klingender Schlagruf, was es gebracht hat, wissen nicht nur die Betroffenen selbst), nutzen allerdings wenig. Nun plant die neue Tigerenten-Regierung, wie berichtet, Hartz IV mal wieder zu reformieren. Revolutionieren wäre angebrachter, aber sei es drum. Die Bundesagentur für Arbeit allerdings sieht jetzt schon steigende Anzahlen der Hartz IV Empfänger, wie die Financial Times Deutschland berichtet. BA-Vorstand Heinrich Alt prophezeit: Wird der Hinzuverdienst, der Regelsatz oder das Schonvermögen geändert, werden „ein paar tausend oder ein paar millionen Leistungsbezieher“ hinzukommen. Ein paar tausend oder millionen? Auch schon egal …

Geringverdiener brauchen Hartz IV

Alt erklärt weiter: Geringverdiener werden, wenn die Änderungen von Hartz IV in der geplanten Form durchgeführt werden, auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Die Linken beispielsweise fordern derzeit einen neuen Regelsatz in Höhe von 420 Euro, aber: „Die Berechnung ergab Mehrkosten von zehn Milliarden Euro und zwei Millionen Menschen mehr in der Grundsicherung.“, so Alt. Die Folge ist deutlich – eine … Sozialstaat-Spirale entsteht: Der Sozialstaat finanziert sich aus Steuergeldern, logisch. Wenn die Hartz-IV-Sätze nicht nur steigen, sondern wenn auch mehr Menschen auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, müssen mehr Steuern erhoben werden. Daraus folgend wandern – vereinfacht gesagt; es ist ein komplizierter Prozess – Unternehmen aus Deutschland ab, entlassen ihre Mitarbeiter, die wieder beizeiten zu Arbeitslosengeld Zwei Empfängern werden, höhere Steuern werden erhoben, mehr Unternehmen wandern ab … und so weiter. Ein Kreislauf. Natürlich spielen dort noch andere Parameter rein, allerdings muss ein Ausweg aus der kompletten Hartz IV Misere gefunden werden; eine reine Erhöhung der Sätze bringt nicht den großen sozialen Quantensprung.

Interessant für Hartz-IV-Familien: Prüfung nicht bestanden, besteht trotzdem Anrecht auf Kindergeld? [ Keine Kommentare ]

Grundsätzlich ist Fakt, dass der Gesetzgeber selbst den über 18- 25jährigen Kindern hierzulande ein Anrecht auf den Erhalt von Kindergeldleistungen zugesteht. Jedoch gilt es in diesem Fall gewisse Voraussetzungen zu beachten, die unbedingt erfüllt sein müssen. Im Rahmen der beruflichen Ausbildung entstehen den erziehungsberechtigten Personen bekanntlich zum Teil recht hohe Kosten. Dementsprechend haben die Eltern der betroffenen Auszubildenden sogar nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes die Verantwortung bzw. die Pflicht, ihre "Sprösslinge" unter anderem auch in finanzieller Hinsicht tatkräftig zu unterstützen.

 

So darf jedoch auch von staatlicher Seite mit einer entsprechenden "Hilfestellung" gerechnet werden – allerdings nur dann, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass sich die Kinder engagiert mit den Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen befassen. Selbiges gilt darüber hinaus im Übrigen auch für etwaige Wiederholungsprüfungen. Gesetzt den Fall, dass der Auszubildende den Lehrbetrieb nur in unregelmäßigen Abständen aufsucht, so kann nicht in vollem Umfang der relevante Aspekt der "Ernsthaftigkeit" bzw. der "Nachhaltigkeit" (wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt) erkannt werden. In der Folge müsse somit also mit einem (teilweisen oder vollständigen) Entzug der Leistungen gerechnet werden.

 

Interessant für Auszubildende ist gleichermaßen sicherlich auch die Tatsache, dass selbst die Berufsbildungsmaßnahmen als "vollwertige" Ausbildung bewertet werden dürfen, die einen zeitlichen Lernaufwand von nurmehr zehn Wochenstunden (oder gegebenenfalls auch weniger) erfordern. Voraussetzungen für einen Erhalt der (Kindergeld-)Leistungen: auch in diesem Fall muss der Aspekt der Ernsthaftigkeit eindeutig gegeben sein.

 

Wissenswert ist in dieser Hinsicht ebenfalls, dass die Bundesagentur für Arbeit sogar dann Kindergeldzahlungen gewährt, wenn die sich in der Berufsbildungsphase befindlichen Kinder bzw. Jugendlichen zum Erreichen ihres beruflichen Abschlusses ein Fernstudium absolvieren.

http://www.sozialhilfe24.de/news/902/kindergeld-auch-bei-vorbereitung-auf-eine-pruefung/

— Freitag, 6. November 2009 —

Dank Praktikum verbesserte Chancen am allgemeinen Arbeitsmarkt für Hartz-IV-Empfänger? [ Keine Kommentare ]

Einsatz zeigen und auch mal die Initiative ergreifen. Dies und natürlich noch vieles mehr fordert bekanntlich die Bundesagentur für Arbeit von ihren "Kunden". Dabei ist in diesem Zusammenhang insbesondere von den Langzeitarbeitslosen die Rede. Ein Betriebspraktikum beispielsweise bietet sich da doch geradezu an. Untersuchungen zufolge sollen sie die Chancen auf einen beruflichen Neustart gravierend erhöhen. Oder ist eine solche Verfahrensweise womöglich einfach auch nur ein "Mittel zum Zweck" für die Jobcenter und all' die Arbeitsagenturen hierzulande, um die Statistiken auf findige, aber möglichst unauffällige Weise zu beschönigen? Nein. Niemals. Ganz bestimmt nicht.

 

Wie erst kürzlich das IAB, das renommierte Institut für Arbeitsmarktforschung anhand einer Studie ermittelt hatte, steigen mithilfe solcher Praktika die Chancen für Arbeitslose um mehr als 21 Prozent. Im Gegensatz dazu erhöhen die angebotenen Weiterbildungs- und Förderungsmaßnahmen schulischer Art die Möglichkeiten, einen festen Arbeitsplatz zu erhalten, nurmehr um schlappe vier Prozent. Eine weitere Erkenntnis gewannen die Experten, die sich mit dieser Untersuchung befassten, übrigens ebenfalls.

 

Wer hätte das gedacht: Bewerbungstrainings, wie sie seitens der Arbeitsagenturen èn masse angeboten würden, seien mehr als ineffektiv. Ach?!


http://www.welt.de/wirtschaft/article5059094/Bewerbungstraining-fuer-Arbeitslose-bringt-nichts.html

Urteile zu Hartz IV [ Keine Kommentare ]

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über drei Hartz IV Fälle, in denen es um die Mitwirkungspflicht geht. Unter anderem stellte das Bundessozialgericht (BSG) fest, dass es eine „Verwirkung“, mit der eine rückwirkende Zahlung, die nicht mehr ausbezahlt wird, begründet wird, nicht existiert. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Dresden nach seiner Ausbildung keinen Job gefunden. Ein halbes Jahr später gab er die ausgefüllten Antragsformulare zurück und die Arge bestätigte, dass dem Dresdner Hartz IV zustünde – nicht allerdings rückwirkend. Er habe seine Ansprüche „verwirkt“, begründete die Behörde. Das BSG sah es anders – ein ALG II Empfänger müsse allerdings mitwirken. Wenn ein Antragsteller nach zweimaliger Aufforderung seinen Antrag nicht abgebe, sei die Mitwirkung verspielt, andernfalls steht dem Antragsteller auch rückwirkend Arbeitslosengeld II zu. (Aktenzeichen: B 14 AS 56/08 R)

Keine Erstattung auf Schülermonatskarte

In einem anderen Fall wollte sich eine Frau ihre Monatsfahrkarte zahlen lassen, allerdings meinten die Richter des BSG, es bestehe kein Anspruch. Das Jobcenter habe nicht die Aufgabe, solche Nebenleistungen neben Hartz IV zu zahlen. 60 Euro kostete die Monatskarte der Berufsfachschülerin. Nach den Hartz IV-Regelleistungen standen ihr allerdings nur 16,68 Euro zu. Gnädiger Weise wurde der Schülerin ein Darlehen gewährt, damit sie die 42 Euro, die monatlich sonst aus eigener Tasche zu zahlen wären, aufbringen konnte. (Aktenzeichen: B 14 AS 44/08)

Entscheidung offen: Rechtsstreit um Lebensversicherung

Die Großmutter eines ALG-II-Empfängers war gestorben und aus deren Lebensversicherung erhielt er 10.700 Euro. Der Landkreis Göttingen war der Meinung, dies sei als Einkommen anzurechnen. Ein Freibetrag hätte nur dann gegolten, wenn das Geld vor Start des Leistungsbezugs gekommen wäre. Das Landessozialgericht muss nun noch klären, wann genau der Arbeitslosengeld-II-Empfänger das Geld bekommen hat. (Aktenzeichen: B 14 AS 62/08 R)

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Kommentare
  • Nihilus: "fünfwöchigen Haftzeit" ---> tja, da sollte man gleich ausziehen und die M&ou...
  • Busti: Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Strafe abgesessen hat kommt man uas dem Knast und...
  • Torsten: Kohle für´s Sitzen im Bau, wäre ja noch schöner. Dann platzen die Gefän...