Interessant für Hartz-IV-Familien: Prüfung nicht bestanden, besteht trotzdem Anrecht auf Kindergeld?
Grundsätzlich ist Fakt, dass der Gesetzgeber selbst den über 18- 25jährigen Kindern hierzulande ein Anrecht auf den Erhalt von Kindergeldleistungen zugesteht. Jedoch gilt es in diesem Fall gewisse Voraussetzungen zu beachten, die unbedingt erfüllt sein müssen. Im Rahmen der beruflichen Ausbildung entstehen den erziehungsberechtigten Personen bekanntlich zum Teil recht hohe Kosten. Dementsprechend haben die Eltern der betroffenen Auszubildenden sogar nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes die Verantwortung bzw. die Pflicht, ihre "Sprösslinge" unter anderem auch in finanzieller Hinsicht tatkräftig zu unterstützen.
So darf jedoch auch von staatlicher Seite mit einer entsprechenden "Hilfestellung" gerechnet werden – allerdings nur dann, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass sich die Kinder engagiert mit den Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen befassen. Selbiges gilt darüber hinaus im Übrigen auch für etwaige Wiederholungsprüfungen. Gesetzt den Fall, dass der Auszubildende den Lehrbetrieb nur in unregelmäßigen Abständen aufsucht, so kann nicht in vollem Umfang der relevante Aspekt der "Ernsthaftigkeit" bzw. der "Nachhaltigkeit" (wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt) erkannt werden. In der Folge müsse somit also mit einem (teilweisen oder vollständigen) Entzug der Leistungen gerechnet werden.
Interessant für Auszubildende ist gleichermaßen sicherlich auch die Tatsache, dass selbst die Berufsbildungsmaßnahmen als "vollwertige" Ausbildung bewertet werden dürfen, die einen zeitlichen Lernaufwand von nurmehr zehn Wochenstunden (oder gegebenenfalls auch weniger) erfordern. Voraussetzungen für einen Erhalt der (Kindergeld-)Leistungen: auch in diesem Fall muss der Aspekt der Ernsthaftigkeit eindeutig gegeben sein.
Wissenswert ist in dieser Hinsicht ebenfalls, dass die Bundesagentur für Arbeit sogar dann Kindergeldzahlungen gewährt, wenn die sich in der Berufsbildungsphase befindlichen Kinder bzw. Jugendlichen zum Erreichen ihres beruflichen Abschlusses ein Fernstudium absolvieren.
http://www.sozialhilfe24.de/news/902/kindergeld-auch-bei-vorbereitung-auf-eine-pruefung/





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