Erstes Fazit aus Karlsruhe
Das Bundessozialgericht in Karlsruhe musste sich der Klage dreier Familien annehmen, die gegen die Bundesrepublik gerichtet waren: Wie verfassungstauglich ist Hartz IV? Darum ging es bei der Verhandlung, für die am 20. Oktober 2009 fünf Stunden angesetzt waren. Das Fazit von Ingo Loeding, Geschäftsführer vom Kinderschutzbund in Stormarn: „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und längst überfällig.“ Werden Hartz IV Empfänger – und insbesondere Arbeitslosengeld II Empfänger mit Kindern – hoffen dürfen?
Loeding beschreibt Kinderarmut
Als Geschäftsführer vom Kinderschutzbund kann Loeding natürlich Zahlen nennen – und die sind erschreckend: 3.500 Kinder müssen derzeit von Sozialgeld leben. Die Folge: Akute Armut und daraus folgend extreme Einschränkungen im täglichen Leben. Auch in der Bildung, was die Politik heutzutage gerne zu vergessen scheint. Wo es kein Geld gibt, können auch Angebote nicht genutzt werden, die es dem ALG II Empfänger eigentlich erlauben würden, verbilligt etwas zu unternehmen. Auch das gehört zur Bildung.
So sieht es auch Loeding: „Hinter den Verhandlungen in Karlsruhe steht letztendlich die Frage: Was sind uns die Kinder in diesem Land wert? Und das betrifft alle, keineswegs nur die Kinder von Hartz-Vier-Empfängern. Kinderarmut ist ein grundlegendes Problem in der gesamten Gesellschaft. Allein Vom Sommer bis jetzt hat eine Familie 298 Euro für seinen Fünftklässler ausgeben müssen. Bildungskosten sind hoch. Mit den jetzigen Leistungen kommt man nicht aus.“ Diese Zahlen ergab eine Umfrage vom Kinderschutzbund in Bargteheide.
Aber es hat sich doch was getan!
Das mögen einige Politiker durchaus so sehen, denn die Zuwendungen für Schulkinder wurden gerade von 215 auf 251 Euro erhöht. Aber auch damit kann keine Familie auskommen, zumal: Wer Kinder unter dem sechsten Lebensjahr hat, muss weiterhin mit 215 Euro auskommen. Für 14- bis 17-Jährige liegt der Satz bei 287 Euro. Der Kinderschutzbund ist der Meinung, der Regelsatz für Kinder müsse sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Ein realitätsferner Zuschlag kann nicht alles sein. „Der deutsche Caritasverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband halten einen Betrag zwischen 340 und 500 Euro für angemessen“, erklärt er und hofft, dass die Karlsruher Richter einsichtig sind.
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Erstes Fazit aus Karlsruhe wurde am Montag, 9. November 2009 um 18:27 Uhr von omsr in den Kategorien Deutschlands Alltag veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Armut, Karlsruhe, Kinderarmut, Schulkinder vergeben. Bisher ein Kommentar. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.
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