Auch Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Strom
In den Medien ist die Headline zu lesen: „Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Strom“. Unter anderem berichtet so das Portal morgenweb.de. Die Überschrift mag erst mal verwirrend klingen, weil jedem klar sein sollte, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen und gesellschaftlicher Stellung, Anspruch auf Stromversorgung haben sollte. Aber im konkreten Fall ging es um einen 43-jährigen Mann, der auf einem Bauwagenplatz auf zehn Quadratmetern Wohnfläche lebte. Bislang heizte der Mann mit Holzofen, weil ihm eine kleine Solaranlage verwehrt wurde. Darauf ist der ALG II Empfänger allerdings angewiesen, weil es keine reguläre Stromversorgung auf dem Platz gibt. Vor zwei Jahren ging seine bestehende Anlage kaputt und ein Antrag auf Reparatur oder Neubeschaffung wurde abgelehnt. Die Kosten seien zu hoch, begründete das zuständige Jobcenter, sodass der Mann Klage einreichte.
Die Richter vom hessischen Landessozialgericht stimmten dem Mann zu: Auch Menschen, die auf einem Bauwagenplatz leben, haben ein Recht auf Stromversorgung. Im Urteil mit dem Aktenzeichen L 7 AS 326/09 B ER wurde festgelegt, dass es eine „erhebliche Beeinträchtigung der Menschenwürde“ wäre, den im Bauwagen lebenden Mann weiterhin ohne Stromversorgung leben zu lassen. Das Urteil wurde rechtskräftig am 18.11.2009 gesprochen.
Nicht, dass es zu menschenwürdig wird …
Das klingt doch erst mal schön sozial – soll ja kein Mensch sagen, Richter hätten kein Herz für Hartz IV Empfänger. Allerdings wurde das Jobcenter nicht etwa zur Finanzierung verurteilt, sondern innerhalb eines Vergleiches dazu, dem Mann ein Darlehen in Höhe von 6.195 Euro zu gewähren. Die sind nötig für die Beschaffung der Solaranlage und diese Kosten plus Unterhaltskosten seien nach den Richtern gegenüber den Unterkunftskosten angemessen. Der Betroffene Arbeitslosengeld Zwei Empfänger darf nun also über 6.000 Euro für seine Stromversorgung abstottern. Gut so, nicht dass es zu menschenwürdig wird …





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