Wenn da mal nicht die Kostenfalle auf andere Weise “zuschnappt”!

Soweit ist ja eigentlich alles gut und schön: Verbesserungen in Sachen Hartz IV sind geplant, die neue Regierung hat offenbar nun endlich begriffen, dass es Hartz-IV-Leistungsempfänger in der Regel wirklich nicht leicht haben. Denn in Anbetracht der allgemeinen, hohen Lebenshaltungskosten sind die "Einnahmen", die man von der Bundesagentur für Arbeit bezieht, in der Tat geradezu lächerlich und somit wahrhaftig nicht unbedingt nennenswert.

So haben sich Guido Westerwelle & Co. augenscheinlich nun doch durchsetzen können – radikale Veränderungen sollen bereits in Kürze in Angriff genommen werden. Jedenfalls wurde so in den vergangenen Tagen immer wieder in den Medien berichtet. Aber andererseits "munkelt" man auch, dass eben jene geplanten Verbesserungen – also die Neuerungen, von denen nun (endlich) auch mal der "kleine Mann auf der Straße" profitiert und nicht immer nur die "Großen"- mit einem ganz erheblichen Kostenfaktor verknüpft sein sollen. Logisch eigentlich, denn Veränderungen kosten nun einmal Geld, keine Frage.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro. Herzlichen Glückwunsch! Aber natürlich wird sich die Bundesregierung auch in diesem Zusammenhang wohl wieder ein "Hintertürchen" offenhalten und dem "kleinen Mann" die so entstandenen finanziellen Aufwendungen ganz bestimmt auf andere Weise wieder aus der Tasche ziehen. Bleibt also abzuwarten, was "denen dort oben" wohl als nächstes einfallen wird….

 

Freilich: es hört sich in den Ohren von ALG-II-Empfängern natürlich erst mal recht nett an, wenn von einer Verdreifachung des so genannten Schonvermögens die Rede ist, also von bisher 250 Euro auf nunmehr 750 Euro für jedes Lebensjahr. Und auch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze birgt sicherlich den einen oder anderen Vorteil.

 

Soll man sich denn mit der altbewährten "Scheuklappen-Taktik" auf dem Sofa zurücklehnen und sich einreden, dass sicherlich nicht mit neuen, finanziellen Beschränkungen gerechnet werden muss, die einem Hartz-IV-Leistungsbezieher das Leben weiterhin schwer machen? Vielleicht doch eher nicht. Also in diesem Sinne: "abwarten – und Bier trinken…!"


 

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— Kommentare —

  1. Anette Gottschild sagt:

    Absatz 4 ist irrtümlich ein kleiner Fehler unterlaufen – das Schonvermögen beträgt Euro 150,00 pro Lebensjahr, wobei Euro 100,00 nicht unerheblich sind, vor allem im Bereich ALG II, ob diese nun nach "oben" oder nach "unten" sich bewegen!!
    mfG. Anette Gottschild

  2. Anette Gottschild sagt:

    Der irrtümlich genannte Betrag des Schonvermögens in Absatz 4 dieses zu kommentierenden Artikels von Euro 250,00 sollte auf Euro 150,00 geändert werden.
     
    MfG. Anette Gottschild

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Kommentare
  • Nihilus: "fünfwöchigen Haftzeit" ---> tja, da sollte man gleich ausziehen und die M&ou...
  • Busti: Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Strafe abgesessen hat kommt man uas dem Knast und...
  • Torsten: Kohle für´s Sitzen im Bau, wäre ja noch schöner. Dann platzen die Gefän...