— Archiv für Oktober 2009 —
— Freitag, 16. Oktober 2009 —
Warum und was dahinter steckt wollte uns dieser Herr nicht mitteilen. Schade, hat er sich doch soviel Mühe bei der Überschrift gegeben ;-) Naja, vielleicht überlegt er es sich´s ja noch, genügend Zeit dürfte er als Hartz IV Empfänger ja haben.
— Donnerstag, 15. Oktober 2009 —
So unglaublich es auch klingen mag, aber in Sachen "Hartz-IV" haben die Antragsteller bzw. die Betroffenen oft selbst die "Fäden in der Hand"! Experten sind nämlich der Auffassung, dass jeder mit ein bisschen Sachverstand sowie einer kleinen "Portion Hintergrundwissen" sehr wohl in der Lage sein kann, ein "mehr" an Leistungen für sich herauszuholen. Stichprobenartige (Langzeit-)Untersuchungen haben ergeben, dass round about 50 bis sage und schreibe 75 Prozent (!) aller Hartz-IV-Bescheide seitens der Sachbearbeiter der Agenturen für Arbeit fehlerhaft erstellt sind. Dementsprechend kann es also durchaus Sinn machen, auch den eigenen ALG-II-Bescheid einmal genauer "auf Herz und Nieren" überprüfen zu lassen. Und was spricht dagegen, einmal einige Minuten an Zeit (und vielleicht auch Nerven) zu "opfern" und sich Punkt für Punkt mit den Gegebenheiten des zurückerhaltenen Formulars zu befassen? Für den einen oder anderen mögen die – zugegeben zum Teil recht hohen – finanziellen Aufwendungen für Anwalts- bzw. Rechts- und Beratungskosten Abschreckung genug sein, aber Hartz-IV-Leistungsempfänger sollten gerade jetzt nicht den "Kopf in den Sand stecken"!
Jeder deutsche Bürger, der auf ALG-II-Leistungen angewiesen ist, hat die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfen in Anspruch nehmen zu können – und zwar zum Nulltarif! Darüber hinaus bieten zahlreiche anwaltliche Beratungsstellen ihre Hilfe zu einem "Taschengeld-Preis" an. Nichtsdestotrotz sei in diesem Zusammenhang gesagt, dass die 10 bis 15 Euro, sofern diese Beratungshilfegebühr tatsächlich auch in Rechnung gestellt wird, in der Tat eine sehr vielversprechende und nützliche Investition darstellt. Vor allem dann, wenn auf diese Weise die Option besteht, eventuell sogar eine Nachzahlung zu erhalten bzw. dauerhaft höhere ALG-II-Leistungen zu beziehen.
Folglich ist in jedem Fall Handlungsbedarf gefragt. Ein Tipp noch zum Schluss: Je schneller Hartz-IV-Betroffene Widerspruch gegen einen möglicherweise falschen ALG-II-Bescheid einlegen, desto besser!
— Dienstag, 13. Oktober 2009 —
Hallo zusammen. Ich musste letzten Monat mein Antrag auf Hatz 4 verlängern. Habe erst letzte Woche den Bescheid bekommen der soweit in Ordnung war. Jetzt bekam ich am Samstag den Scheck.. 90€… was voll und ganz nicht in Ordnung ist.
Als ich heute morgen beim Amt war, sagte man mir das es ein Fehler bei den Überweisungen gegeben hat.
Man hat mir letzten Monat Geld zuviel überwiesen, (was nicht wirklich viel mehr war, da ich selbst es zwar bemerkte, es sich aber nur um ca. 20€ handelte.) was eigentlich an meinen Stromversorger gehen sollte. Angeblich das Geld was zum ausgleich der Nebenkosten Abrechnung dienen sollte.
Darlehen für Arbeitslose?
Als ich den Herren fragte wie ich nun mit 90€ überleben sollte, sagte er mir das einzigste was er mir anbieten könnte sei ein Darlehen für Arbeitslose von 120€ den ich monatlich zurück zahlen muss.
Ich weiss nicht was die Leute sich dort denken ich bekomme eh schon nur ca. 220€, von denen ich aber auch wirklich nur so grade ebend über die Runden komme.
Wohnung zu teuer
Jetzt muss ich noch ein Darlehen ausgleichen was heissen würde das ich "noch" weniger bekomme. Die Begründung warum ich nur 220€ bekomme liegt daran das meine Wohnung mit 50qm² und 325€ warm inkl. Nebenkosten zu teuer sei. Ich kann aus dieser Wohnung aber nicht raus, da diese Renovierungsbedürftig ist, ich für die Renovierung kein Geld habe und ich keine wirklich billigere Wohnugn finde, es sei den es handelt sich um eine größere Bruchbude als ich sie jetzt schon habe.
Meine Frage wäre jetzt, wie kann ich dagegen angehen, wo kann ich mich beschwere?
Ich habe es langsam satt mich von "denen" Verarschen zu lassen. Ich mache nebenher meine Ausbildung zum Koch, ich habe keien Zait für so ein Theater. Jedes mal wenn ich ein Anliegen habe, sei es eine Verlängerung oder sonstiges wird immer zu ungunsten meinerseits entschieden und dies steht mir langsam gewaltig gegen gegen den Kragen und un reicht es mir einfach.
— Sonntag, 11. Oktober 2009 —
Jeder weiß: wer von Hartz V leben muss, hat ganz bestimmt nicht sonderlich viel zu lachen. Nicht nur, dass von behördlicher Seite nahezu jeder Schritt genauestens überwacht und kontrolliert wird, um den Betroffenen nur ja nicht die Möglichkeit zu geben, ein "Zuviel" an Gütern einzukaufen und so das Leben vielleicht ein klitzekleines bisschen erträglicher zu gestalten. Auch die vielen Kostenfallen, die Tag für Tag auf die Betroffenen "warten", können in der Tat beängstigende Ausmaße annehmen. Als sei das Leben nicht ohnehin schon kompliziert genug…. Da braucht man die strikten, zum Teil sogar unzumutbaren Maßregelungen von Hartz IV ganz sicher nicht noch obendrein.
Wenn man das zur Verfügung stehende Monatsbudget von Hartz IV einmal ein wenig genauer unter die Lupe nimmt, so fällt – natürlich – schon auf den ersten Blick auf, dass man den Gürtel sehr rasch sehr eng schnallen muss, will man nicht auf Dauer am Hungertuch nagen. Schließlich ist das sich daraus ergebende Tagesbudget von etwa sieben bis acht Euro wahrlich nicht gerade vielversprechend. Nicht nur, dass man selbstverständlich schon von vornherein vergessen kann, andere Länder – selbst mit den so genannten "Billigfliegern" – zu bereisen. Nicht nur, dass man den nächsten Autokauf auf die lange, sehr lange Bank schieben kann, selbst, wenn es nur ein kleiner Gebrauchter sein soll. Nicht nur, dass man Markenklamotten nach Möglichkeit gar nicht erst im Schaufenster "bewundern" sollte, möchte man nicht unnötig in Versuchung geraten….
Diese Palette könnte man gewissermaßen endlos weiter fortführen. Dabei ist in dieser Hinsicht zunächst einmal nur von den "größeren" Anschaffungen und Plänen die Rede. Wie aber sieht es mit den kleinen – zum Teil ja dringend notwendigen – Käufen aus? Was, wenn zum Beispiel eines der Kinder für die Schule einen neuen Füller benötigt? Oder wie könnte man es finanziell bewerkstelligen, wenn Junior ein neues Fahrrad benötigt, um damit zur Schule zu fahren? Auch die Praxisgebühren für den Arztbesuch lassen sich bekanntlich nicht "einfach so" aus den Ärmeln schütteln. Aber die Liste lässt sich NOCH weiter fortsetzen: wenn man sich zum Beispiel am Nachmittag mit Freunden treffen möchte: ein Glas Cola kostet beispielsweise 2,50 Euro… – und so schnappt die "Kostenfalle" Tag für Tag aufs Neue zu….
— Donnerstag, 8. Oktober 2009 —
Werden bestimmte Kriterien erfüllt, haben Arbeitslosengeld II Empfänger die Möglichkeit, sich von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass man als Hartz IV Bezieher automatisch von der GEZ-Gebühr befreit sei, bekommt man diese jedoch nur auf Antrag. Kaum ein Sozialamt-Mitarbeiter oder Job-Center-Manager wird Arbeitssuchenden, die zurzeit von Arbeitslosengeld II leben, von sich aus darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit besteht, sich von der Bezahlung dieser per Rundfunk-Staatsvertrag festgelegten GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Die Anträge liegen allerdings in Arbeitslosengeld II Job-Centern aus. Die GEZ-Gebührenbefreiung erhält ein Hart IV Bezieher also ausschließlich auf schriftlichen Antrag, am besten mit dem entsprechenden Formular.
Dieses Formular auszufüllen, ist keine Schwierigkeit und nimmt deshalb nur wenig Zeit in Anspruch, sodass jedem Hartz IV Empfänger nur empfohlen werden kann, hier keine falsche Scham an den Tag zu legen. Beachtet werden muss, dass die Befreiung von der GEZ-Gebühr immer nur ab dem Folgemonat des Monats, in dem der Hartz IV Bezieher den Antrag gestellt hat, gewährt wird. Weiter ist zu beachten, dass die GEZ-Gebührenbefreiung auch immer nur über den Zeitraum des aktuellen Bewilligungsbescheides zur Zahlung des Arbeitslosengelds II besteht. Heißt also, die GEZ-Gebührenbefreiung muss halbjährlich neu beantragt werden. Dazu bekommt der Hartz IV Empfänger immer rechtzeitig ein entsprechendes Informationsschreiben von der GEZ aus Köln. Unerlässlich ist eine beglaubigte Kopie des Leistungsbescheids über Arbeitslosengeld II Zahlung. Hartz IV Empfänger bekommen sie kostenlos in den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Wichtig ist, den kompletten Arbeitslosengeld II Leistungsbescheid zu kopieren und nicht nur Seite eins.
Quelle: www.sozialleistungen.info/con/themen/gez-gebuehren-befreiung.html
Kommentare