Bestattungskosten werden durch den Sozialhilfeträger übernommen

Einer ALG-II-Empfängerin kann nicht unter Verweis auf die leistungsfähige Schwiegermutter zugemutet werden, die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Ehemann zu übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 29.09.2009 Az: B 8 SO 23/08 R entschieden. Der Witwe ist nicht zuzumuten ihre  Schwiegermutter zu verklagen, damit diese die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Sohn übernimmt. Damit musste der Sozialhilfeträger die Kosten der Bestattung in Höhe von 1.394,12 Euro übernehmen.

Quelle: kostenlose Urteile

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
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