Überzahlung muss nicht zwingend zurückgezahlt werden
Hartz IV Empfänger müssen Überzahlungen nicht zwingend zurückzahlen.
Eine dreiköpfige Familie hatte über zwei Jahre hinweg zu viel Geld erhalten. Ein Sachbearbeiter der Arge hatte die Berücksichtigung des Kindergeldes bei den ständig wechselnden Beschäftigungen und Einkommen des Paares, vergessen. Daraufhin erhielt die Familie von der Arge einen Erstattungsbescheid über 2.314,- EUR.
Sozialgericht Dortmund
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arge zur Rücknahme des Erstattungsbescheides. Nach Meinung des Gerichts seien für einen juristischen Laien die fehlerhafte Berechnung bei schwankender Leistungshöhe nicht zu erkennen. Der komplizierten Aufbau der Bewilligungsbescheide tut dazu sein übriges. Grobe Fahrlässigkeit musste sich die Familie auch nicht zurechnen lassen. Weiterhin genießen auch ALG II Empfänger Vertrauensschutz und zum anderen war das Geld bereits für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht worden.
Quelle: kostenlose Urteile





— Kommentare —
Bisher wurden keine Kommentare abgegeben. Machen Sie den Anfang!