Steuerersparnis nicht für ALG 2 Empfänger

Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Schornsteinfeger, Gartenpflege oder Renovierungsarbeiten profitieren Steuerpflichtige durch eine Steuerermäßigung. Die Ermäßigung kann ab 2009 bis zu 1.200,- EUR pro Jahr betragen. Bis 2008 konnten 600,- EUR in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

ALG 2 Empfänger haben von dieser Erhöhung rein gar nichts. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine nicht ausgenutzte Steuerermäßigung weder auf die vorangegangenen noch in zukünftige Jahre übertragen werden können. Eine nicht ausgenutzte Ermäßigung kann vom Finanzamt auch nicht ausgezahlt werden.

Fazit

Wer keine Steuern zahlt, kann auch nicht von Steuerermäßigungen profitieren. Ob mit dieser Einstellung das eigentliche Ziel, die Bekämpfung von Schwarzarbeit, erreicht werden kann, bleibt dahingestellt.
 

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
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