Steuerersparnis nicht für ALG 2 Empfänger
Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Schornsteinfeger, Gartenpflege oder Renovierungsarbeiten profitieren Steuerpflichtige durch eine Steuerermäßigung. Die Ermäßigung kann ab 2009 bis zu 1.200,- EUR pro Jahr betragen. Bis 2008 konnten 600,- EUR in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
ALG 2 Empfänger haben von dieser Erhöhung rein gar nichts. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine nicht ausgenutzte Steuerermäßigung weder auf die vorangegangenen noch in zukünftige Jahre übertragen werden können. Eine nicht ausgenutzte Ermäßigung kann vom Finanzamt auch nicht ausgezahlt werden.
Fazit
Wer keine Steuern zahlt, kann auch nicht von Steuerermäßigungen profitieren. Ob mit dieser Einstellung das eigentliche Ziel, die Bekämpfung von Schwarzarbeit, erreicht werden kann, bleibt dahingestellt.





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