— Archiv für September 2009 —

— Mittwoch, 2. September 2009 —

Bassgitarre treibt fast alleinerziehende Mutter in Ruin [ 2 Kommentare ]

Als Aufstocker erlebt die alleinerziehende Mutter einen Witz der Gesetzgebung. Die Tochter möchte sich eine Bassgitarre kaufen, arbeitet dafür im Nebenjob und verdient sich das Geld. Nun musste die Mutter das Geld ans Amt zurück zahlen, weil das Einkommen der Familie zu hoch war. Wir bescheuert ist das denn? Deutschland eben.

— Dienstag, 1. September 2009 —

Hartz IV – Empfänger — ein Fernseher, aber keinen BMW [ Keine Kommentare ]

Immer wieder einmal gibt es Diskussionen darüber, was man sich als Hartz IV-Empfänger leisten darf und wann die Arge fordern kann, dass man sich von Besitz trennt, um in Sachen Geld wieder flüssig zu werden. Tatsächlich hat die Thematik ja zwei Aspekte. Einerseits sollten auch Hartz IV-Empfänger in Deutschland ein einigermaßen vernünftiges Leben führen können, was — so scheint es — keineswegs immer verwirklicht wird. Andererseits kommt es schnell und mitunter vielleicht berechtigt zu Missmut, wenn Hartz IV – Empfänger Konsumgüter präsentieren, die sich manch ein Mensch aus unteren Lohnschichten ohne Hartz IV – Bezug nur schwerlich leisten kann. Zweimal entschieden jetzt Sozialgerichte zur Thematik: einmal für und einmal gegen den Empfänger von staatlichen Sozialleistungen.

Fall EINS — das TV-Gerät

Laut eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Frankfurt haben Hartz IV-Empfänger zumindest Anrecht auf einen Fernseher. Das berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom sechsten August 2009. Die beiden Klägerinnen hatten für die Erstausstattung ihrer Wohnung, die von der ARGE finanziert wird, einen Fernseher als Teil der Ausstattung angegeben. Die ARGE lehnte ab, da der Apparat nicht für „eine geordnete Haushaltsführung“ notwendig sei. Dieser Ansicht widersprach das Sozialgericht. Als Erstausstattung sei zu definieren, was üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensschichten vorhanden sei. Ein Fernseh-Apparat gehört da ohne Zweifel dazu. Allerdings, auch das betonte das Sozialgericht Frankfurt, habe die ARGE kein hypermodernes Gerät zu finanzieren, ein Gebrauchtfernseher reiche völlig aus. Das (Meinungsäußerung!) klingt fair.

Fall ZWEI — der BMW

Die Sache mit dem BMW ging anders aus. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte den Fall eines Videothekbesitzers zu entscheiden, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machte. Infos dazu gibt es bei Valuenet. Das Landessozialgericht verwehrte ihm diesen Anspruch, da jener Mensch, um den es hier geht, nicht allein Besitzer einer Videothek, sondern auch eines BMW 525 d ist. Für den Wagen hatte jener Mensch Leasingraten zu zahlen, die einen großen Teil des wohl nicht allzu hohen Geschäftsgewinns verschlangen. Erst muss der BMW weg, so das Landessozialgericht, sofern er nicht für den Betrieb des Geschäfts benötigt wird, dann gibt es Hatz IV. Auch das (noch eine Meinungsäußerung!) klingt fair. Wer Hartz IV bezieht, sollte die Chance bekommen, a) einigermaßen anständig leben zu können und b) die Basis erhalten, um seine Situation zu verbessern. Eventuell kann ein Auto dazugehören, um die Mobilität zu steigern und so mehr Möglichkeiten zu bekommen, Einnahmen zu generieren. Aber ein schicker BMW, der zudem nicht fürs Geschäft benötigt wird, wäre dann vielleicht doch etwas übertrieben?

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