— Archiv für September 2009 —
— Freitag, 25. September 2009 —
Die Arge Dresden muss eine Missbrauchsgebühr von 150,- EUR an die Gerichtskasse zahlen, urteilte das Sozialgericht Dresden am 22.09.2009. Im verhandeltem Fall wollte sich eine Hartz IV Empfängerin zur Erzieherin umschulen lassen. Das Schulgeld bei dem privaten Bildungsinstitut beträgt 110,- EUR im Monat und dauert drei Jahre. Weil die Arge lt. Gesetz nur max. zwei Jahre fördern darf, wurde der Antragstellerin ein Bildungsgutschein für 2 Jahre und ein Infoblatt über Bafög ausgegeben. Auf Nachfrage wurde der Antragstellerin vom Ausbildungsförderungsamt zugesichert, dass Bafög für das dritte Ausbildungsjahr bewilligt werden würde.
Kostenübernahme durch Arge abgelehnt
Dennoch lehnte die Arge die Kostenübernahme für die Weiterbildung ab. Als Begründung gab die Arge an, dass die spätere Teilrückzahlung des Bafögs dem Sinn der Förderung der Arge widerspreche.
Sozialgericht Dresden verurteilt die Arge
Das Sozialgericht Dresden urteilte im Sinne der Antragstellerin. Das Gericht verurteilte die Arge nach einem Eilantrag der Antragstellerin zur Kostenübernahme der Weiterbildung und zusätzlich zu einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 150,- EUR. Der Gesetzgeber hat eine Finanzierung von zwei Jahren durch die Arge und eines weiteren Jahres durch Bafög nicht ausgeschlossen.
Quelle: kostenlose Urteile
— Donnerstag, 24. September 2009 —
Wer in die "Hartz-IV-Falle" abrutscht – egal, ob "freiwillig oder unfreiwillig" – hat schon im Vorfeld zahlreiche Möglichkeiten, herauszufinden, welche Leistungen überhaupt in Anspruch genommen werden können – und welche nicht. Das "Zauberwort" lautet in diesem Zusammenhang "Online-Rechner". die im world wide web zur Verfügung stehenden, zumeist kostenlosen Portale bieten interessierten Besuchern auf der einen Seite die Option, mehr zum Thema Hartz IV in Erfahrung zu bringen, andererseits geht es dabei aber auch "ans Eingemachte". Nichtsdestotrotz ist die Verfahrensweise, die Hartz-VI-Online-Rechner zu "bedienen" eigentlich recht einfach. Es stellt sich dabei allerdings lediglich die Frage, inwieweit der Einzelne dort bereit ist oder es als notwendig ansieht, zum Beispiel im Hinblick auf die Bekanntgabe persönlicher Daten zu sehr ins Detail zu gehen….
Neben der jeweiligen Altersangabe zum Beispiel wird zunächst auch nach dem individuellen Familienstand gefragt. Besonders relevant ist diesbezüglich natürlich der Aspekt, ob der User alleinerziehend ist oder mit einem (Lebens-)Partner zusammenlebt. Insbesondere auch die Angabe zur Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ist in dieser Hinsicht erforderlich. Denn: für jedes Kind sind zusätzliche Zuschüsse drin. Angaben über eine bestehende Schwangerschaft sowie darüber, ob gegebenenfalls eine Behinderung vorliegt, gehen da ein ganzes Stückchen tiefer ins Detail. Dennoch: je detaillierter die Eingabe der entsprechenden Daten jeweils erfolgt, desto expliziter ist im Nachhinein das Ergebnis. Generell wird man auf diese Weise jedenfalls hilfreiche Infos über eventuell zustehende "Extras" für Kinder, werdende Mütter, Alleinerziehende oder für alle sonstigen, persönlichen Umstände erhalten. Tipp: die Inanspruchnahme eines Online-Rechners dient im Übrigen natürlich auch als ideale Grundlage für die ersten Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit.
Man sollte allerdings berücksichtigen, dass bei der jeweiligen Vorab-Ermittlung der Hartz-IV-Leistungen mithilfe der Online-Rechner stets vom möglichen Höchstsatz auszugehen ist. Aus diesem Grunde bitte nicht wundern, wenn die Resultate im Internet ein wenig höher ausfallen, als letztendlich die tatsächlichen Bezüge sind. Und noch ein Hinweis: In der Regel sind bei den Seiten der Online-Rechner zusätzliche Informationen und aktuelle Ratschläge zum Thema Hartz-IV zu finden, sodass sich bereits bei der Nutzung dieser Angebote erste Fragen klären lassen könnten.
— Mittwoch, 23. September 2009 —
Hartz 4 Empfänger erhalten automatisch zum neuen Schuljahr einen Zuschuss von 100,- EUR pro schulpflichtigem Kind. Damit soll der Bedarf für Schulsachen, wie Hefte, Füller oder auch Ranzen gedeckt werden. Das ist für die Hartz 4 Empfänger eine prima Sache. Der Hort ist kostenlos, das Schulessen zumindest ermäßigt und die Hefte und Bücher werden auch noch vom Staat bezahlt. Wenn das Leben so einfach zu meistern ist, warum dann arbeiten gehen?
Die allein erziehende Mutter, die in den späten Abend- oder sehr frühen Morgenstunden putzen geht und mit ihrem Verdienst knapp oberhalb der Hartz 4 Grenze liegt, kann davon nur träumen. Sie bekommt für ihre Kinder keinen automatischen Zuschuss von 100,- EUR.
So sehr dieser Zuschuss auch einigen Familien helfen mag, bleibt er doch eine Ungerechtigkeit der arbeitenden Bevölkerung gegenüber.
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