Missbrauchsgebühr für Arge Dresden
Die Arge Dresden muss eine Missbrauchsgebühr von 150,- EUR an die Gerichtskasse zahlen, urteilte das Sozialgericht Dresden am 22.09.2009. Im verhandeltem Fall wollte sich eine Hartz IV Empfängerin zur Erzieherin umschulen lassen. Das Schulgeld bei dem privaten Bildungsinstitut beträgt 110,- EUR im Monat und dauert drei Jahre. Weil die Arge lt. Gesetz nur max. zwei Jahre fördern darf, wurde der Antragstellerin ein Bildungsgutschein für 2 Jahre und ein Infoblatt über Bafög ausgegeben. Auf Nachfrage wurde der Antragstellerin vom Ausbildungsförderungsamt zugesichert, dass Bafög für das dritte Ausbildungsjahr bewilligt werden würde.
Kostenübernahme durch Arge abgelehnt
Dennoch lehnte die Arge die Kostenübernahme für die Weiterbildung ab. Als Begründung gab die Arge an, dass die spätere Teilrückzahlung des Bafögs dem Sinn der Förderung der Arge widerspreche.
Sozialgericht Dresden verurteilt die Arge
Das Sozialgericht Dresden urteilte im Sinne der Antragstellerin. Das Gericht verurteilte die Arge nach einem Eilantrag der Antragstellerin zur Kostenübernahme der Weiterbildung und zusätzlich zu einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 150,- EUR. Der Gesetzgeber hat eine Finanzierung von zwei Jahren durch die Arge und eines weiteren Jahres durch Bafög nicht ausgeschlossen.
Quelle: kostenlose Urteile
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