Antrag auf Hartz IV, wie das Formular ausgefüllt werden soll

Mal etwas lustiges, ein Bild aus dem Internet, was ich, wie ich glaube, doch ein gewisses Stück Wahrheit spricht. Bin mal auf die Kommentare gespannt, da kann sicher der ein oder andere ein Lied oder eher eine Geschichte zu schreiben. Hier erst mal das Bild zum Antrag oder dem Formular auf Hartz IV und den Problemen beim Ausfüllen.

formular hartz 4

 

Da tun sich doch einige Abgründe auf, könnte man meinen, aber irgendwo ist es genauso, wie das Bild es beschreibt. Die meisten Antragsteller für Hartz IV werden einfach mit den Anträgen alleine gelassen. Sie strotzen nur so vor Behördendeutsch und aus genau diesem Grund fällt es den allermeisten Menschen so schwer, sich in den Anträgen zurecht zu finden.
 
 
Zahlreiche Fragen werden in den Anträgen gestellt, die so eigentlich nicht rechtens sind. Oft drängt die ARGE noch dazu darauf, den Antrag kurzfristig abzugeben, obwohl der Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen des Hartz-IV-Antrages. Denn Änderungen, die sich in der Zeit zwischen Abgabe des Antrags und tatsächlichem Leistungsanspruch ergeben, müssen Sie sonst nur aufwändig nachträglich erklären. Auch wird manche ARGE darauf drängen, dass Sie Unterhaltsansprüche bei Verwandten geltend machen, diese sind aber in aller Regel nicht rechtens. Lediglich der Unterhalt der Eltern für Kinder wird beim ALG II berücksichtigt. Wenn Sie sich dennoch zur Geltendmachung von Unterhaltszahlungen Verwandten gegenüber drängen lassen, werden diese Ihren Leistungsanspruch senken.
 
 
Ebenfalls sollten Sie keinesfalls eine Einkommensbescheinigung beim Arbeitgeber verlangen, die oft gefordert wird. Denn diese Forderung verstößt gegen den so genannten „Ersterhebungsgrundsatz“. Ihre Einkünfte sind auch aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu entnehmen, dafür bedarf es keine Preisgabe persönlicher Daten dem Arbeitgeber gegenüber. Außerdem wird im Hartz-IV-Antrag zwischen den freiwilligen Angaben und den Pflichtangaben unterschieden. Sie sollten nur die Pflichtangaben machen, freiwillige Angaben haben lediglich zum Ziel, zusätzliche Daten über Sie zu sammeln.
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— Kommentare —

  1. Anette Gottschild sagt:

    Also ich vermeide diese Bezeichnung benannt nach dem Namen des Mannes der wohlwollend (sich selbst??) stand, für mich bleibt ALG II  in dieser Hinsicht.
    MfG. A.G.

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  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
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