— Archiv für September 2009 —

— Dienstag, 29. September 2009 —

Rechtsklage als Zeitverteib für Hartz 4 Empfänger? [ Keine Kommentare ]

Gabelstapler oder Hotelfachfrau, was für eine Auswahl und für ein fachlicher Zusammenhang. Danke für die Fachkompetenz lieber Fallmanager. Weist du was ein Gabelstaplerfahrer macht?

Urlaub, ein Traum für den Hartz IV Empfänger?

Ok, aber ein Buch? Warum kann der Junge sich kein Buch leisten? Er will Sklaven in seinem Traum mit der Villa haben, aber ist halt nur ein Traum. Ein Buch sollte kein Traum sein.

Die Geschichte der Reichen: Zeit ist kostbarer als Geld, daher haben die Hartz 4 Empfänger den größten Schatz und den größten Reichtum.

So kann man es auch sehen?!

Jeder soll die gleichen Chancen haben, auch jemand, der sich kein Buch leisten kann? Wie will der Junge studieren können? Er kann ein Darlehen für die Busfahrkarte aufnehmen, so wie das Gericht urteilte.

Das Gericht als Rechtsanwalt? Neue Klagen im 10 Minuten-Takt.

Arbeitslose Hartz 4 Empfänger haben wohl zu viel Zeit, die dann mit Klagen vertreiben wird?

Der Film wurde von youtube leider entfernt.

— Montag, 28. September 2009 —

Nach der Wahl ist vor der Wahl – was geschieht in Sachen „Hartz IV“? [ Keine Kommentare ]

Die Bundestagswahl steht bekanntlich unmittelbar bevor. Grund genug für Hartz-IV-Betroffene, neue Hoffnung zu schöpfen und eine – zumindest ansatzweise – Verbesserung ihrer Alltagssituation zu erwarten? Frei nach dem Motto: „Nichts Genaues weiß man nicht…“ streiten sich die Experten noch immer darüber, welche Auswirkungen das Wahlergebnis tatsächlich für den Einzelnen haben wird. Also bleibt allen Betroffenen wohl nur eines übrig: „Abwarten und Tee trinken“ (wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass eine Tasse Tee im Café um die Ecke mittlerweile etwa 2,50 Euro oder mehr kostet…. – mehr als eine Tasse pro Tag ist bei einem zur Verfügung stehenden Tages-Budget von sechs bis höchstens acht Euro also geradezu utopisch….).

Der Beurteilungsspielraum, welchen der Gesetzgeber den Agenturen für Arbeit im Hinblick auf die Leistungszugeständnisse jeweils gewährt, ist in der Tat sehr groß. Deshalb ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass sich die Zahl der Klagen bei den Sozialgerichten in den letzten Jahren – jedenfalls im Vergleich zu den Zeiten vor 2005, als es die „gute, alte“ Sozialhilfe noch gab – mehr als verdoppelt hat…. Fakt ist natürlich, dass jede (Lebens-)Situation vollkommen unterschiedlich ist. Demzufolge müsste jeder einzelne Hartz-IV-Antrag individuell geprüft werden. Wie aber sollte das bitteschön möglich sein?  

a)    die Zahl der – kompetenten – Sachbearbeiter in den Agenturen für Arbeit hierzulande liegt in der Tat weit unterhalb der tatsächlich erforderlichen Quote.

b)    Wenn ein so großer „Interpretationsspielraum“ gegeben ist, wie könnte da je eine faire Behandlung bzw. Bearbeitung aller Hartz-IV-Anträge gewährleistet werden? Und das natürlich in einem „zumutbaren“ Zeitrahmen!

c)    Wenn aus vorgenannten Gründen mehr Personal eingestellt wird, wie würde das finanziert werden? Gingen die hierfür notwendigen Ausgaben wiederum zulasten der ohnehin schon genug „gebeutelten“ Hartz-IV-Empfänger?

Soviel ist sicher: Diese und viele andere Punkte bedürfen in jedem Fall dringender Klärung. Eine neue, objektivere und gleichzeitig detailliertere Aufarbeitung der Hartz-IV-Gesamtsituation ist im Übrigen eines der Wahlversprechen unserer Politiker. Man darf also gespannt sein…!

— Freitag, 25. September 2009 —

Überzahlung muss nicht zwingend zurückgezahlt werden [ Keine Kommentare ]

Hartz IV Empfänger müssen Überzahlungen nicht zwingend zurückzahlen.

Eine dreiköpfige Familie hatte über zwei Jahre hinweg zu viel Geld erhalten. Ein Sachbearbeiter der Arge hatte die Berücksichtigung des Kindergeldes bei den ständig wechselnden Beschäftigungen und Einkommen des Paares, vergessen. Daraufhin erhielt die Familie von der Arge einen Erstattungsbescheid über 2.314,- EUR.

Sozialgericht Dortmund

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arge zur Rücknahme des Erstattungsbescheides. Nach Meinung des Gerichts seien für einen juristischen Laien die fehlerhafte Berechnung bei schwankender Leistungshöhe nicht zu erkennen. Der komplizierten Aufbau der Bewilligungsbescheide tut dazu sein übriges. Grobe Fahrlässigkeit musste sich die Familie auch nicht zurechnen lassen. Weiterhin genießen auch ALG II Empfänger Vertrauensschutz und zum anderen war das Geld bereits für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht worden.

Quelle: kostenlose Urteile

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...