— Archiv für September 2009 —

— Dienstag, 29. September 2009 —

Rechtsklage als Zeitverteib für Hartz 4 Empfänger? [ Keine Kommentare ]

Teil 4 von 5 der Serie Die Hartz 4 Schule

Gabelstapler oder Hotelfachfrau, was für eine Auswahl und für ein fachlicher Zusammenhang. Danke für die Fachkompetenz lieber Fallmanager. Weist du was ein Gabelstaplerfahrer macht?

Urlaub, ein Traum für den Hartz IV Empfänger?

Ok, aber ein Buch? Warum kann der Junge sich kein Buch leisten? Er will Sklaven in seinem Traum mit der Villa haben, aber ist halt nur ein Traum. Ein Buch sollte kein Traum sein.

Die Geschichte der Reichen: Zeit ist kostbarer als Geld, daher haben die Hartz 4 Empfänger den größten Schatz und den größten Reichtum.

So kann man es auch sehen?!

Jeder soll die gleichen Chancen haben, auch jemand, der sich kein Buch leisten kann? Wie will der Junge studieren können? Er kann ein Darlehen für die Busfahrkarte aufnehmen, so wie das Gericht urteilte.

Das Gericht als Rechtsanwalt? Neue Klagen im 10 Minuten-Takt.

Arbeitslose Hartz 4 Empfänger haben wohl zu viel Zeit, die dann mit Klagen vertreiben wird?

Der Film wurde von youtube leider entfernt.

— Montag, 28. September 2009 —

Nach der Wahl ist vor der Wahl – was geschieht in Sachen „Hartz IV“? [ Keine Kommentare ]

Die Bundestagswahl steht bekanntlich unmittelbar bevor. Grund genug für Hartz-IV-Betroffene, neue Hoffnung zu schöpfen und eine – zumindest ansatzweise – Verbesserung ihrer Alltagssituation zu erwarten? Frei nach dem Motto: „Nichts Genaues weiß man nicht…“ streiten sich die Experten noch immer darüber, welche Auswirkungen das Wahlergebnis tatsächlich für den Einzelnen haben wird. Also bleibt allen Betroffenen wohl nur eines übrig: „Abwarten und Tee trinken“ (wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass eine Tasse Tee im Café um die Ecke mittlerweile etwa 2,50 Euro oder mehr kostet…. – mehr als eine Tasse pro Tag ist bei einem zur Verfügung stehenden Tages-Budget von sechs bis höchstens acht Euro also geradezu utopisch….).

Der Beurteilungsspielraum, welchen der Gesetzgeber den Agenturen für Arbeit im Hinblick auf die Leistungszugeständnisse jeweils gewährt, ist in der Tat sehr groß. Deshalb ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass sich die Zahl der Klagen bei den Sozialgerichten in den letzten Jahren – jedenfalls im Vergleich zu den Zeiten vor 2005, als es die „gute, alte“ Sozialhilfe noch gab – mehr als verdoppelt hat…. Fakt ist natürlich, dass jede (Lebens-)Situation vollkommen unterschiedlich ist. Demzufolge müsste jeder einzelne Hartz-IV-Antrag individuell geprüft werden. Wie aber sollte das bitteschön möglich sein?  

a)    die Zahl der – kompetenten – Sachbearbeiter in den Agenturen für Arbeit hierzulande liegt in der Tat weit unterhalb der tatsächlich erforderlichen Quote.

b)    Wenn ein so großer „Interpretationsspielraum“ gegeben ist, wie könnte da je eine faire Behandlung bzw. Bearbeitung aller Hartz-IV-Anträge gewährleistet werden? Und das natürlich in einem „zumutbaren“ Zeitrahmen!

c)    Wenn aus vorgenannten Gründen mehr Personal eingestellt wird, wie würde das finanziert werden? Gingen die hierfür notwendigen Ausgaben wiederum zulasten der ohnehin schon genug „gebeutelten“ Hartz-IV-Empfänger?

Soviel ist sicher: Diese und viele andere Punkte bedürfen in jedem Fall dringender Klärung. Eine neue, objektivere und gleichzeitig detailliertere Aufarbeitung der Hartz-IV-Gesamtsituation ist im Übrigen eines der Wahlversprechen unserer Politiker. Man darf also gespannt sein…!

— Freitag, 25. September 2009 —

Überzahlung muss nicht zwingend zurückgezahlt werden [ Keine Kommentare ]

Hartz IV Empfänger müssen Überzahlungen nicht zwingend zurückzahlen.

Eine dreiköpfige Familie hatte über zwei Jahre hinweg zu viel Geld erhalten. Ein Sachbearbeiter der Arge hatte die Berücksichtigung des Kindergeldes bei den ständig wechselnden Beschäftigungen und Einkommen des Paares, vergessen. Daraufhin erhielt die Familie von der Arge einen Erstattungsbescheid über 2.314,- EUR.

Sozialgericht Dortmund

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arge zur Rücknahme des Erstattungsbescheides. Nach Meinung des Gerichts seien für einen juristischen Laien die fehlerhafte Berechnung bei schwankender Leistungshöhe nicht zu erkennen. Der komplizierten Aufbau der Bewilligungsbescheide tut dazu sein übriges. Grobe Fahrlässigkeit musste sich die Familie auch nicht zurechnen lassen. Weiterhin genießen auch ALG II Empfänger Vertrauensschutz und zum anderen war das Geld bereits für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht worden.

Quelle: kostenlose Urteile

Missbrauchsgebühr für Arge Dresden [ Ein Kommentar ]

Die Arge Dresden muss eine Missbrauchsgebühr von 150,- EUR an die Gerichtskasse zahlen, urteilte das Sozialgericht Dresden am 22.09.2009. Im verhandeltem Fall wollte sich eine Hartz IV Empfängerin zur Erzieherin umschulen lassen. Das Schulgeld bei dem privaten Bildungsinstitut beträgt 110,- EUR im Monat und dauert drei Jahre. Weil die Arge lt. Gesetz  nur max. zwei Jahre fördern darf, wurde der Antragstellerin ein Bildungsgutschein für 2 Jahre und ein Infoblatt über Bafög ausgegeben. Auf Nachfrage wurde der Antragstellerin vom Ausbildungsförderungsamt zugesichert, dass Bafög für das dritte Ausbildungsjahr bewilligt werden würde.

Kostenübernahme durch Arge abgelehnt

Dennoch lehnte die Arge die Kostenübernahme für die Weiterbildung ab. Als Begründung gab die Arge an, dass die spätere Teilrückzahlung des Bafögs dem Sinn der Förderung der Arge widerspreche.

Sozialgericht Dresden verurteilt die Arge

Das Sozialgericht Dresden urteilte im Sinne der Antragstellerin. Das Gericht verurteilte die Arge nach einem Eilantrag der Antragstellerin zur Kostenübernahme der Weiterbildung und zusätzlich zu einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 150,- EUR. Der Gesetzgeber hat eine Finanzierung von zwei Jahren durch die Arge und eines weiteren Jahres durch Bafög nicht ausgeschlossen.

Quelle: kostenlose Urteile

— Donnerstag, 24. September 2009 —

Hartz-IV-Online-Rechner: was bringen sie? [ 3 Kommentare ]

Wer in die "Hartz-IV-Falle" abrutscht – egal, ob "freiwillig oder unfreiwillig" – hat schon im Vorfeld zahlreiche Möglichkeiten, herauszufinden, welche Leistungen überhaupt in Anspruch genommen werden können – und welche nicht. Das "Zauberwort" lautet in diesem Zusammenhang "Online-Rechner". die im world wide web zur Verfügung stehenden, zumeist kostenlosen Portale bieten interessierten Besuchern auf der einen Seite die Option, mehr zum Thema Hartz IV in Erfahrung zu bringen, andererseits geht es dabei aber auch "ans Eingemachte". Nichtsdestotrotz ist die Verfahrensweise, die Hartz-VI-Online-Rechner zu "bedienen" eigentlich recht einfach. Es stellt sich dabei allerdings lediglich die Frage, inwieweit der Einzelne dort bereit ist oder es als notwendig ansieht, zum Beispiel im Hinblick auf die Bekanntgabe persönlicher Daten zu sehr ins Detail zu gehen….

Neben der jeweiligen Altersangabe zum Beispiel wird zunächst auch nach dem individuellen Familienstand gefragt. Besonders relevant ist diesbezüglich natürlich der Aspekt, ob der User alleinerziehend ist oder mit einem (Lebens-)Partner zusammenlebt. Insbesondere auch die Angabe zur Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ist in dieser Hinsicht erforderlich. Denn: für jedes Kind sind zusätzliche Zuschüsse drin. Angaben über eine bestehende Schwangerschaft sowie darüber, ob gegebenenfalls eine Behinderung vorliegt, gehen da ein ganzes Stückchen tiefer ins Detail. Dennoch: je detaillierter die Eingabe der entsprechenden Daten jeweils erfolgt, desto expliziter ist im Nachhinein das Ergebnis. Generell wird man auf diese Weise jedenfalls hilfreiche Infos über eventuell zustehende "Extras" für Kinder, werdende Mütter, Alleinerziehende oder für alle sonstigen, persönlichen Umstände erhalten. Tipp: die Inanspruchnahme eines Online-Rechners dient im Übrigen natürlich auch als ideale Grundlage für die ersten Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit.

Man sollte allerdings berücksichtigen, dass bei der jeweiligen Vorab-Ermittlung der Hartz-IV-Leistungen mithilfe der Online-Rechner stets vom möglichen Höchstsatz auszugehen ist. Aus diesem Grunde bitte nicht wundern, wenn die Resultate im Internet ein wenig höher ausfallen, als letztendlich die tatsächlichen Bezüge sind. Und noch ein Hinweis: In der Regel sind bei den Seiten der Online-Rechner zusätzliche Informationen und aktuelle Ratschläge zum Thema Hartz-IV zu finden, sodass sich bereits bei der Nutzung dieser Angebote erste Fragen klären lassen könnten.



 

 

 

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  • Blank: Ich suche schon ...
  • AVG: Nachdem das WM-Getröte nun endlich vorbei ist, haben vielleicht schon ein paar Mitbürger m...
  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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