Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich
Absehen von einer Sperrzeit nur bei wichtigem Grund
Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und sich nach dieser Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitslos melden, kann die Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist verhängen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 21.07.2009 [Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8186.htm
Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich wurde am Mittwoch, 26. August 2009 um 6:09 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Freistellung, Sperrfrist, Sperrzeit vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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