— Archiv für August 2009 —

— Freitag, 14. August 2009 —

Ein Fall von Sippenhaft [ Ein Kommentar ]

Sippenhaft. Das Wort hat irgendwie einen ziemlich negativen Klang. Es kann beispielsweise bedeuten, dass alle Mitglieder einer Familie zur Verantwortung gezogen werden, weil ein Mitglied der Familie aus Sicht von irgendwem etwas Unrechtes getan hat. Um konkreter zu werden: Es kann bedeuten, dass eine Arbeitslosengeld II beziehende Mutter ihre Miete nicht mehr bezahlen kann, weil ihrem volljährigen und bei ihr lebenden Sohn Verstöße gegen Auflagen der ARGE vorgeworfen werden.

Kollektivschuld

Sippenhaftung lässt sich auch als ein Teilbereich einer angenommenen Kollektivschuld bezeichnen. Schauen wir für die Definition von Kollektivschuld einmal bei Wikipedia nach. Dort steht: „Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) zugeordnet wird, sondern einem Kollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation.“(Quelle: Wikipedia).

Der konkrete Fall

Werfen wir einmal einen Blick auf den konkreten Fall, der in der Hamburger Morgenpost geschildert wird. Eine Mutter lebt mit ihrem 21-jährigen Sohn gemeinsam in einer Wohnung in Hamburg. Dem Sohn wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate gesperrt, weil er bei einem Ein-Euro-Job mehrfach nicht zur Arbeit erschienen war [Im Amtsdeutsch heißen diese „Ein-Euro-Jobs“ „übrigens Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Ihre Rahmenbedingungen werden beispielsweise bei Wikipedia erklärt]. Die Aussage des Sohnes als Begründung für sein Fernbleiben, dass ihm das Geld für die Fahrkarte gefehlt hat, mag eine fadenscheinige Ausrede sein. Andererseits kann die Sache durchaus auch auf Tatsachen beruhen, da die Löhne bei Ein-Euro-Jobs ja nicht unbedingt üppig sind und Hartz IV-Empfänger in der Regel definitiv NICHT in Saus und Braus leben. Da dem Sohn nun die Hilfe vom Staat verwehrt wird, leidet auch die Mutter. Die Hälfte der Mietkosten, die ihr von der Arge bisher bezahlt wurden, wurde gestrichen. Sie ist von der fristlosen Kündigung bedroht.

Versuch einer Beurteilung

Der Sprecher der Arge soll die Sache so beurteiltet haben: Hätte die Mutter ihren Sohn so erzogen, dass er zuverlässiger wäre, wäre die Sache nicht passiert. Es ist sehr fragwürdig, ob das als Argument gelten darf. Immerhin hatte das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Miete zur Gänze weiter zu zahlen sei, weil „Sippenhaft dem Sozialwesen fremd sei“. Aber auch ganz andere Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Urteile von Sozialgerichten nur sehr bedingt dazu taugen, die Praxis von Argen zu ändern. Zudem ist immer wieder von Quoten die Rede, die die Argen in Deutschland zu erfüllen hätten, wenn es um Ausgaben geht. Zu lesen ist so etwas etwa in einer Nachricht der Unabhängigen Sozialberatung Bochum im Sozialticker. Das lässt zumindest den Verdacht aufkommen, Sanktionen könnten bisweilen auch etwas mit dem Wunsch nach Einsparungen zu tun haben. Aber wie gesagt: Das ist nur ein Verdacht. Doch da auch Hartz IV-Empfänger immer wieder einmal einfach so unter Verdacht stehen, gönnen wir uns solche Äußerungen an dieser Stelle einfach einmal.
 

— Donnerstag, 13. August 2009 —

Visionen — bessere Qualifikation, Image-Aufbau und Vollbeschäftigung? [ Keine Kommentare ]

Und nun haben sie sich in der Wolle. Ring frei: Runde EINS. Auf der einen Seite Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Er beklagt, dass Betrieben nach wie vor von der Bundesagentur für Arbeit unpassende Bewerber geschickt bekommen. Auf der anderen Seite das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit: Heinrich Alt. Er vertritt die Ansicht, dass bei vielen Arbeitgebern Vorurteile gegenüber Hartz IV-Empfängern vorherrschen würden, sodass die oftmals früh aussortiert werden. Und? Wer gewinnt? Was stimmt nun? Schlimmstenfalls beides!

Milchmädchenrechnungen

480.000 offene Stellen hat die Bundesagentur für Arbeit jüngst gemeldet. Möchte man eine Milchmädchenrechnung aufmachen, so besetzt man diese 480.000 offenen Stellen flugs mit 480.000 der im Juli 2009 etwa dreieinhalb Million gemeldeten Arbeitslosen. Da wären es dann nur noch etwa drei Millionen Arbeitslose. Mal abgesehen davon, dass drei Millionen immer noch eine hohe Zahl bleibt, ist die Rechnung natürlich wirklich eine Milchmädchenrechnung. Umzüge von Arbeitslosen in Regionen mit passendem Arbeitsplatzangebot sind teilweise nötig, aber nicht realisierbar. Andererseits stimmen die geforderten und vorhandenen Qualifikationen auch nicht immer überein. Daher ist die Forderung wohl berechtigt, dass die Bundesagentur hier effizienter mit Bezug auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt weiterbildet und die Vermittlung optimiert. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) verweist in der Frankfurter Rundschau darauf, dass die Vermittlung bereits viel besser geworden sei. Und er verweist darauf, dass tausende zusätzliche Stellen bei der Bundesagentur geschaffen worden seien. Das allerdings kann Probleme des Arbeitsmarktes wohl nicht lösen. Es sei denn, die Bundesagentur verabschiedet sich von seinen Vermittlungsaufgaben und wird zum Arbeitgeber im großen Stil. Das wird dann jedoch wohl eher doch nicht passieren.

Faule Arbeitslose?

Auch Heinrich Alt wird wohl nicht ganz Unrecht haben. Bereits 2007 unternahm das Forschungsinstitut „Allensbach“ eine Umfrage, um das Image von Arbeitslosen in der Bevölkerung abzuklopfen. Über die Umfrage berichtete etwa die Zeitung Focus. 61 Prozent aller Westdeutschen vertraten damals die Ansicht, dass „viele Arbeitslose gar nicht arbeiten wollen“. In Ostdeutschland glaubten 41 Prozent dasselbe. Es wäre geradezu höchst erstaunlich, wenn nicht der eine oder andere Personalentscheider dabei gewesen wäre. Hier wäre es irgendwie ausgesprochen schön, wenn vielleicht alle (einschließlich der Medien) ein bisschen zur Imagepflege bei Hartz IV-Empfängern beitragen würden. Es mag ja sein, dass so genannte „Schmarotzer“, die nicht arbeiten wollen oder bei Hartz IV-Bezug in Saus und Braus leben,  besonders quotenträchtig sind. Aber viele Zuschauer vergessen dabei ganz schnell, dass die eine eher kleine Gruppe bilden.

Jetzt wird alles gut!

Jetzt aber wird alles gut? Frank-Walter Steinmeier will Kanzler werden und bis 2020 insgesamt vier Millionen Arbeitsplätze schaffen (siehe z.B. Focus). „Vollbeschäftigung“ heißt das Zauberwort, das plötzlich wieder im Raum schwebt. Das weckt… viel Skepsis. Vor Bundestagswahlen beginnen Visionen zu blühen. Komischerweise welken die nach Bundestagswahlen sehr häufig ganz schnell wieder.
 

— Mittwoch, 12. August 2009 —

Leistungskürzungen und Hartz IV – Bescheide — nicht grundsätzlich hinnehmen [ Keine Kommentare ]

789.000-mal wurden im Jahr 2008 die Leistungen von Hartz IV-Empfängern durch die ARGE gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Die dazu passende Pressemitteilung findet sich auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Rechtsgrundlage bei Leistungskürzungen ist Paragraf 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Thomas Lenz, Geschäftsführer der ARGE in Wuppertal antwortete einmal in einem bemerkenswerten Interview mit der linken Wochenzeitung Jungle World , dass „seine“ Arge Willkür bei Sanktionen „durch die Schulungen und die Führungskräfte und Experten vor Ort, die kontrollieren, ob wirklich ein Sanktionsgrund vorliegt“, verhindert. Diese Kontrolle scheint allerdings nicht überall gleich gut zu funktionieren. Kommen wir zur Antwort auf jene bereits zitierte kleine Anfrage zurück: Dort heißt es, dass 2008 insgesamt 31.500 Betroffene erfolgreich gegen Sanktionen der Arge Widerspruch eingelegt hätten. 2007 waren es erst 24.330 Menschen, 2006 gar nur 12.880.

Fallbeispiele

Es scheint also so zu sein, dass ungerechtfertigte Sanktionen der Arge gar nicht so extrem selten sind, wie viele Menschen es wohl gerne hätten. Schauen wir uns doch einmal zwei auf Sozialleistungen.info dokumentierte Fälle an, in denen Gerichte Leistungskürzungen für unrechtmäßig erklärten:


Fall 1

So durfte die Arge beispielsweise einer Frau nicht die Sozialleistungen kürzen, die einen Job mit einem extrem geringen Stundenlohn abgelehnt hatte. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Fall, bei dem es um einen Job für einen Stundenlohn von 4,50€ ging. Der unterste Tariflohn für den Job lag bei 9,82€.

Fall 2
Aus einem im Dezember 2008 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden geht hervor, dass die Arge auf eine drohende Sanktion hinweisen muss, bevor sanktioniert wird. 
 

Ein besonders krasser Fall angedrohter Sanktionen ist als einer von zehn Fällen in einer Broschüre der Berliner Kampagne gegen Hartz IV dargestellt. Einer Frau, die sich als Nebenbeschäftigung prostituiert hatte und die diese doch sehr spezielle Art der Beschäftigung wegen psychischer Belastung aufgeben wollte, wurden nach Angaben aus der Broschüre Sanktionen angedroht, falls sie ihre Nebenbeschäftigung (die Prostitution) aufgebe. Die Broschüre kann unter anderem auf der Seite Vedix.de gedownloaded werden. Zu falschen Arge-Bescheiden gab es jüngst auch einen interessanten PlusMinus-Beitrag im TV, den man auf YouTube sehen kann.

Wird der Rechtsweg erschwert?

Die Politik will die Zahl von Anfechtungen gegen Hartz IV-Bescheide und Leistungskürzungen anscheinend sehr pragmatisch reduzieren. Der Eigenanteil an den Kosten für ein Rechtsverfahren soll erhöht werden. So manch ein Hartz IV-Empfänger könnte sich dann eventuell ein gerichtliches Vorgehen nicht mehr leisten. „Pragmatisch“ mögen das die einen nennen. „Ungerecht“ ist aber vielleicht der passende Ausdruck, zumal die Sozialgerichte laut PlusMinus-Beitrag in 2/3 aller Fälle, in denen Hartz IV-Empfänger geklagt hatten, gegen die Arge entschieden haben. Aber Recht bekommt mitunter nur derjenige, der es auch einfordern kann!
 

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