— Archiv für August 2009 —
— Donnerstag, 20. August 2009 —
Mobilität ist wichtig in der heutigen Gesellschaft. Blöd ist, wenn man sie sich nicht leisten kann. Falls der Supermarkt nicht in unmittelbarer Nähe liegt, der nächste Arzt nicht direkt um die Ecke praktiziert, können die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel bei schmalen Portmonees ganz schnell zur Magersucht führen. 11,49€ pro Monat sollen etwa Düsseldorfer Hartz IV – Empfänger erhalten, damit ihre Mobilität gewährleistet wird. Damit, so „Der Westen“ (Portal der WAZ-Mediengruppe), lassen sich genau drei Fahrten realisieren. Also etwa einmal zum Arzt, einmal zurück, nochmals zum Arzt und dann zu Fuß wieder zurück. Danach geht’s für den restlichen Monat nur noch zu Fuß. Oder man spart anderswo. In Düsseldorf gibt’s deshalb jetzt eine Plakataktion. „Her mit dem Sozialticket“ steht auf den Plakaten. Das Geld für die Aktion stammt von den Organisationen Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diakonie, Verdi-Arbeitslose, Altstadt-Armenküche und „Mittwochsfrühstück für Geringverdiener” im Zakk. Sie fordern für Geringverdiener, die staatliche Unterstützung erhalten, ein Sozialticket für 15€ im Monat.
Postkarten-Aktion
Neben der Plakataktion wurden 20.000 Postkarten verteilt, Sie enthielten ebenfalls die Forderung nach einem Sozialticket und sollten an die Stadt geschickt werden. Bei 1.000 tatsächlich auch versendeten Postkarten gab es jeweils eine Antwort. Eine Ablehnung der Forderung wegen der Kosten und weil es ja bereits Vergünstigungen durch den Düsselpass gäbe. Tatsächlich bekommen etwa Hartz IV – Bezieher durch diesen Düsselpass eine ganze Reihe von Vergünstigungen. Dazu gehören etwa Gebührenfreiheit in diversen Ämtern, kostenloser Museumseintritt, Ermäßigung bei Kursen eines Bildungswerks sowie in der Oper und in einer Musikschule oder viele andere Dinge. Soll man jedoch die Wichtigkeit von Vergünstigungen bewerten, so wäre das Sozialticket dann vielleicht doch die bedeutendere Geschichte?
Fahrtkosten bei Bewerbungsterminen
Wer Fahrten zu Bewerbungsterminen, Berufsberatungen etc. unternehmen muss, muss das im Übrigen nicht selbst zahlen. Im Dritten Sozialgesetzbuch (Paragraf 45) heißt es: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten 1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), 2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.
Arztbesuche gehören beispielsweise leider nicht in die Kategorie der Fahrten, deren Kosten durch unterstützende Leistungen abgefedert werden. Schade eigentlich!
— Dienstag, 18. August 2009 —
Beantragt ein Hartz IV Empfänger bei seinem Grundsicherungsamt bzw. der Arge Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, zählen dazu nicht nur Möbel und Hausrat. Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2009 Aktenz. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 entschieden, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für ein gebrauchtes Fernsehgerät nicht aus den Regelleistungen tragen müssen. Das Grundsicherungsamt muss die Kosten im Rahmen der Erstausstattung erstatten.
In der Begründung des SG Frankfurt heißt es, das 95% dieser Einkommensklasse einen Fernseher besitzt und dieser damit einen sozialüblichen Standard darstellt.
Mit diesem Urteil wird das Klischee des „faulen Hartz IV Empfängers“ wieder einmal bestätigt: Wohnung, Möbel, Hausrat und sogar der Fernseher werden vom Amt bezahlt. Jetzt kann man sich den ganzen Tag von diversen Talk-Shows berieseln lassen und hat keine Zeit für die Arbeitssuche.
Quelle: Kostenlose Urteile.de
Menschen, die in modernen Gesellschaften leben, benötigen ein Konto. Warum? Weil Lohntüten aus der Mode gekommen sind. Weil die Arge Geld auf Konten überweisen möchte. Weil Strom- und Gasanbieter, Telekommunikationsunternehmen und viele weitere Betriebe, die Leistungen gegen Geld zur Verfügung stellen, es in der Regel nicht schätzen, wenn man ihnen Bargeld persönlich vorbeibringt. Das erhöht den Verwaltungsaufwand. Ein Konto ist also etwas Existenzielles, etwas absolut Notwendiges, worauf man denkbar schlecht verzichten kann.
Die Geschichte des ehemaligen Opernsängers
Umso mehr ärgert jener kleine Teil einer Geschichte in der Süddeutschen Zeitung. In diesem kleinen Teil wird davon erzählt, wie eine Bank einem jahrelangen Privatkunden die Eröffnung eines Kontos verwehrt haben soll, weil dieser Hartz IV bezieht. Es ist wirklich nur ein kleiner Teil der spannenden Geschichte von einem ehemaligen Opernsänger. Er hat es nach jahrelanger Abhängigkeit von Hartz IV geschafft, sich mit „Pflege rund ums Haus“ selbstständig zu machen und kann nun von seinen Einnahmen leben. Eine gute Geschichte. Eine schöne Geschichte. Wenn nicht dieser kleine Teil mit der Bank da wäre. "Sie kommen aus Hartz IV – also nein" soll der Bankangestellte laut Artikel aus der Süddeutschen Zeitung gesagt haben, als jener Ex-Opernsänger ihn um Eröffnung eines Geschäftskontos bat. Bekannt wird dabei natürlich nur das, was in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde. Möglicherweise hat die Sache sich doch etwas anders zu getragen, wurden im Artikel Aspekte nicht berücksichtigt, die das eigene Urteil zur Sache anders hätten ausfallen lassen? Man muss da immer etwas vorsichtig sein. Hat sich allerdings alles so und nur so, genauso zugetragen, wie es in der Süddeutschen Zeitung geschildert wurde, dann ist das beschämend: für den Bankangestellten. Und es ist ein Beispiel dafür, wie manchmal Steine in den Weg von Menschen gelegt werden, die sich aus eigener Kraft wieder hochrappeln möchten und auch die Chance dazu haben. Man braucht Kraft für den Schritt in die Selbstständigkeit. Und wenn man mit den falschen Bankangestellten konfrontiert wird, dann benötigt man doppelte Kraft.
Eine Selbstverpflichtung
Seit 1995 existiert eine Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen, über die beispielsweise bei Akademie.de geschrieben wird. In der Verpflichtung heißt es: "Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern." Man sollte den einen oder anderen Bankangestellten und die eine oder andere Bank vielleicht an solche Dinge erinnern. Allerdings enthält die Selbstverpflichtung auch einige Ausnahmeregelungen, die Banken und andere Kreditinstitute von der Verpflichtung freisprechen. Falls man also selbst mit der Weigerung einer Bank konfrontiert wird, ein Guthabenkonto zu eröffnen, sollte man sich die ganze Geschichte einmal durchlesen. Den Wortlaut der Selbstverpflichtung findet man auch auf den Seiten des Zentralen Kreditausschusses. Das ist der Zusammenschluss der fünf führenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft. Auf diesen Seiten gibt es übrigens auch Kontaktadressen von Beschwerdestellen, an die man sich wenden kann. Nur für den Fall der Fälle!