Fernseher für Hartz IV Emfänger

Beantragt ein Hartz IV Empfänger bei seinem Grundsicherungsamt bzw. der Arge Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, zählen dazu nicht nur Möbel und Hausrat. Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2009 Aktenz. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 entschieden, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für ein gebrauchtes Fernsehgerät nicht aus den Regelleistungen tragen müssen. Das Grundsicherungsamt muss die Kosten im Rahmen der Erstausstattung erstatten.

In der Begründung des SG Frankfurt heißt es, das 95% dieser Einkommensklasse einen Fernseher besitzt und dieser damit einen sozialüblichen Standard darstellt.

Mit diesem Urteil wird das Klischee des „faulen Hartz IV Empfängers“ wieder einmal bestätigt: Wohnung, Möbel, Hausrat und sogar der Fernseher werden vom Amt bezahlt. Jetzt kann man sich den ganzen Tag von diversen Talk-Shows berieseln lassen und hat keine Zeit für die Arbeitssuche.

Quelle: Kostenlose Urteile.de

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...