Erstausstattung der Wohnung verfällt nicht
Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf einen Zuschuss bei der Erstausstattung ihrer Wohnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Stellt ein Arbeitsloser den Antrag auf Kostenübernahme nicht sofort beim Bezug der Wohnung, darf dieser nicht verfallen. So urteilte das Bundessozialgericht Kassel am 20.08.2009 Az. B 14 AS 45/08 R.
Fall
Ein Arbeitsloser aus Berlin zog 2003 nur mit einer 15 Jahre alten Matratze in seine Wohnung ein. Erst im November 2005 stellte er den Antrag für die Erstausstattung mit Möbeln. Das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag ab. Nur der Bedarf für eine neue Matratze, in Höhe von 50,- EUR, wurde anerkannt und ausgezahlt. Für die Anschaffung von Möbeln wurde dem Arbeitslosen lediglich ein Darlehen über 344,- EUR für gewährt.
Mit seinem Urteil hat das Bundessozialgericht dem widersprochen und das Amt zur Kostenübernahme verurteilt. Damit ist die Erstausstattung, auch längere Zeit nach dem Einzug, im Sinne der Arbeitslosen geregelt worden.
Urteil: Kostenlose Urteile.de
— Kommentare —
— Sagen Sie Ihre Meinung! —
Neu auf arbeitslosengeld-2.de
- Wegfälle, Streichungen und andere Einschnitte
- Hartz-IV-Sätze doch gerechtfertigt?
- Brisant: Ausländer und Hartz IV
- Wirtschaftskrise so gut wie überstanden – höhere Hartz-IV-Bezüge möglich?
- Wird “Krankwerden” noch teurer?
- Kinder, Karten und Kreativität…
- Nun ist es amtlich: kein Geld bei Verbüßung einer Haftstrafe
- Gute Zeiten – schlechte Zeiten
- Steht Deutschland eine Umzugsflut bevor?
- In den Ferien arbeiten – und dann auch noch den Staat “re-finanzieren”?



(4 votes, average: 4.75 out of 5)

meine tochter musste ich glaube ca.6wochen auf die berechnung für leistungen von miete und so weiter warten .letztlich sind es genau die berechnungen die sie vorher hatte während der ausbildung ,es wurde ihr die erstausstattung für ihre wohnung die sie noch während der ausbildung bezogen hat nicht genehmigt bekommen. ich verstehe auch nicht wie ein junger mensch ohne geld sich bewerben soll ,das jobcenter setzt das voraus aber wie den ohne geld. dann heisst es sie hätten ja geld beantragen können na toll das dauert dann wieder wochen. am schlimmsten ist aber diese unfreundlichkeit wie diese leute mit einem reden man ist der letzte scheiss.einfach ätzend . wenn die uns alg.und harz4 empfänger nicht hätten wären die doch ebenso ohne arbeit.und das personal ist meiner meinung nicht immer geschult.
Genau deswegen betreibe ich den Blog, dass die Welt davon erfährt und entsprechend Druck auf diese Sesselpupser ausgeübt wird, sorry, musste ich nun mal loswerden ;-)
Hallo,
ich habe ein riesiges Problem mit dem Arbeitsamt in KS, also es geht darum.
habe vor 2 Wochen einen Antrag auf Erstausstattung gestellt weil ich in eine eigene Wohnung ohne Mobel (unmöbeliert) gezogen bin und bis gestern nicht weiter von dem Amt gehört, also bin ich hin gegangen und habe mal nachgefragt um den verbleib meines bescheides und um noch eine rechnung abzuliefern weil ich mir dringend eine Waschmaschine gekauft habe. Als ich sie dann fragte wie hoch die Pauschale dann ausfallen würde sagte sie es würde unter 1.000 Euro liegen und ich könne froh sein das es mir bewilligt wurde weil ich ja schon 30 Jahre bin und sie nicht nachvollziehen kann das dieses jetzt meine erste eigene und vor allem unmöbelierte Wohnung ist, habe immer bei meinen Freundinen gewohnt und zuletzt in einer möbelierten Wohnung wo ich aber aufgrund der eigennutzung seitens des Vermieters ausziehen musste.
Habe eine 2 Zimmer Wohnung, die Renovierung für den Einzug sowie Kaution habe ich auch tragen müssen, dachte immer es gibt für so etwas Kostenübernahme für Einzugsrenovierung um den mittleren Lebensstandard zu halten.
Also um es kurz zu machen zähle ich lieber nicht auf was ich nicht habe sondern was ich bereits an möbel etc. habe:
6 Jahre altes Futon Bett
1 Jackenständer (Sackos/Anzüge) von Ikea;-)
1 Sofa
1 Wohnzimmertisch (bestehend aus einer Glasplatte)
1 Waschmaschine
KEINE Kleiderschrank, TV, Töpfe, Geschirr, Besteck, Küche inklusive Elektrogeräte nicht einmal Lampen.
Können Sie mir also sagen wie ich das von unter 1.000 Euro, was alles bedeuten kann, kaufen soll?
Momentan lebe ich so zu sagen wie aus dem Koffer, weil ich keinen Kleiderschrank hebe, zwar kann ich waschen aber nicht bügeln oder einräumen. von der jetzigen Lebensqualität ganz zu schweigen, da ich keine Küche und kein Kühlschrank habe muss ich jeden Tag Brot essen und kann mir keine warme Mahlzeit zubereiten.
Also der einzige Unterschied zwischen mir und einem (Penner) Obdachlosen, liegt nur in dem winziegen detai das ich ein Dach über dem Kopf habe und mich Pflege.
Bitte sagen sie mir also auf was und vor allem auf wieviel Geld (Erstausstattungspauschale) habe ich ein recht.
Mit freundlichem Grüßen aus KS
Hallo,
meine schwester is 31 Jahre alt im 6. Monat schwanger hat sich vor kurzem von ihrem freund getrennt un lebt jetzt noch in einer einraumwohnung mit küche.
nun will sie in die wohnung meiner freundin ziehen die ihr die küche drin lassen will aber jedoch noch geld dafür haben möchte meine frage nun kann sie ebenfalls erstausstattung beantragen da ihr auch lampen und tisch fehlen und ob sie für die küche geld beantragen kann???
da meine schwester momentan noch arbeitet aber geringverdiener ist und dann elterngeld bekommt ca 300-350 euro wollte ich noch wissen ob ihr das eltrngeld angerechnet wird und ob sie die wohnung bei angemessener größe bezahlt bekommt???
danke im vorraus