Ein Fall von Sippenhaft
Sippenhaft. Das Wort hat irgendwie einen ziemlich negativen Klang. Es kann beispielsweise bedeuten, dass alle Mitglieder einer Familie zur Verantwortung gezogen werden, weil ein Mitglied der Familie aus Sicht von irgendwem etwas Unrechtes getan hat. Um konkreter zu werden: Es kann bedeuten, dass eine Arbeitslosengeld II beziehende Mutter ihre Miete nicht mehr bezahlen kann, weil ihrem volljährigen und bei ihr lebenden Sohn Verstöße gegen Auflagen der ARGE vorgeworfen werden.
Kollektivschuld
Sippenhaftung lässt sich auch als ein Teilbereich einer angenommenen Kollektivschuld bezeichnen. Schauen wir für die Definition von Kollektivschuld einmal bei Wikipedia nach. Dort steht: „Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) zugeordnet wird, sondern einem Kollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation.“(Quelle: Wikipedia).
Der konkrete Fall
Werfen wir einmal einen Blick auf den konkreten Fall, der in der Hamburger Morgenpost geschildert wird. Eine Mutter lebt mit ihrem 21-jährigen Sohn gemeinsam in einer Wohnung in Hamburg. Dem Sohn wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate gesperrt, weil er bei einem Ein-Euro-Job mehrfach nicht zur Arbeit erschienen war [Im Amtsdeutsch heißen diese „Ein-Euro-Jobs“ „übrigens Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Ihre Rahmenbedingungen werden beispielsweise bei Wikipedia erklärt]. Die Aussage des Sohnes als Begründung für sein Fernbleiben, dass ihm das Geld für die Fahrkarte gefehlt hat, mag eine fadenscheinige Ausrede sein. Andererseits kann die Sache durchaus auch auf Tatsachen beruhen, da die Löhne bei Ein-Euro-Jobs ja nicht unbedingt üppig sind und Hartz IV-Empfänger in der Regel definitiv NICHT in Saus und Braus leben. Da dem Sohn nun die Hilfe vom Staat verwehrt wird, leidet auch die Mutter. Die Hälfte der Mietkosten, die ihr von der Arge bisher bezahlt wurden, wurde gestrichen. Sie ist von der fristlosen Kündigung bedroht.
Versuch einer Beurteilung
Der Sprecher der Arge soll die Sache so beurteiltet haben: Hätte die Mutter ihren Sohn so erzogen, dass er zuverlässiger wäre, wäre die Sache nicht passiert. Es ist sehr fragwürdig, ob das als Argument gelten darf. Immerhin hatte das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Miete zur Gänze weiter zu zahlen sei, weil „Sippenhaft dem Sozialwesen fremd sei“. Aber auch ganz andere Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Urteile von Sozialgerichten nur sehr bedingt dazu taugen, die Praxis von Argen zu ändern. Zudem ist immer wieder von Quoten die Rede, die die Argen in Deutschland zu erfüllen hätten, wenn es um Ausgaben geht. Zu lesen ist so etwas etwa in einer Nachricht der Unabhängigen Sozialberatung Bochum im Sozialticker. Das lässt zumindest den Verdacht aufkommen, Sanktionen könnten bisweilen auch etwas mit dem Wunsch nach Einsparungen zu tun haben. Aber wie gesagt: Das ist nur ein Verdacht. Doch da auch Hartz IV-Empfänger immer wieder einmal einfach so unter Verdacht stehen, gönnen wir uns solche Äußerungen an dieser Stelle einfach einmal.
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Sippenhaft ist die Fortsertzung faschistischen Terrors auf Deutschen Boden!
Sippenhaft ist ein Zeichen , dass die ewig Gestrigen nichts aus der “Schuld” Deutschlands an der Verfolgung und Vernichtung der Juden gelernt hat! Denn mit Sippenhaft begann die Verunglimpfung des Judentums.Es ist nichts anderes als die Untergrabung aller bürgerlichen Sitten und damit die Vernicjhtung der Demokratie. Es wird die Saat für die Diktatur gelegt.
Werner