Darlehen für Schüler – Kosten für monatliche Busfahrkarte wird finanziert

„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.

Quelle: Sozialgericht Marburg; Beschluss vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: S 9 SO 60/09 ER]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8193.htm
 

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— Kommentare —

  1. Caroline Hecht sagt:

    Eine Busfahrkarte als zinsloses Darlehen für Gymnasiasten, dann ein Darklehen zum studieren, denn wenn die Familie schon kein Geld für die Busfahrkarte hatte, wie soll sie dann Geld für ein Studium aufbringen. Also gilt hier doch: Bildung nur für die Reichen. Der Besuch eines Gymnasiums für “Kinder vom Land” ist offenbar eigentlich nicht vorgesehen oder nicht erwünscht.
    Ein Schüler hat dann nach zwei Jahren Oberstufe schon mal ein Darlehen von ca. mind. 1200 € als Startkapital für seine weitere Laufbahn.
    Das verstehe ich nicht unter Chancengleichheit und Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

  2. admin sagt:

    Das seh ich auch so, da ist was faul im System. Deswegen auch so eine Seite hier. Das alles mal zur Sprache kommt, kannst auch gern dich anmelden und deine Geschichte anonym schreiben.

  3. [...] auch jemand, der sich kein Buch leisten kann? Wie will der Junge studieren können? Er kann ein Darlehen für die Busfahrkarte aufnehmen, so wie das Gericht [...]

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