— Archiv für August 2009 —

— Mittwoch, 26. August 2009 —

Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich [ Keine Kommentare ]

Absehen von einer Sperrzeit nur bei wichtigem Grund

Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und sich nach dieser Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitslos melden, kann die Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist verhängen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 21.07.2009 [Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8186.htm

— Freitag, 21. August 2009 —

Erstausstattung der Wohnung verfällt nicht [ 5 Kommentare ]

Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf einen Zuschuss bei der Erstausstattung ihrer Wohnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Stellt ein Arbeitsloser den Antrag auf Kostenübernahme nicht sofort beim Bezug der Wohnung, darf dieser nicht verfallen. So urteilte das Bundessozialgericht Kassel am 20.08.2009 Az. B 14 AS 45/08 R.

Fall

Ein Arbeitsloser aus Berlin zog 2003 nur mit einer 15 Jahre alten Matratze in seine Wohnung ein. Erst im November 2005 stellte er den Antrag für die Erstausstattung mit Möbeln. Das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag ab. Nur der Bedarf für eine neue Matratze, in Höhe von 50,- EUR, wurde anerkannt und ausgezahlt. Für die Anschaffung von Möbeln wurde dem Arbeitslosen lediglich ein Darlehen über 344,- EUR für gewährt.

Mit seinem Urteil hat das Bundessozialgericht dem widersprochen und das Amt zur Kostenübernahme verurteilt. Damit ist die Erstausstattung, auch längere Zeit nach dem Einzug, im Sinne der Arbeitslosen geregelt worden.

Urteil: Kostenlose Urteile.de

Hartz IV Antrag von ARGE hinausgeschoben? [ Keine Kommentare ]

Hallo! Mein Mann und ich leben getrennt von Bett udn Tisch. Da wir noch in der selben Wohnung wohnen und er kein Geld zum Ausziehen hat, ist er heute zum Amt und wollte Hartz IV beantragen. Die Dame (mal wieder arrogant … denken die die sind Gott? Wir bezahlen deren Gehalt!!!) sagte ihm, er müsse Montag wieder kommen, dann bekommt er Montag einige überregionale (!!) Anschriften bei denen er sich bewerben soll und erst wenn er nachweist, dass er das getan hat, kann er den Antrag stellen? Das kann doch wohl nicht sein oder????? HILFE BITTE

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...