— Archiv für August 2009 —

— Mittwoch, 26. August 2009 —

Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich [ Keine Kommentare ]

Absehen von einer Sperrzeit nur bei wichtigem Grund

Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und sich nach dieser Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitslos melden, kann die Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist verhängen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 21.07.2009 [Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8186.htm

— Freitag, 21. August 2009 —

Erstausstattung der Wohnung verfällt nicht [ 4 Kommentare ]

Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf einen Zuschuss bei der Erstausstattung ihrer Wohnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Stellt ein Arbeitsloser den Antrag auf Kostenübernahme nicht sofort beim Bezug der Wohnung, darf dieser nicht verfallen. So urteilte das Bundessozialgericht Kassel am 20.08.2009 Az. B 14 AS 45/08 R.

Fall

Ein Arbeitsloser aus Berlin zog 2003 nur mit einer 15 Jahre alten Matratze in seine Wohnung ein. Erst im November 2005 stellte er den Antrag für die Erstausstattung mit Möbeln. Das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag ab. Nur der Bedarf für eine neue Matratze, in Höhe von 50,- EUR, wurde anerkannt und ausgezahlt. Für die Anschaffung von Möbeln wurde dem Arbeitslosen lediglich ein Darlehen über 344,- EUR für gewährt.

Mit seinem Urteil hat das Bundessozialgericht dem widersprochen und das Amt zur Kostenübernahme verurteilt. Damit ist die Erstausstattung, auch längere Zeit nach dem Einzug, im Sinne der Arbeitslosen geregelt worden.

Urteil: Kostenlose Urteile.de

Hartz IV Antrag von ARGE hinausgeschoben? [ Keine Kommentare ]

Hallo! Mein Mann und ich leben getrennt von Bett udn Tisch. Da wir noch in der selben Wohnung wohnen und er kein Geld zum Ausziehen hat, ist er heute zum Amt und wollte Hartz IV beantragen. Die Dame (mal wieder arrogant … denken die die sind Gott? Wir bezahlen deren Gehalt!!!) sagte ihm, er müsse Montag wieder kommen, dann bekommt er Montag einige überregionale (!!) Anschriften bei denen er sich bewerben soll und erst wenn er nachweist, dass er das getan hat, kann er den Antrag stellen? Das kann doch wohl nicht sein oder????? HILFE BITTE

— Donnerstag, 20. August 2009 —

ÖPNV — drei Fahrten pro Monat, das war’s [ Keine Kommentare ]

Mobilität ist wichtig in der heutigen Gesellschaft. Blöd ist, wenn man sie sich nicht leisten kann. Falls der Supermarkt nicht in unmittelbarer Nähe liegt, der nächste Arzt nicht direkt um die Ecke praktiziert, können die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel bei schmalen Portmonees ganz schnell  zur Magersucht führen. 11,49€ pro Monat sollen etwa Düsseldorfer Hartz IV – Empfänger erhalten, damit ihre Mobilität gewährleistet wird. Damit, so „Der Westen“ (Portal der WAZ-Mediengruppe), lassen sich genau drei Fahrten realisieren. Also etwa einmal zum Arzt, einmal zurück, nochmals zum Arzt und dann zu Fuß wieder zurück. Danach geht’s für den restlichen Monat nur noch zu Fuß. Oder man spart anderswo. In Düsseldorf gibt’s deshalb jetzt eine Plakataktion. „Her mit dem Sozialticket“ steht auf den Plakaten. Das Geld für die Aktion stammt von den Organisationen Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diakonie, Verdi-Arbeitslose, Altstadt-Armenküche und „Mittwochsfrühstück für Geringverdiener” im Zakk. Sie fordern für Geringverdiener, die staatliche Unterstützung erhalten, ein Sozialticket für 15€ im Monat.

Postkarten-Aktion

Neben der Plakataktion wurden 20.000 Postkarten verteilt, Sie enthielten ebenfalls die Forderung nach einem Sozialticket und sollten an die Stadt geschickt werden. Bei 1.000 tatsächlich auch versendeten Postkarten gab es jeweils eine Antwort. Eine Ablehnung der Forderung wegen der Kosten und weil es ja bereits Vergünstigungen durch den Düsselpass gäbe. Tatsächlich bekommen etwa Hartz IV – Bezieher durch diesen Düsselpass eine ganze Reihe von Vergünstigungen. Dazu gehören etwa Gebührenfreiheit in diversen Ämtern, kostenloser Museumseintritt, Ermäßigung bei Kursen eines Bildungswerks sowie in der Oper und in einer Musikschule oder viele andere Dinge. Soll man jedoch die Wichtigkeit von Vergünstigungen bewerten, so wäre das Sozialticket dann vielleicht doch die bedeutendere Geschichte?

Fahrtkosten bei Bewerbungsterminen

Wer Fahrten zu Bewerbungsterminen, Berufsberatungen etc. unternehmen muss, muss das im Übrigen nicht selbst zahlen. Im Dritten Sozialgesetzbuch (Paragraf 45) heißt es: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten 1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), 2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.

Arztbesuche gehören beispielsweise leider nicht in die Kategorie der Fahrten, deren Kosten durch unterstützende Leistungen abgefedert werden. Schade eigentlich!

— Dienstag, 18. August 2009 —

Fernseher für Hartz IV Emfänger [ Keine Kommentare ]

Beantragt ein Hartz IV Empfänger bei seinem Grundsicherungsamt bzw. der Arge Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, zählen dazu nicht nur Möbel und Hausrat. Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2009 Aktenz. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 entschieden, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für ein gebrauchtes Fernsehgerät nicht aus den Regelleistungen tragen müssen. Das Grundsicherungsamt muss die Kosten im Rahmen der Erstausstattung erstatten.

In der Begründung des SG Frankfurt heißt es, das 95% dieser Einkommensklasse einen Fernseher besitzt und dieser damit einen sozialüblichen Standard darstellt.

Mit diesem Urteil wird das Klischee des „faulen Hartz IV Empfängers“ wieder einmal bestätigt: Wohnung, Möbel, Hausrat und sogar der Fernseher werden vom Amt bezahlt. Jetzt kann man sich den ganzen Tag von diversen Talk-Shows berieseln lassen und hat keine Zeit für die Arbeitssuche.

Quelle: Kostenlose Urteile.de

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Kommentare
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  • AVG: Nachdem das WM-Getröte nun endlich vorbei ist, haben vielleicht schon ein paar Mitbürger m...
  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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