— Archiv für Juli 2009 —

— Mittwoch, 22. Juli 2009 —

Auffliegen beim Frauentausch [ Ein Kommentar ]

 Die Sucht nach einem kleinen bisschen Ruhm treibt ja bisweilen absonderliche Blüten und mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten dieser Sucht zu frönen. Stetig suchen irgendwelche Talkshows nach Gästen, die sich zu diesem oder jenem oder anderen Dingen äußern. Zudem bieten sich Reality-Serien als Forum an, um sich zu zeigen und nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Zu diesen Reality-Serien (Doku-Soaps) gehört der Frauentausch. Da tappt dann vielleicht auch manch ein Hartz IV-Empfänger ruhmestrunken in die Falle, der die Öffentlichkeit vielleicht lieber gemieden hätte.

Frauentausch

Für diejenigen, die die Sendung „Frauentausch“ noch nicht kennen, eine kleine Erklärung: Das Grundprinzip der Sendung besteht darin, dass (meistens!) Frauen aus zwei Familien eine Zeitlang in die jeweils andere Familie ziehen und das TV dabei beobachtet, wie sich alle Beteiligten so anstellen. Damit mehr Spannung bei der ganzen Sache aufkommt, achtet die Redaktion darauf, sehr unterschiedliche Familien oder Lebensgemeinschaften zu nehmen: Freigeister auf der einen Seite, Familien mit engen Regeln auf der anderen. Großfamilie und Kleinfamilie. Oder der Transvestit aus der Lebensgemeinschaft A, der den Platz mit der Frau aus der eher bürgerlichen Familie B tauscht. Das… ist Frauentausch.

Die Geschichte von Sebastian J.

Jüngst geisterte die Geschichte von Sebastian J. durch die Medien, der gemeinsam mit seiner Frau bei der Sendung „Frauentausch“ mitgemacht hatte. So berichtete etwa die Zeitung "Express" über ihn. Ich selbst habe die Sendung nicht gesehen, deshalb nur eine Zusammenfassung dessen, was berichtet wurde: Sebastian J. soll mehrere Flachbild-Fernseher besessen haben. Er habe zudem seine Tauschfrau rumkommandiert und sich selbst nicht an der Hausarbeit beteiligt. Sollte das alles zutreffen, ist der Mann auch für mich nicht unbedingt ein Sympathieträger. Er bekam insgesamt 1.500€ für seine Teilnahme an der Doku-Soap und wurde nach der Sendung von Zuschauern angezeigt. Für mich ist das nachvollziehbar, wenngleich ich diesen Schritt wohl nicht unternommen hätte. Ich denke: Hartz IV-Empfänger sollten genug Geld zum Überleben bekommen und ob das bisher gezahlte Geld immer dafür ausreicht, bleibt fraglich. Wenn ein Hartz IV – Empfänger allerdings tatsächlich mehrere Flachbildschirm-TVs Zuhause hat, dann läuft etwas schief. Sebastian S. wurde jetzt zur Zurückgabe des RTL2-Honorars verurteilt und muss darüber hinaus 300€ Strafe zahlen, weil er seinen Nebenverdienst bei RTL2 nicht angemeldet hatte. Ich finde das OK! Und Sie?

Noch zwei Dinge…

Was mich wundert ist der Drang des Mannes, unbedingt ins Fernsehen zu wollen. Nach eigenen Angaben wäre er lieber bei "Bully sucht die starken Männer" dabei gewesen. Letztlich wurde es aber dann doch der Frauentausch. Dass jemand mit mehreren Flachbildschirmen bei Bezug von Hartz IV partout ein TV-Team zu sich nach Hause holen möchte, ist mir rätselhaft. War es das Geld, das lockte? Oder doch die Viertelstunde Superstar? (der Titel „Superstar“ wird ja mittlerweile immer wieder einmal vergeben, also scheue auch ich mich nicht, es hier zu tun). Auf der anderen Seite sehe zwar auch ich, dass sich hier ein Hartz IV – Empfänger Dinge leistete, die er sich nicht leisten sollte. Dennoch ärgere ich mich, wenn eine große deutsche Tageszeitung da wieder mit dem Begriff „Hartz IV Abzocker“ in der Schlagzeile auftaucht. Irgendwie glaube ich, die Worte „Hartz IV“ und „Abzocker“ bleiben auch unabhängig vom konkreten Fall im Gedächtnis vieler Leute kleben. Und dann sind die Worte „Hartz IV-Empfänger“ und „Abzocker“ bei noch mehr Menschen ein- und dasselbe. Selbst, wenn niemand abzockt!
 

Vieles im Argen bei den ARGEN [ Ein Kommentar ]

Als die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) eingeführt wurden, versprach man sich einen schnelleren und unbürokratischeren Umgang mit der Jobvermittlung sowie der Erteilung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV). Aber gerade bei der Erteilung oder Nichterteilung von Hartz IV können die ARGEN nicht punkten. Viele Bescheide sind falsch, manche widersprechen sogar geltendem Recht. Viel Arbeit also bei den ARGEN. Leider nicht für diejenigen, die auf der Suche nach Arbeit sind, sondern für Anwälte und die sowieso schon überlasteten Gerichte.

Mehr als die Hälfte aller Hartz IV Bescheide falsch

Klagen lohnt sich, wenn man es mit den ARGEN zu tun hat. Eine Anfrage der Fraktion „Die Linke" zeigt dies deutlich. 41,5 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen, die das Arbeitslosengeld II betrafen, wurde stattgegeben. Bei den Bescheiden zur Erteilung von Hartz IV lag die „Erfolgsquote" vor Gericht sogar bei 65 Prozent. Manchmal handelt es sich um Kleinigkeiten, oftmals aber auch um einschneidende Maßnahmen, die die ARGEN von den Leistungsempfängern verlangt hatten.

Lebensversicherung unnötigerweise auflösen, Altersvorsorge aufgebraucht

So wurde beispielsweise einem Ehepaar die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert. Begründung der ARGE: Eine bestehende Lebensversicherung müsse zuerst aufgelöst werden. Was die ARGE dem Ehepaar nicht sagte, war, dass die Lebensversicherung mit einer Zusatzklausel problemlos Hartz IV-fest gemacht werden könnte. Darauf wies die Antragssteller erst eine unabhängige Beratungsstelle hin. Eigentlich wäre dies Aufgabe der ARGE gewesen. Auch die Tatsache, dass die Auflösung einer Lebensversicherung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann, hatte die ARGE nicht bedacht. Das Ehepaar hätte drei Monate ohne jegliche Zahlungen auskommen müssen.

Einem anderen Antragssteller wurden die Leistungen von vornherein um die Hälfte gekürzt. Zu Unrecht, denn der Mann bekam vor Gericht recht. Da sich der Prozess aber zwei Jahre hinzog, musste er seine Lebensversicherung, die eigentlich als Altersvorsorge gedacht war, auflösen. Ein Umzug in eine Ein-Zimmer Wohnung und keinerlei Rücklagen für die Rentenzeit waren die Folge.

Klagen, Beschwerden und Dunkelziffern

Ehrenamtliche Sozialberater gehen davon aus, dass neben den angefochtenen Bescheiden noch eine erheblich Dunkelziffer zu berücksichtigen sei. Bis zu 50% aller Bescheide seien hier möglicherweise betroffen. Hinzu kommen noch die Bescheide, die aufgrund einer Beschwerde geändert werden, das heißt, die gar nicht erst bei den Sozialgerichten landen.

Überlastung der Sachbearbeiter und die Gegenmaßnahmen der Politik

Als Hauptgrund der hohen Zahl an fehlerhaften Bescheiden werden überlastete Sachbearbeiter genannt. Die Anzahl der Hartz IV-Anträge nimmt ständig zu, die der Mitarbeiter bleibt nahezu gleich. Hier schleichen sich naturgemäß Fehler ein, sei es aus Überlastung oder wegen mangelndem Engagement der Sachbearbeiter. Diese Fehler kommen den Staat teuer zu stehen.

2008 mussten die Behörden alleine 86 Millionen Euro für den juristischen Beistand der Antragssteller ausgeben. Geld, mit dem auch zusätzliche Sachbearbeiter finanziert werden könnten. So könnte die Fehlerquote gesenkt werden. Die unionsgeführten Länder präsentieren eine andere Lösung um die Ausgaben zu senken. Man verdreifacht einfach die maximale Selbstbeteiligung der Hartz IV-Empfänger für juristische Hilfe und Beratung. Deshalb könnte es durchaus sein, dass sich viele Menschen einen Widerspruch gegen einen Bescheid schlichtweg nicht mehr leisten können. Anstatt die ARGEN besser auszustatten und die dort beschäftigten Sachbearbeiter zu entlasten, wird versucht, das Problem auf Kosten des schwächsten Gliedes zu lösen. Es liegt also vieles im Argen bei den ARGEN.

Quelle: http://www.daserste.de/

— Dienstag, 21. Juli 2009 —

Wie man lernt, dass sich Arbeit nicht lohnt! [ Ein Kommentar ]

Ein jugendliches Mädchen, fünfzehn Jahre alt, geht arbeiten. Sie sortiert, packt, nutzt den Computer und verdient dabei sechs Euro pro Stunde. Das Mädchen hat ein Ziel, das es mit der Arbeit erreicht. Sie beendet ihre Arbeit, verdient 617,88€ und kauft sich einen E-Bass von einem Teil des Geldes. Kosten: 350€. Das Mädchen ist sehr zufrieden und ja, sie ist auch ein bisschen stolz darauf, das mit dem eigenen Geld geschafft zu haben. Alles ist gut.

Ein Anreiz zum Arbeiten?

Dieser Teil der Geschichte stammt aus dem Magazin „Stern“. Der eher traurige Rest auch. Problematisch wird die Sache nämlich, weil die Mutter der jungen Frau Hartz IV – Empfängerin ist. Das bedeutet: Das Kind darf nur 100€ seines Lohns pro Monat komplett behalten. Nun könnte man sagen: Das ist OK. Das Kind lebt von Hartz IV und wenn es etwas verdient, etwas mehr als nur ein bisschen, dann sollte auch der Staat die Leistung zurückfahren. Die Frage, die der Stern allerdings stellt, ist mehr als berechtigt. Macht man einem Kind auf diese Weise deutlich, dass sich Engagement und Leistung lohnen? Gibt man ihm auf diese Weise das Gefühl, sich aus eigener Kraft etwas aufbauen zu können? In der Süddeutschen Zeitung  wurde einmal eine Beispielrechung aufgemacht. Von insgesamt 1000€ Verdient innerhalb eines Monats bleiben einem Kind aus einer Hartz IV-Familie 260€ übrig. Der Rest würde von den Hartz IV – Leistungen abgezogen. Das macht nicht unbedingt Lust auf Arbeit. Da bleibt dann die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, zumindest ein- bis zwei Ausnahmeregelungen pro Jahr zuzulassen, in denen Kinder einen höheren Anteil eines Verdienstes bei einem Ferienjob behalten könnten? „Es muss ein Anreiz bleiben, sein Geld selber zu verdienen.“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview mit Kinderjournalisten, das in der Welt Online veröffentlicht wurde. Rein psychologisch gesehen, könnte genau dieser Anreiz durch die bisherige Ferienjob-Regelung zunichte gemacht werden. Die Botschaft scheint zu lauten: Sei nicht allzu fleißig. Es lohnt sich nicht!
 

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  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...