Kein erhöhtes Arbeitslosengeld für ehemalige Zeitsoldaten
Übergangsgelder werden nicht angerechnet. Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Quelle: Hessisches Landessozialgericht; Urteil vom 07.08.2006 [Aktenzeichen: L 9 AL 57/06]
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Kein erhöhtes Arbeitslosengeld für ehemalige Zeitsoldaten wurde am Donnerstag, 23. Juli 2009 um 6:32 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Abfindung, Anrechnung, Arbeitslosengeld, Armee, Bemessungsgrundlage, Bundeswehr, Soldat, Übergangsgeld, Zeitsoldat vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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