Ältere Arbeitslose ohne Vertrauensschutz auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe
Langzeitarbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen bezogen haben, haben seit Januar 2005 keinen Anspruch auf Weiterzahlung dieser Leistung, sondern lediglich auf Gewährung von Arbeitslosengeld II.
Quelle: Sozialgericht Dortmund; Gerichtsbescheid vom 23.11.2005 [Aktenzeichen: S 35 AS 22/05]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1441.htm
Ältere Arbeitslose ohne Vertrauensschutz auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe wurde am Dienstag, 7. Juli 2009 um 11:35 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags 50 plus, 50+, Anspruch, Arbeitslosenhilfe, Fortzahlung, Langzeitarbeitslose, Vertrauensschutz vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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