— Archiv für Juli 2009 —

— Dienstag, 28. Juli 2009 —

Arbeitslose gehen zum Zahltag [ Keine Kommentare ]

Zahltag — für Arbeitnehmer klingt das meistens sehr nett, es sei denn, ihr Arbeitgeber hat gerade ziemliche finanzielle Probleme. Dann bleibt die Zahlung am Zahltag bisweilen aus. Hartz IV-Empfänger haben keinen Arbeitgeber (es sei denn, sie durchlaufen gerade einen Ein-Euro-Job). Hartz IV-Empfänger haben die ARGE. Und die scheint bisweilen Zahltage (aus welchen Gründen auch immer) zu ignorieren. Dann rennt der Zahlungsempfänger vielleicht zum Ansprechpartner beim Zahlungsgeber und durchläuft schlimmstenfalls ein mitunter typisches Behördenszenario: Nummer ziehen, Sachbearbeiter treffen, wiederkommen müssen, anderen Sachbearbeiter treffen… Das kann nicht nur frustrierend sein. Es kann schlimmstenfalls auch dafür sorgen, dass der Einkaufswagen komplett leer bleibt. 

Zahltage der Hartz IV-Empfänger

Herne am zweiten Februar 2007: Etwa 100 Hartz IV-Empfänger versammeln sich in der Arbeitsagentur der Stadt, weil sie ihnen zustehende Gelder von der ARGE nicht bekommen hatten. Sie kamen und sie blieben. Sie blieben genau so lange, bis ihnen das fehlende Geld gezahlt wurde. Das erregte Aufsehen. Das wirkte wie eine gelungene Aktion. Und das fand Nachahmer: beispielsweise in Köln. „Zahltage“ nennen sich diese Aktionen. Die Geschichte der Kölner Zahltage wurde einmal von Indymedia.org beschrieben und auf dem Erwerbslosenforum ELO-Forum veröffentlicht. Demnach fand der erste Zahltag in Köln im Oktober 2007 statt. Wie so ein Zahltag aussieht, lässt sich in einem YouTube-Video sehen.


Imposant: Da bekommen Hartz IV-Empfänger doch tatsächlich plötzlich so etwas wie Macht. Und die scheint bisweilen dringend nötig zu sein. Der erste „Zahltag“ in Köln überraschte Arge und Polizei noch. Der zweite im Dezember 2007 traf beide vorbereitet. Sie reagierten mit Deeskalation und sorgten tatsächlich dafür, dass die Anliegenden der „Zahltag-Leute“ entgegengenommen und relativ zügig bearbeitet wurden. Seither wurde eine Reihe weiterer Zahltage in Köln und nicht nur in Köln veranstaltet, die mal mehr und mal weniger durch Protest und/oder versuchte Kooperation zwischen Arge und den Protestierenden bestimmt waren.

Solidarität ist Trumpf

Einmal mehr zeigt sich, dass der einzelne Hartz IV-Empfänger oftmals eher hilflos ist. Die Gruppe allerdings muss keineswegs hilflos sein. Individualität und eine Gesellschaft von Individualisten mag oft etwas Schönes sein. Manchmal ist der nötige Schuss „Solidarität“ aber ausgesprochen hilfreich und macht Gesellschaft deutlich lebens- und vielleicht auch liebenswerter.
 

— Freitag, 24. Juli 2009 —

Der gläserne Hartz IV – Empfänger [ Keine Kommentare ]

Ich sehe es ja ein, Leute. So ein kleines bisschen Prüfen bei Hartz IV-Empfängern muss vielleicht manchmal sein. Wir sind ja alle keine Engel und so ein Geldgeber muss ab und an kontrollieren, ob man sein Geld auch gerechtfertigt erhält. Aber vielleicht übertreibt man gerade bei Hartz IV – Empfängern dann doch ein bisschen? Knapp 57.000 Konten wurden in den Monaten Januar bis Juni 2009 ausgespäht und nun raten Sie einfach, welche Gruppe da unter anderem besonders in den Fokus der Späher rückte. Sie kommen nie darauf. ;-) Es waren Hartz IV – Empfänger unter den Überprüften und das wohl nicht zu knapp. Heraus kam die Zahl der überprüften Konten durch eine Anfrage im Bundestag. Darüber berichtete etwa die Rheinische Post am 17. Juli 2009. Nun kann man ja behaupten, alles ist gar nicht so schlimm; abgefragt werden schließlich nur Stammdaten wie etwa der Name des Kontoinhabers und die Anzahl der Konten. Möglicherweise stimmt das jedoch nicht immer, dass lassen zumindest bisweilen Diskussionen in Foren wie dem ELO-Forum zum Thema Arbeitslosengeld II vermuten.

Ein Blick auf die Gesetze

Eine Grundlage für die Überprüfung von Konten ist die Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1976, in der 2003 auch die Möglichkeit zur Kontoprüfung eingeführt wurde. Eine andere ist das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ aus 2005, das auch Änderungen der Abgabenordnung enthält. Seither dürfen neben den Finanzämtern auch Arbeitsagenturen und Sozialämter Konten prüfen. Gesetzestexte sind vielleicht nicht Ihre Lieblingstexte. Meine auch nicht! Vielleicht schauen wir uns dennoch die Abgabenordnung einmal an? Hier steht also in §93, Absatz 8:

Die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch… zuständigen Behörden dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 bezeichneten Daten abzurufen, soweit dies zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den Betroffenen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.

Gesetzestexte sind grausam, nicht wahr? So lange Sätze. So schrecklich lange Sätze. ;-)

Kleine Interpretation

Das größte Problem sehe ich in den Worten „keinen Erfolg verspricht“. Für mich klingt das so, als könne eine Behörde recht willkürlich festlegen, dass ein Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht und dann mal eben auf dieses Ersuchen verzichten, getreu dem Leitsatz: „Hartz IVler geben sowieso keine Auskünfte!“ Zitieren wir noch ein bisschen:

Vor einem Abrufersuchen nach Absatz 7 oder Absatz 8 ist der Betroffene auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen; dies kann auch durch ausdrücklichen Hinweis in amtlichen Vordrucken und Merkblättern geschehen.

Ein Hinweis im individuellen Fall muss also nicht gegeben werden. Es steht ja alles in den Merkblättern. Weil es so schön ist, noch ein Zitat:

Nach Durchführung eines Kontenabrufs ist der Betroffene vom Ersuchenden über die Durchführung zu benachrichtigen. Ein Hinweis nach Satz 1 erster Halbsatz und eine Benachrichtigung nach Satz 2 unterbleiben, soweit

1. sie die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit des Ersuchenden liegenden Aufgaben gefährden würden,  

2. sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würden oder

3. die Tatsache des Kontenabrufs nach einer Rechtsvorschrift oder seinem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden muss

 und deswegen das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss.

Das lässt wiederum einiges an Spielraum, um auf eine Nachricht nach der Kontoprüfung zu verzichten.  Der gläserne Hartz IV – Empfänger? Irgendwie ein bisschen schon!

— Donnerstag, 23. Juli 2009 —

Kein erhöhtes Arbeitslosengeld für ehemalige Zeitsoldaten [ Keine Kommentare ]

Übergangsgelder werden nicht angerechnet. Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Quelle: Hessisches Landessozialgericht; Urteil vom 07.08.2006 [Aktenzeichen: L 9 AL 57/06]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2896.htm

— Mittwoch, 22. Juli 2009 —

Auffliegen beim Frauentausch [ Ein Kommentar ]

 Die Sucht nach einem kleinen bisschen Ruhm treibt ja bisweilen absonderliche Blüten und mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten dieser Sucht zu frönen. Stetig suchen irgendwelche Talkshows nach Gästen, die sich zu diesem oder jenem oder anderen Dingen äußern. Zudem bieten sich Reality-Serien als Forum an, um sich zu zeigen und nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Zu diesen Reality-Serien (Doku-Soaps) gehört der Frauentausch. Da tappt dann vielleicht auch manch ein Hartz IV-Empfänger ruhmestrunken in die Falle, der die Öffentlichkeit vielleicht lieber gemieden hätte.

Frauentausch

Für diejenigen, die die Sendung „Frauentausch“ noch nicht kennen, eine kleine Erklärung: Das Grundprinzip der Sendung besteht darin, dass (meistens!) Frauen aus zwei Familien eine Zeitlang in die jeweils andere Familie ziehen und das TV dabei beobachtet, wie sich alle Beteiligten so anstellen. Damit mehr Spannung bei der ganzen Sache aufkommt, achtet die Redaktion darauf, sehr unterschiedliche Familien oder Lebensgemeinschaften zu nehmen: Freigeister auf der einen Seite, Familien mit engen Regeln auf der anderen. Großfamilie und Kleinfamilie. Oder der Transvestit aus der Lebensgemeinschaft A, der den Platz mit der Frau aus der eher bürgerlichen Familie B tauscht. Das… ist Frauentausch.

Die Geschichte von Sebastian J.

Jüngst geisterte die Geschichte von Sebastian J. durch die Medien, der gemeinsam mit seiner Frau bei der Sendung „Frauentausch“ mitgemacht hatte. So berichtete etwa die Zeitung "Express" über ihn. Ich selbst habe die Sendung nicht gesehen, deshalb nur eine Zusammenfassung dessen, was berichtet wurde: Sebastian J. soll mehrere Flachbild-Fernseher besessen haben. Er habe zudem seine Tauschfrau rumkommandiert und sich selbst nicht an der Hausarbeit beteiligt. Sollte das alles zutreffen, ist der Mann auch für mich nicht unbedingt ein Sympathieträger. Er bekam insgesamt 1.500€ für seine Teilnahme an der Doku-Soap und wurde nach der Sendung von Zuschauern angezeigt. Für mich ist das nachvollziehbar, wenngleich ich diesen Schritt wohl nicht unternommen hätte. Ich denke: Hartz IV-Empfänger sollten genug Geld zum Überleben bekommen und ob das bisher gezahlte Geld immer dafür ausreicht, bleibt fraglich. Wenn ein Hartz IV – Empfänger allerdings tatsächlich mehrere Flachbildschirm-TVs Zuhause hat, dann läuft etwas schief. Sebastian S. wurde jetzt zur Zurückgabe des RTL2-Honorars verurteilt und muss darüber hinaus 300€ Strafe zahlen, weil er seinen Nebenverdienst bei RTL2 nicht angemeldet hatte. Ich finde das OK! Und Sie?

Noch zwei Dinge…

Was mich wundert ist der Drang des Mannes, unbedingt ins Fernsehen zu wollen. Nach eigenen Angaben wäre er lieber bei "Bully sucht die starken Männer" dabei gewesen. Letztlich wurde es aber dann doch der Frauentausch. Dass jemand mit mehreren Flachbildschirmen bei Bezug von Hartz IV partout ein TV-Team zu sich nach Hause holen möchte, ist mir rätselhaft. War es das Geld, das lockte? Oder doch die Viertelstunde Superstar? (der Titel „Superstar“ wird ja mittlerweile immer wieder einmal vergeben, also scheue auch ich mich nicht, es hier zu tun). Auf der anderen Seite sehe zwar auch ich, dass sich hier ein Hartz IV – Empfänger Dinge leistete, die er sich nicht leisten sollte. Dennoch ärgere ich mich, wenn eine große deutsche Tageszeitung da wieder mit dem Begriff „Hartz IV Abzocker“ in der Schlagzeile auftaucht. Irgendwie glaube ich, die Worte „Hartz IV“ und „Abzocker“ bleiben auch unabhängig vom konkreten Fall im Gedächtnis vieler Leute kleben. Und dann sind die Worte „Hartz IV-Empfänger“ und „Abzocker“ bei noch mehr Menschen ein- und dasselbe. Selbst, wenn niemand abzockt!
 

Vieles im Argen bei den ARGEN [ Ein Kommentar ]

Als die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) eingeführt wurden, versprach man sich einen schnelleren und unbürokratischeren Umgang mit der Jobvermittlung sowie der Erteilung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV). Aber gerade bei der Erteilung oder Nichterteilung von Hartz IV können die ARGEN nicht punkten. Viele Bescheide sind falsch, manche widersprechen sogar geltendem Recht. Viel Arbeit also bei den ARGEN. Leider nicht für diejenigen, die auf der Suche nach Arbeit sind, sondern für Anwälte und die sowieso schon überlasteten Gerichte.

Mehr als die Hälfte aller Hartz IV Bescheide falsch

Klagen lohnt sich, wenn man es mit den ARGEN zu tun hat. Eine Anfrage der Fraktion „Die Linke" zeigt dies deutlich. 41,5 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen, die das Arbeitslosengeld II betrafen, wurde stattgegeben. Bei den Bescheiden zur Erteilung von Hartz IV lag die „Erfolgsquote" vor Gericht sogar bei 65 Prozent. Manchmal handelt es sich um Kleinigkeiten, oftmals aber auch um einschneidende Maßnahmen, die die ARGEN von den Leistungsempfängern verlangt hatten.

Lebensversicherung unnötigerweise auflösen, Altersvorsorge aufgebraucht

So wurde beispielsweise einem Ehepaar die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert. Begründung der ARGE: Eine bestehende Lebensversicherung müsse zuerst aufgelöst werden. Was die ARGE dem Ehepaar nicht sagte, war, dass die Lebensversicherung mit einer Zusatzklausel problemlos Hartz IV-fest gemacht werden könnte. Darauf wies die Antragssteller erst eine unabhängige Beratungsstelle hin. Eigentlich wäre dies Aufgabe der ARGE gewesen. Auch die Tatsache, dass die Auflösung einer Lebensversicherung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann, hatte die ARGE nicht bedacht. Das Ehepaar hätte drei Monate ohne jegliche Zahlungen auskommen müssen.

Einem anderen Antragssteller wurden die Leistungen von vornherein um die Hälfte gekürzt. Zu Unrecht, denn der Mann bekam vor Gericht recht. Da sich der Prozess aber zwei Jahre hinzog, musste er seine Lebensversicherung, die eigentlich als Altersvorsorge gedacht war, auflösen. Ein Umzug in eine Ein-Zimmer Wohnung und keinerlei Rücklagen für die Rentenzeit waren die Folge.

Klagen, Beschwerden und Dunkelziffern

Ehrenamtliche Sozialberater gehen davon aus, dass neben den angefochtenen Bescheiden noch eine erheblich Dunkelziffer zu berücksichtigen sei. Bis zu 50% aller Bescheide seien hier möglicherweise betroffen. Hinzu kommen noch die Bescheide, die aufgrund einer Beschwerde geändert werden, das heißt, die gar nicht erst bei den Sozialgerichten landen.

Überlastung der Sachbearbeiter und die Gegenmaßnahmen der Politik

Als Hauptgrund der hohen Zahl an fehlerhaften Bescheiden werden überlastete Sachbearbeiter genannt. Die Anzahl der Hartz IV-Anträge nimmt ständig zu, die der Mitarbeiter bleibt nahezu gleich. Hier schleichen sich naturgemäß Fehler ein, sei es aus Überlastung oder wegen mangelndem Engagement der Sachbearbeiter. Diese Fehler kommen den Staat teuer zu stehen.

2008 mussten die Behörden alleine 86 Millionen Euro für den juristischen Beistand der Antragssteller ausgeben. Geld, mit dem auch zusätzliche Sachbearbeiter finanziert werden könnten. So könnte die Fehlerquote gesenkt werden. Die unionsgeführten Länder präsentieren eine andere Lösung um die Ausgaben zu senken. Man verdreifacht einfach die maximale Selbstbeteiligung der Hartz IV-Empfänger für juristische Hilfe und Beratung. Deshalb könnte es durchaus sein, dass sich viele Menschen einen Widerspruch gegen einen Bescheid schlichtweg nicht mehr leisten können. Anstatt die ARGEN besser auszustatten und die dort beschäftigten Sachbearbeiter zu entlasten, wird versucht, das Problem auf Kosten des schwächsten Gliedes zu lösen. Es liegt also vieles im Argen bei den ARGEN.

Quelle: http://www.daserste.de/

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