Zahltag — für Arbeitnehmer klingt das meistens sehr nett, es sei denn, ihr Arbeitgeber hat gerade ziemliche finanzielle Probleme. Dann bleibt die Zahlung am Zahltag bisweilen aus. Hartz IV-Empfänger haben keinen Arbeitgeber (es sei denn, sie durchlaufen gerade einen Ein-Euro-Job). Hartz IV-Empfänger haben die ARGE. Und die scheint bisweilen Zahltage (aus welchen Gründen auch immer) zu ignorieren. Dann rennt der Zahlungsempfänger vielleicht zum Ansprechpartner beim Zahlungsgeber und durchläuft schlimmstenfalls ein mitunter typisches Behördenszenario: Nummer ziehen, Sachbearbeiter treffen, wiederkommen müssen, anderen Sachbearbeiter treffen… Das kann nicht nur frustrierend sein. Es kann schlimmstenfalls auch dafür sorgen, dass der Einkaufswagen komplett leer bleibt.
Zahltage der Hartz IV-Empfänger
Herne am zweiten Februar 2007: Etwa 100 Hartz IV-Empfänger versammeln sich in der Arbeitsagentur der Stadt, weil sie ihnen zustehende Gelder von der ARGE nicht bekommen hatten. Sie kamen und sie blieben. Sie blieben genau so lange, bis ihnen das fehlende Geld gezahlt wurde. Das erregte Aufsehen. Das wirkte wie eine gelungene Aktion. Und das fand Nachahmer: beispielsweise in Köln. „Zahltage“ nennen sich diese Aktionen. Die Geschichte der Kölner Zahltage wurde einmal von Indymedia.org beschrieben und auf dem Erwerbslosenforum ELO-Forum veröffentlicht. Demnach fand der erste Zahltag in Köln im Oktober 2007 statt. Wie so ein Zahltag aussieht, lässt sich in einem YouTube-Video sehen.
Imposant: Da bekommen Hartz IV-Empfänger doch tatsächlich plötzlich so etwas wie Macht. Und die scheint bisweilen dringend nötig zu sein. Der erste „Zahltag“ in Köln überraschte Arge und Polizei noch. Der zweite im Dezember 2007 traf beide vorbereitet. Sie reagierten mit Deeskalation und sorgten tatsächlich dafür, dass die Anliegenden der „Zahltag-Leute“ entgegengenommen und relativ zügig bearbeitet wurden. Seither wurde eine Reihe weiterer Zahltage in Köln und nicht nur in Köln veranstaltet, die mal mehr und mal weniger durch Protest und/oder versuchte Kooperation zwischen Arge und den Protestierenden bestimmt waren.
Solidarität ist Trumpf
Einmal mehr zeigt sich, dass der einzelne Hartz IV-Empfänger oftmals eher hilflos ist. Die Gruppe allerdings muss keineswegs hilflos sein. Individualität und eine Gesellschaft von Individualisten mag oft etwas Schönes sein. Manchmal ist der nötige Schuss „Solidarität“ aber ausgesprochen hilfreich und macht Gesellschaft deutlich lebens- und vielleicht auch liebenswerter.
Ich sehe es ja ein, Leute. So ein kleines bisschen Prüfen bei Hartz IV-Empfängern muss vielleicht manchmal sein. Wir sind ja alle keine Engel und so ein Geldgeber muss ab und an kontrollieren, ob man sein Geld auch gerechtfertigt erhält. Aber vielleicht übertreibt man gerade bei Hartz IV – Empfängern dann doch ein bisschen? Knapp 57.000 Konten wurden in den Monaten Januar bis Juni 2009 ausgespäht und nun raten Sie einfach, welche Gruppe da unter anderem besonders in den Fokus der Späher rückte. Sie kommen nie darauf. ;-) Es waren Hartz IV – Empfänger unter den Überprüften und das wohl nicht zu knapp. Heraus kam die Zahl der überprüften Konten durch eine Anfrage im Bundestag. Darüber berichtete etwa die Rheinische Post am 17. Juli 2009. Nun kann man ja behaupten, alles ist gar nicht so schlimm; abgefragt werden schließlich nur Stammdaten wie etwa der Name des Kontoinhabers und die Anzahl der Konten. Möglicherweise stimmt das jedoch nicht immer, dass lassen zumindest bisweilen Diskussionen in Foren wie dem ELO-Forum zum Thema Arbeitslosengeld II vermuten.
Ein Blick auf die Gesetze
Eine Grundlage für die Überprüfung von Konten ist die Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1976, in der 2003 auch die Möglichkeit zur Kontoprüfung eingeführt wurde. Eine andere ist das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ aus 2005, das auch Änderungen der Abgabenordnung enthält. Seither dürfen neben den Finanzämtern auch Arbeitsagenturen und Sozialämter Konten prüfen. Gesetzestexte sind vielleicht nicht Ihre Lieblingstexte. Meine auch nicht! Vielleicht schauen wir uns dennoch die Abgabenordnung einmal an? Hier steht also in §93, Absatz 8:
Die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch… zuständigen Behörden dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 bezeichneten Daten abzurufen, soweit dies zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den Betroffenen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.
Gesetzestexte sind grausam, nicht wahr? So lange Sätze. So schrecklich lange Sätze. ;-)
Kleine Interpretation
Das größte Problem sehe ich in den Worten „keinen Erfolg verspricht“. Für mich klingt das so, als könne eine Behörde recht willkürlich festlegen, dass ein Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht und dann mal eben auf dieses Ersuchen verzichten, getreu dem Leitsatz: „Hartz IVler geben sowieso keine Auskünfte!“ Zitieren wir noch ein bisschen:
Vor einem Abrufersuchen nach Absatz 7 oder Absatz 8 ist der Betroffene auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen; dies kann auch durch ausdrücklichen Hinweis in amtlichen Vordrucken und Merkblättern geschehen.
Ein Hinweis im individuellen Fall muss also nicht gegeben werden. Es steht ja alles in den Merkblättern. Weil es so schön ist, noch ein Zitat:
Nach Durchführung eines Kontenabrufs ist der Betroffene vom Ersuchenden über die Durchführung zu benachrichtigen. Ein Hinweis nach Satz 1 erster Halbsatz und eine Benachrichtigung nach Satz 2 unterbleiben, soweit
1. sie die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit des Ersuchenden liegenden Aufgaben gefährden würden,
2. sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würden oder
3. die Tatsache des Kontenabrufs nach einer Rechtsvorschrift oder seinem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden muss
und deswegen das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss.
Das lässt wiederum einiges an Spielraum, um auf eine Nachricht nach der Kontoprüfung zu verzichten. Der gläserne Hartz IV – Empfänger? Irgendwie ein bisschen schon!
Übergangsgelder werden nicht angerechnet. Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.