— Archiv für Juni 2009 —

— Samstag, 6. Juni 2009 —

ARGE muss kein Darlehen für eine Familienfeier in einer Gaststätte erteilen [ Ein Kommentar ]

Reguläres Arbeitslosengeld muss auch für Jugendweihefeier verwendet werden. Arbeitslosengeld II-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Feier der Jugendweihe in einer Gaststätte. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Quelle: Sozialgericht Dresden; Urteil vom 04.05.2009 [Aktenzeichen: S 20 AS 807/07]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7869.htm

— Mittwoch, 3. Juni 2009 —

Eheleute erhalten keinen höheren Zuschlag zum Arbeitslosengeld II [ Keine Kommentare ]

Arbeitslosengeld des einzelnen Empfängers ist Berechnungsgrundlage für Zuschlag zum Arbeitslosengeld

Ehe- und Lebenspartner, die als ALG II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und zuvor beide arbeitslos waren, erhalten keinen erhöhten Zuschuss, da bei der Berechnung keine Addition der zuvor bezogenen Arbeitslosengeld-Beträge stattfindet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und eine entsprechende Rechenpraxis der Arbeitsagenturen für rechtmäßig erklärt.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 31.10.2007 [Aktenzeichen: B 14/11b AS 5/07 R]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5088.htm

— Dienstag, 2. Juni 2009 —

Mit Hartz IV in der Armutsfalle? [ Ein Kommentar ]

Das Sozialgericht Altenburg hat jüngst entschieden, dass Hartz IV – Empfängern Abwasser- und Straßenausbaubeiträge erstattet werden müssen, da sie zu den Kosten der Unterkunft gehören. Also werden jetzt allen Hartz IV – Empfängern in Thüringen die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet! Werden sie erstattet? Nein, sie werden nicht erstattet! 

Abwasser- und Straßenausbaubeiträge trotz Sozialgerichtsurteil

Die Landesregierung Thüringen lehnt eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen bei Hartz IV – Empfängern ab. Sie sieht im Urteil des Sozialgerichts Altenburg lediglich ein Einzelfallurteil, sieht sich deshalb anscheinend wenig gefordert, hier etwas zu tun und überlässt es den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie sie die Sache handhaben. Thüringen fühlt sich weder an das Urteil des Sozialgerichts Altenburg noch an ein 2006 gefälltes Urteil des Sozialgerichts Dresden gebunden, das denselben Tenor hatte: Die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge sind von den Kommunen zu übernehmen und dürfen den Hartz IV – Empfängern nicht aufgedrückt werden. Viele Gemeinden sind zwar kulant und gewähren Stundungen, dennoch erhalten sie die Gebührenforderungen aufrecht, was eine ziemliche Belastung für Hartz IV – Haushalte darstellt. Nach Angaben der Thüringer Landeszeitung liegen die Gebühren nämlich bei bis zu 100€ pro Monat, was bei einem Regelsatz von 351€ für Alleinstehende zweifelsohne das Haushaltsbudget überfordert. Selbst, wenn die Gebühren gestundet werden, hilft das den Hartz IV – Empfängern nur bedingt. Monat für Monat vergrößern die gestundeten Gebühren einen Schuldenberg. Hartz IV als Armutsfalle? So bestimmt! Das es überhaupt eines Gerichtsurteils bedarf, um die Unzumutbarkeit von Gebühren in dieser Höhe für Hartz IV – Empfänger festzustellen, ist aus meiner Sicht schon beschämend genug. Zwei Sozialgerichtsurteile nicht als Argument dafür zu sehen, einzulenken, könnte man als doppelt und dreifach beschämend bezeichnen. Vielleicht tun wir es einfach?

Sozialgerichte als zahnlose Tiger?

Es scheint keine Seltenheit zu sein, dass Hartz IV – Behörden die Urteile von Sozialgerichten ignorieren, selbst, wenn es um den konkret vom Gericht behandelten Fall geht. So wurde vor etwa zwei Jahren der Fall eines Hartz IV Empfängers bekannt, dem Leistungen verweigert wurden, weil die Behörde ihn unter anderem verdächtigte, mit seiner Vermieterin in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied im Rahmen eines Eilbeschlusses, dass die Vorwürfe haltlos seien und dem Mann die Leistungen ausgezahlt werden müssen. Nichts dergleichen geschah. Nun kann man behaupten, dass dieser Fall a) extrem ist und b) zwei Jahre zurück liegt und heute alles anders geworden ist. Ersteres mag der Fall sein, Letzteres wohl eher nicht. Immerhin sah sich selbst die stellvertretende Präsidentin des Bundessozialgerichts, Ruth Wetzel-Steinwedel, noch Anfang 2009 bemüßigt, darauf hinzuweisen, dass Behörden Sozialgerichtsurteile oftmals ignorieren würden. Was haben sie dann für einen Sinn?

Kein Geld, um Recht zu bekommen?

Kehren wir noch einmal zu unserem Ausgangsbeispiel zurück: zu den Hartz IV – Empfängern und den Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen in Thüringen. Die betroffenen Menschen könnten sich noch an das Landessozialgericht wenden, um für ihr Recht zu kämpfen. Das Problem dabei, so die Thüringer Landeszeitung: Anwaltskosten und ein Zuschuss für die Gerichtskosten kämen auf die Kläger zu und würden sie finanziell belasten. Zu wenig Geld für den Kampf ums Recht? Auch das wäre ein Argument, warum Hartz IV als Armutsfalle wirkt.

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