— Freitag, 19. Juni 2009 —
Ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf während des laufenden Leistungsbezuges eine Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen nur vornehmen, wenn die Überzahlung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Hilfebedürftigen erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Quelle: Sozialgericht Koblenz; Urteil vom 05.04.2007 [Aktenzeichen: S 11 AS 635/06]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147.htm
— Donnerstag, 18. Juni 2009 —
Teile der Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig
Nach Hartz-Gesetzen haftet Partner jetzt auch für ein "fremdes" Kind – im "zivilen" Familienrecht bestünde keine Unterhaltspflicht. Das Berliner Sozialgericht hält bestimmte Passagen in der Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze für verfassungswidrig. Streitpunkt war die neue Regelung, wonach ein Partner in einer Lebensgemeinschaft für das Kind des anderen Lebensgefährten, das nicht von ihm stammt, aufkommen muss. Das Sozialgericht gab in einem vorläufigen Eilentscheid der Klage eines 15-jährigen Mädchens statt. Diesem war vom Jobcenter mitgeteilt worden, dass es keine Sozialleistungen mehr erhalte, weil das Einkommen des Lebensgefährten ihrer arbeitslosen Mutter ausreiche.
Quelle: Sozialgericht Berlin; Beschluss vom 08.01.2007 [Aktenzeichen: S 103 AS 10869/06 ER]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3614.htm
— Montag, 15. Juni 2009 —
Es gibt Preise, die will kein Mensch haben, den Big Brother Award beispielsweise oder die Goldene Himbeere für den schlechtesten Film (2009 bekam ihn übrigens der Film „Love Guru“). Der „Verdrehte Paragraf ist auch so ein Preis. Vergeben wurde er 2009 erstmals von der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) und vom Verdi Bezirkserwerbslosenausschuss Südhessen (Verdi). Als preisverdächtig gelten Fehlleistungen der Öffentlichen Hand, wobei ein Schwerpunkt auf den sozialen Bereich gelegt wird. Die Ehre, den ersten „Verdrehten Paragraphen“ erhalten zu haben, geht an die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Warum bekam Darmstadt-Dieburg den Verdrehten Paragraphen?
Aus Sicht der Preisrichter benachteiligt der Kreis Hartz IV-Bezieher bei den Heizkosten. So würden diese Kosten in die Brutto-Warmmiete mit einbezogen und für jeden Quadratmeter Wohnfläche würden nur 80 Cent Pauschalbetrag gezahlt. Das läge, so die beiden Stifterinitiativen, im unteren Drittel beim Vergleich von allen Kommunen und Landkreisen Hessens. Der Landkreis wehrte sich gegen die Preisverleihung. Seinen Angaben zufolge werden die Heizkosten dort mittlerweile individuell berechnet, sodass der Preis ungerechtfertigt vergeben wurde. Wem soll man nun glauben? Den Preisstiftern? Oder den Preisträgern?
Aufmerksamkeit erregen!
Eine abschließende Meinung zur Sache kann man sich wohl ohne nähere Informationen nicht erlauben. Aber unabhängig davon, ist so ein „Verdrehter Paragraph“ eigentlich eine ziemlich gute Idee. Wer Aufmerksamkeit wecken möchte, sollte sich nette kleine und größere Events ausdenken, bei denen die Medien anbeißen. Schließlich sind es die Medien, die manch einem Amt noch immer Respekt einflößen, die manch einen kuriosen Fall eines Einzelnen plötzlich zu einer öffentlichen Sache machen. Und dann funktionieren Dinge mitunter ganz schnell viel besser als zuvor. Beim Verdrehten Paragraphen hat immerhin die renommierte Frankfurter Rundschau angebissen. Insofern sollte es eventuell ganz viele „Verdrehte Paragraphen“ geben? Aber das… wäre dann wohl schon wieder uninteressant. Also ist Fantasie gefragt. Die Stifter des Verdrehten Paragraphen haben sie bewiesen. Ein bisschen Witz und Humor ist halt auch bei ernsten Themen bisweilen angebracht.