Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß
Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Quelle: Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 26.09.2005 [Aktenzeichen: 1 BvR 1773/03]
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Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß wurde am Dienstag, 30. Juni 2009 um 17:44 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Arbeitslosenhilfe, Bemessung, BErechnung, Beschwerde vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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