Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Quelle: Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 26.09.2005 [Aktenzeichen: 1 BvR 1773/03]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1121.htm

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)
Loading ... Loading ...

— Kommentare —

Bisher wurden keine Kommentare abgegeben. Machen Sie den Anfang!

— Sagen Sie Ihre Meinung! —

Mitmachen
Was sagen die Anderen?
  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...