Jobcenter muss für Stiefkind zahlen
Teile der Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig
Nach Hartz-Gesetzen haftet Partner jetzt auch für ein "fremdes" Kind – im "zivilen" Familienrecht bestünde keine Unterhaltspflicht. Das Berliner Sozialgericht hält bestimmte Passagen in der Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze für verfassungswidrig. Streitpunkt war die neue Regelung, wonach ein Partner in einer Lebensgemeinschaft für das Kind des anderen Lebensgefährten, das nicht von ihm stammt, aufkommen muss. Das Sozialgericht gab in einem vorläufigen Eilentscheid der Klage eines 15-jährigen Mädchens statt. Diesem war vom Jobcenter mitgeteilt worden, dass es keine Sozialleistungen mehr erhalte, weil das Einkommen des Lebensgefährten ihrer arbeitslosen Mutter ausreiche.
Quelle: Sozialgericht Berlin; Beschluss vom 08.01.2007 [Aktenzeichen: S 103 AS 10869/06 ER]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3614.htm





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