Hauptsache, es passiert etwas! Sinnentleerte Wiedereingliederungsversuche der ARGE

Zu den hehren Zielen der ARGE gehört ja die Wiedereingliederung der Hartz IV – Empfänger in die Arbeitswelt. Das klingt erst einmal toll, nicht wahr? Ich will auch gar nicht bestreiten, dass bei der ARGE teilweise Menschen sitzen, die noch echtes Bemühen zeigen und sinnvolle Maßnahmen suchen, um Arbeitslose wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Aber da gibt es dann noch die Anderen. Ich weiß nicht, ob es Unfähigkeit ist oder ob einfach Statistiken geschönt werden sollen, aber bei manch einer Eingliederungsmaßnahme, über die ich so in Foren lese, sträuben sich mir die Haare. [immer noch besser, als würden sie mir ausfallen ;-).] 

Staplerfahrer trotz Epilepsie

Da liest man dann etwa von einem Mann, der von der ARGE zu einem Lehrgang geschickt wurde, um den Gabelstaplerschein zu machen. Soweit, so gut! Als Fahrer eines Gabelstaplers mag man ja tatsächlich verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das Problem dabei: Der Mann, dem diese Maßnahme aufgezwungen wurde, ist Epileptiker. Ein Fahrzeug darf er erst dann führen, wenn er zwei Jahre lang keinen epileptischen Anfall mehr bekommen hat. Soweit es mir bekannt ist, handelt es sich bei einem Gabelstapler definitiv um ein Fahrzeug. Ich darf kurz zusammenfassen: Da wäre also ein Mann und da wäre eine Maßnahme, wobei Mann und Maßnahme definitiv nicht zusammenpassen. Die ARGE hat das wohl anders gesehen und mit Sanktionen gedroht, falls jener Mann die Maßnahme nicht antritt. Und so lernte er also etwas, was seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt um etwa 0,0 Prozent gesteigert hat. Immerhin hatte er Gelegenheit, jenen anderen Mann kennen zu lernen, der dieselbe Maßnahme aufgedrückt bekam, obwohl er längst einen Staplerschein besaß. Ist ja auch etwas Wert, oder?

Der Lehrer wird zum Lernenden

Ich behaupte immer noch, dass es eine ganze Reihe sinnvoller ARGE-Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Berufsleben gibt. Sorgen machen mir die anderen Maßnahmen. Da gibt es beispielsweise jenen Mann, der über Jahre hinweg Bewerbungstrainings im Rahmen von Maßnahmen der ARGE durchgeführt hat und plötzlich selbst arbeitslos wurde. Auch dann konnte er ab und an noch weiter als Bewerbungstrainer arbeiten. Dieser Mann wurde von der ARGE schließlich selbst zum Bewerbungstraining geschickt: als Kursteilnehmer. Der Lehrende wird zum Lernenden! Seinen Widerspruch schmetterte die ARGE ab. Was kann man daraus schließen? Entweder a) die ARGE hat einen Bewerbungstrainer beschäftigt, von dem sie eigentlich wusste, dass er kein wirklich guter Bewerbungstrainer ist, weshalb sie ihn nun zum Bewerbungstraining schickt. Oder b) die ARGE hat einen Fehler gemacht, den sie nicht zugeben möchte, weshalb sie eine völlig unsinnige Maßnahme aufrechterhält. So richtig klasse wäre weder das eine noch das andere.
 

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