Eheleute erhalten keinen höheren Zuschlag zum Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld des einzelnen Empfängers ist Berechnungsgrundlage für Zuschlag zum Arbeitslosengeld
Ehe- und Lebenspartner, die als ALG II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und zuvor beide arbeitslos waren, erhalten keinen erhöhten Zuschuss, da bei der Berechnung keine Addition der zuvor bezogenen Arbeitslosengeld-Beträge stattfindet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und eine entsprechende Rechenpraxis der Arbeitsagenturen für rechtmäßig erklärt.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 31.10.2007 [Aktenzeichen: B 14/11b AS 5/07 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5088.htm
Eheleute erhalten keinen höheren Zuschlag zum Arbeitslosengeld II wurde am Mittwoch, 3. Juni 2009 um 5:55 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Arbeitslosengeld II, Bedarfgemeinschaft, Eheleute, Zuschlag, Zuschuss vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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