Arbeitslosengeld II – Lebensversicherungen müssen bei Härtefall nicht verkauft werden

Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten. Die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen im Falle eines vorliegenden Härtefalls ausscheiden. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 07.05.2009 [Aktenzeichen: B 14 AS 35/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7833.htm
 

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