Arbeitslosengeld II – Lebensversicherungen müssen bei Härtefall nicht verkauft werden
Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten. Die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen im Falle eines vorliegenden Härtefalls ausscheiden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 07.05.2009 [Aktenzeichen: B 14 AS 35/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7833.htm
Arbeitslosengeld II – Lebensversicherungen müssen bei Härtefall nicht verkauft werden wurde am Freitag, 12. Juni 2009 um 17:22 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags auflösen, Chefs, Händler, Handwerker, Härtefälle, Inhabern, kündigen, Lebensversicherung, Selbständig, Selbständigen, Selbstständigen, Unternehmern, verkaufen vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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