Anspruch auf Notfallbehandlung besteht auch ohne Krankenversicherung

Krankenhaus hat Anspruch auf Erstattung bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Ein Arbeitsloser, der zuvor keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld gestellt hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus. Das Krankenhaus kann nach der Behandlung gegen den Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 19.05.2009 [Aktenzeichen: B 8 SO 4/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7900.htm

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