Anspruch auf Notfallbehandlung besteht auch ohne Krankenversicherung
Krankenhaus hat Anspruch auf Erstattung bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Ein Arbeitsloser, der zuvor keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld gestellt hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus. Das Krankenhaus kann nach der Behandlung gegen den Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 19.05.2009 [Aktenzeichen: B 8 SO 4/08 R]
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Anspruch auf Notfallbehandlung besteht auch ohne Krankenversicherung wurde am Montag, 22. Juni 2009 um 13:29 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Arge, Behandlung, Erstattung, Erste Hilfe, Krankenhaus, Krankenversicherung, muss behandeln, Notfall vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.
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