— Dienstag, 30. Juni 2009 —
Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Quelle: Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 26.09.2005 [Aktenzeichen: 1 BvR 1773/03]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1121.htm
— Montag, 29. Juni 2009 —
Stollberg im Erzgebirge ist ein beschauliches Städtchen. Es hat ungefähr 12.000 Einwohner, einen regelmäßig stattfinden Bauernmarkt, einen Weihnachtsmarkt mit Pyramidenanschieben und Bergmannsparade und… unfehlbare ARGE-Mitarbeiter. Diese ARGE-Mitarbeiter sind dermaßen unfehlbar, dass es unmöglich sein kann, dass einer dieser Mitarbeiter wichtige Papiere der ARGE auf der Kühlerhaube eines Autos liegen ließ. Also kann Jens G. eigentlich nur ein Lügner sein, wenn er behauptet, derartige Papiere tatsächlich auf einer Kühlerhaube von einem Auto vor dem Büro der ARGE gefunden zu haben. Es sei denn, man würde Unfehlbarkeit maximal Göttern zuschreiben und würde ARGE-Mitarbeiter definitiv nicht für Götter halten. Dann könnte die Sache möglicherweise auch ganz anders aussehen.
Wie kommen sensible ARGE-Daten zu Herrn G?
Es waren nicht irgendwelche Papiere, die Jens G. gefunden haben will. Auf diesen Papieren standen alle Widerspruchsverfahren der örtlichen ARGE seit 2007. Und auf den Papieren standen Aktenzeichen, Infos zu den einzelnen Bearbeitungsständen und die Namen derer, die klagten. Man muss kein vehementer Datenschützer sein, um die Ansicht zu vertreten, dass derartige Daten nichts auf Motorhauben von parkenden Autos verloren haben. Aber vielleicht waren sie auch gar nicht dort? Die Arge jedenfalls behauptet steif und fest, dass Jens G. die Unterlagen entwendet habe. Und sie ging soweit, Herrn G. Hausverbot zu erteilen. Das geschah auch, weil jener Herr G. angeblich den Dienstbetrieb nachhaltig gestört habe, wie die Sächsische Zeitung im Juni 2009 mitteilte. Seither wird jener Jens G. von ARGE-Mitarbeitern an der Rezeption der ARGE empfangen, wenn er sie besucht, und genau dorthin gebracht, wo er hin möchte. Das klingt dann schon ein bisschen nach dem Umgang mit einem Schwerverbrecher.
Fehler der ARGE gab’s wohl in jedem Fall
Wir wollen nicht vorschnell urteilen! Wir wissen ja nicht genau, was da zwischen Jens G. und der ARGE in Stollberg so alles passierte. Letztlich können wir nicht einmal sicher behaupten, dass Herr G. die Unterlagen nicht tatsächlich entwendet hat, wenn wir es auch irgendwie nicht glauben. Wir können ebenfalls nicht felsenfest behaupten, dass Jens G. niemals den Dienstbetrieb der ARGE gestört hat. Allerdings sind wir mit dem in der Sächsischen Zeitung zitierten Datenschützer des Landes, Andreas Schurig, einer Meinung: Selbst wenn Jens G. die Unterlagen entwendet hätte, wäre der ARGE ein mangelhafter Umgang mit sensiblen Daten anzulasten. Damit Unterlagen entwendet werden können, müssen sie nämlich erst einmal so aufbewahrt werden, dass man sie ganz einfach entwenden KANN. Und was das Hausverbot für Jens G. angeht: Sollte es da wirklich in erster Linie um die Daten gehen, die sich plötzlich in seinen Händen befinden, dann gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Aber vielleicht läuft das ja in Stollberg alles ganz anders mit dem Recht?
— Samstag, 27. Juni 2009 —
Immer wieder höre ich Menschen davon reden, dass es eigentlich doch gar keine Armut in Deutschland gibt. Letztlich verhungert hier niemand, haben die meisten Menschen ein Dach über dem Kopf. Es gibt Initiativen wie die Tafeln, die Hilfe bieten. Weltweit hungerte im Jahr 2008 nach Angaben der Welthungerhilfe jeder siebte Mensch. In Deutschland ist es wohl nicht jeder Siebte, der hungert. Also sollen sich die Armen in Deutschland nicht so anstellen, es geht ihnen schließlich gut? Jein. Einerseits ist es ab und an vielleicht wirklich ganz gut, sich vor Augen zu führen, dass Armut in Deutschland dann vielleicht meistens doch noch erträglicher ist als in einer ganzen Reihe anderer Länder. Andererseits frage ich mich bei solchen Argumenten (euch geht’s doch gut!) immer wieder, was das soll? Da werden dann Arme in Deutschland mit Armen in Afrika verglichen und den Armen in Deutschland wird gesagt, dass eigentlich doch alles ganz in Ordnung für sie sei. Und bei denjenigen, die täglich zwei Schüsseln Reis fürs Essen haben, wird vielleicht auf die verwiesen, die nur eine Schüssel pro Tag besitzen. Die wiederum sollen ruhig sein, weil manch einer nicht einmal eine Schüssel Reis pro Tag sein eigen nennt. Man kann fast unendlich so weitermachen und Arme mit noch Ärmeren vergleichen und damit ruhig stellen. Euch geht’s doch gut!
Arm sein, arm bleiben?
„Es ist etwas faul in dieser Gesellschaft", sagte der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Hessen, Günter Woltering, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Er empfand es als unglaublich schlimm, „dass es noch Armut gibt in Gegenden, wo Reichtum aus allen Knopflöchern quillt“. Und Bianca Heinz, die einen Verein für die Versorgung armer Kinder in Hessen organisiert, sah sich anfangs „überwältigt von der Armut in den Familien“. Nein, Dutzende Verhungernder gibt es in Deutschland (Gott sei Dank) tatsächlich nicht. Aber vielleicht eine ganze Reihe von Menschen, die aufgrund von viel zu wenig Geld nur sehr eingeschränkt an der Gesellschaft in Deutschland teilhaben können? Und vielleicht eine Reihe von jungen Menschen, die aufgrund von Armut auch nur bedingt die Chance haben, sich aus ihrer Situation zu befreien? Laut Armutsbericht geht die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinander. Gut beschrieben ist das etwa in einem Spiegel-Artikel vom Mai 2009. Vielleicht ist aber nicht Armut die größte Schande fürs Land? Vielleicht ist es die schlechte Chance, sich durch eigene Anstrengung aus der Armut zu befreien? Sollte nicht zumindest das in einem relativ reichen Land wie Deutschland gegeben sein? Sind nur so Fragen, die ich hier stelle!