Der alltägliche Wahnsinn mit den Formularen
Wie jede Behörde hat auch die ARGE eine Vorliebe für Formulare und Bescheide jeglicher Art. Es gibt Formulare in allen Farben, Formen und Variationen. Die meisten sind, wie zum Beispiel ein Formular des Finanzamtes, völlig verwirrend und unverständlich.
Die verzwackte Mitwirkungspflicht
Ausfüllen muss man diese Formulare aber immer, denn das fällt unter die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Damit sich ein Hartz IV Empfänger nicht völlig nutzlos vorkommt, hat er die Pflicht, an seinem eigenen Schicksal aktiv mitzuwirken. Wenn alle Formulare nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie bei der ARGE eingereicht und dann geht es los. Beinahe täglich schickt die ARGE Korrekturwünsche und neue Bescheide, immer wieder landen neue Formulare mit neuen Forderungen im Briefkasten, irgendetwas ist immer falsch ausgefüllt.
Wenn dem ALG II-Empfänger irgendwann dann (verständlicherweise) der Kragen platzt und er sich die Frechheit erlaubt bei der ARGE anzurufen, wird ihm gesagt, dass der betreffende Mitarbeiter Herr X den Fall gar nicht mehr bearbeitet, sondern dies jetzt Herr Y mache und der sei gerade nicht im Hause. Kurz: Die linke Hand weiß nicht was die rechte gerade tut.
Bei fehlender Mitwirkung – Kürzung der Leistungen
Am nächsten Tag kommt wieder ein neuer Bescheid, diesmal von Frau Z. Wer nicht prompt reagiert, der wird auf seine „Mitwirkungspflicht“ hingewiesen und ihm wird eine Kürzung der Leistungen in Aussicht gestellt. Auch dem Geduldigsten und Ruhigsten geht bei diesem ewigen hin und her nach einer gewissen Zeit mal der Hut hoch und er marschiert mit viel Wut im Bauch zu seiner ARGE, um endlich mal für Klarheit zu sorgen. Von den zumeist unprofessionellen, inkompetenten und oft auch sehr frechen Sachbearbeitern und besonders Sachbearbeiterinnen, bekommt der hilflose Hartz IV Empfänger nur einen einzigen Rat: „Legen Sie doch Widerspruch ein.“ Diese werden in der Regel als „unbegründet“ zurückgewiesen. Laut zynischer Aussage der ARGE bleibt ja immer noch: „der Gang zum Sozialgericht“.
Auch hier gilt der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind zweierlei."





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