Ein-Euro-Jobber kann keine Fahrtkostenerstattung verlangen
Mehraufwandsentschädigung deckt bereits die Unkosten
Wer einen Ein-Euro-Job hat, muss die Fahrten zur Arbeitsstelle selbst bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein-Euro-Jobber haben keinen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Monatskarte. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann geklagt, der 130,- Euro durch den Ein-Euro-Job verdiente, aber für den Job extra eine Monatskarte benötigte, die ihm 52,- Euro kostete.
Quelle:
Bundessozialgericht; Urteil vom 13.11.2008, [Aktenzeichen: B 14 AS 66/07 R]
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http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6993.htm
Ein-Euro-Jobber kann keine Fahrtkostenerstattung verlangen wurde am Samstag, 11. April 2009 um 17:26 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags 1 Euro Job, 1 Euro Jobber, Arbeitsstelle, Aufwand, Erstattung, Fahrten, Fahrtkosten, Monatskarte, Reisekosten vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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