Ein-Euro-Jobber kann keine Fahrtkostenerstattung verlangen

Mehraufwandsentschädigung deckt bereits die Unkosten

Wer einen Ein-Euro-Job hat, muss die Fahrten zur Arbeitsstelle selbst bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein-Euro-Jobber haben keinen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Monatskarte. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann geklagt, der 130,- Euro durch den Ein-Euro-Job verdiente, aber für den Job extra eine Monatskarte benötigte, die ihm 52,- Euro kostete.

Quelle:

Bundessozialgericht; Urteil vom 13.11.2008, [Aktenzeichen: B 14 AS 66/07 R]

gefunden bei:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6993.htm

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