Eheleuten steht kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II zu
Ehe- und Lebenspartner, die als ALG II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und zuvor beide arbeitslos waren, erhalten keinen erhöhten Zuschuss, da bei der Berechnung keine Addition der zuvor bezogenen Arbeitslosengeld-Beträge stattfindet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und eine entsprechende Rechenpraxis der Arbeitsagenturen für rechtmäßig erklärt.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5088.htm
Eheleuten steht kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II zu wurde am Dienstag, 7. April 2009 um 16:36 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags ALG 2, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Eheleute, Zuschlag, Zuschuss vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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