Arbeitslose müssen sich auf Angebote sofort bewerben – sonst Sperrzeit
Wird ein Beschäftigungsangebot der Agentur für Arbeit nicht "unverzüglich" wahrgenommen, indem der Arbeitslose ein Vorstellungsgespräch mit seinem potentiellen neuen Arbeitgeber vereinbart oder eine schriftliche Bewerbung einreicht, gilt dies als Arbeitsablehnung und wird mit einer Sperrzeit sanktioniert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Quelle:
Hessisches Landessozialgericht; Urteil vom 25.07.2006, [Aktenzeichen: L 9 AL 46/04]
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Arbeitslose müssen sich auf Angebote sofort bewerben – sonst Sperrzeit wurde am Freitag, 10. April 2009 um 18:17 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags Angebote, Arbeitsablehnung, Arbeitslose, bewerben, Bewerbung, Bewerbungsfrist, Sperrzeit, Vorstellungsgespräch vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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