ALG 2 Nachzahlung wird nicht angerechnet

Nach der Klage einer Arbeitslosengeld-2-Bezieherin, welche etwa 9.200 € Arbeitslosenhilfe bei der Bundesagentur für Arbeit erklagt hatte, legte das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil fest, dass diese Nachzahlung weder als Einkommen noch als Vermögen anzurechnen ist.

Urteil vom 9.3.2009, Az.: S 35 AS 12/07

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...