ALG 2 Nachzahlung wird nicht angerechnet
Nach der Klage einer Arbeitslosengeld-2-Bezieherin, welche etwa 9.200 € Arbeitslosenhilfe bei der Bundesagentur für Arbeit erklagt hatte, legte das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil fest, dass diese Nachzahlung weder als Einkommen noch als Vermögen anzurechnen ist.
Urteil vom 9.3.2009, Az.: S 35 AS 12/07
ALG 2 Nachzahlung wird nicht angerechnet wurde am Mittwoch, 15. April 2009 um 9:03 Uhr von Torsten in den Kategorien Urteile veröffentlicht. Zusätzlich wurden als Tags ALG 2, Arbeitsamt, Einkommen, Nachzahlung, Urteil, Vermögen vergeben. Bisher keine Kommentare. Wollen Sie einen Kommentar schreiben?.





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